7523/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.04.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0022-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 1. April 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen und

Kollegen vom 4. Februar 2011, Nr. 7619/J, betreffend Maßnahmen

gegen den Preisverfall der Erzeugerpreise für österreichische

Schweinebauern im Zuge des Dioxin-Skandals in Deutschland

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 4. Februar 2011, Nr. 7619/J, teile ich Folgendes mit:

 

 

Zu Frage 1 und 2:

 

Der Schweinemarkt ist ein liberalisierter Markt, der im Wesentlichen ohne marktsteuernde Einflüsse abläuft. In besonderen Ausnahmefällen kann auf europäischer Ebene eingegriffen werden. Im Rahmen meiner Initiative des 5-Punkte Sofortprogramms zur Unterstützung der österreichischen Bäuerinnen und Bauern im Schweinesektor (Intensivierung Marketingaktivitäten, Schulterschluss mit dem Lebensmittelhandel, Maßnahmen auf europäischer Ebene, verstärkte Kontrollen, Herkunftssicherung Österreich) wurde u.a. mit der Einführung der Privaten Lagerhaltung auf europäischer Ebene eine Preisverbesserung herbeigeführt.

 

Mit dem Beschluss der Einführung der Privaten Lagerhaltung ab 1.2.2011 ergaben sich sehr positive Signale auf den Märkten, da sich die Preise wieder auf das ursprüngliche Niveau (Börsenpreis in €/kg 1,31) bewegten bzw. in weitere Folge ein weiters Plus auf 1,49 € zu verzeichnen war.

 

In der Europäischen Union besteht das Prinzip des Binnenmarkts und des freien Warenverkehrs. Die Lieferung von Schlachtschweinen unterliegt in diesem Rahmen daher auch keinen Restriktionen, ausgenommen bei Gesundheitsgefährdung. Eine solche wurde nicht festgestellt, da die deutschen Behörden die betroffenen Betriebe gesperrt hatten.

 

Die deutschen Behörden haben die Mitgliedstaaten tagesaktuell über die getroffenen Maßnahmen und Untersuchungen zur Aufarbeitung des Dioxinvorfalls informiert. Die Europäische Kommission hält in ihrem Schreiben vom 21.1.2011 fest, dass es aus Gründen der Lebensmittelsicherheit keine Rechtfertigung für Maßnahmen (wie z.B. Verbote) hinsichtlich Lebensmittel aus Deutschland gibt.

 

Zu Frage 3:

 

Als Anreiz für die Entwicklung neuer Produkte und innovativer Verfahren zur qualitativen Verbesserung und Qualitätssicherung haben fleischverarbeitende Betriebe aus dem Programm Ländliche Entwicklung in den Jahren 2008 3,3 Mio. €, 2009 11,5 Mio. € und 2010 6,9 Mio. € an EU- und nationalen Geldern erhalten. Die in Anwendung kommenden Maßnahmen waren „Erhöhung der Wertschöpfung bei landwirtschaftlichen Betrieben“, „Entwicklung neuer Erzeugnisse und Verfahren“ und aus der Achse 4 Leader. An Exporterstattungen wurden für den Bereich Vieh und Fleisch 2008 6,6 Mio. € und 2009 3,8 Mio. € aufgewendet. Die Maßnahmen dienen u.a. auch zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Betriebe und zur Sicherung des Absatzes heimischer Produkte.

 

Zu Frage 4:

 

Die Angaben dürfen gemäß europäischem Kennzeichnungsrecht nicht irreführend sein. Informationen dazu fallen jedoch nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

 

Der Bundesminister: