7519/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.04.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0024-Pr 1/2011

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 7574/J-NR/2011

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Telefonkosten der Ressorts für das Jahr 2010“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 3 und 6:

Für den angefragten Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 2010 betrugen die Telefonkosten (samt Kosten für mobile Internetnutzung) rund 50.950 Euro inklusive Umsatzsteuer; davon entfiel auf die durch dienstliche Mobiltelefone verursachten Kosten ein Betrag von rund 39.670 Euro.

Aus Gründen der Verwaltungsersparnis werden die Telefonkosten einzelner Mitarbeiter aus den (Gesamt-)Rechnungen der Betreibergesellschaften nicht auf einzelne Kostenstellen aufgebucht. Daher können auch die auf die Mitarbeiter des Kabinetts entfallenden Kosten aus der Kosten- und Leistungsrechnung des Bundesministeriums für Justiz nicht abgefragt werden, sodass eine Auswertung nur unter Heranziehung aller Einzelrechnungen möglich wäre. Da die Diensthandynutzung der KabinettsmitarbeiterInnen erfahrungsgemäß im Rahmen der üblichen Nutzung liegt, kann von einem Kostenanteil in Höhe von monatlich rund 24 Euro pro Person ausgegangen werden.

Zu 2:

Im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 2010 wurden 17 Mobiltelefone angeschafft. Die Anschaffungskosten dafür betrugen 5.582,60 Euro inklusive Umsatzsteuer.

Zu 4 und 5:

Zum Stichtag 31. Dezember 2010 waren 2.299 Justizbedienstete im Besitz eines Diensthandys. Davon entfallen 120 auf die Zentralstelle und 2.179 auf die nachgeordneten Dienststellen.

Für die Bediensteten des Kabinetts wurden insgesamt zehn Mobiltelefone angekauft und zur Verfügung gestellt.

Zu 7 und 8:

Die Mitarbeiter des Justizressorts sind angewiesen, die Nutzung der Mobiltelefone auf dienstliche Notwendigkeiten zu beschränken. Dies wird auch – wie die (niedrigen) Telefonkostenabrechnungen zeigen – eingehalten.

Bei Gesprächen ins „eigene“ Mobilfunknetz und ins Festnetz fallen keine Verbindungsentgelte an.

. März 2011

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)