7527/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.04.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0177-II/10/a/2011

Wien, am        . April 2011

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Lausch, Herbert und weitere Abgeordnete haben am
4. Februar 2011 unter der Zahl 7612/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Schließung von Grenzpolizeiinspektionen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Aufgrund der Schengenerweiterung mit 21.12.2007 zu den östlichen Nachbarstaaten sowie mit 12.12.2008 zur Schweiz und des damit verbundenen Entfalles der Grenzkontrolle und Grenzüberwachung war eine Neuausrichtung der Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen erforderlich. Es erfolgte der Übergang von stationären Grenzkontrollen zu selektiven polizeilichen Überwachungsmaßnahmen (Ausgleichsmaßnahmen – AGM) im gesamten Bundesgebiet. Die ursprüngliche Aufgabenstellung  der Grenzdienststellen (ausgenommen Flughäfen) ist somit weggefallen. Aufgrund der durch die Schengenerweiterung bedingten neuen Voraussetzungen wurde Ende 2007 mit dem sukzessiven Ausbau der bundesweiten AGM-Organisationsstruktur begonnen. Mit Erlass vom 13. Jänner 2011 wurde die abschließende Dienststellenstruktur, die in dieser Form mit  Wirksamkeit 1. Juli 2011 in Kraft treten wird, verfügt. Nachfolgende Standorte von Grenzpolizeiinspektionen sind spätestens mit diesem Datum nicht mehr erforderlich:

Inzenhof, Mogersdorf, Andau, Apetlon, Deutsch Jahrndorf, Deutschkreutz, Rattersdorf, Eisberg, Berg, Hohenau a.d. March, Gmünd-Nagelberg, Harmanschlag, Schönau, Kleinhaugsdorf, Mitterretzbach, Hardegg, Oberthürnau, Drosendorf, Schrattenberg, Fratres, Wullowitz, Gamlitz, Klöch, Loibltunnel, Karawankentunnel, Wurzenpaß, Seebergsattel, Pfunds, Höchst, Feldkirch-Bangs.

 

Derzeit (Stichtag 1. März 2011) bestehen funktional noch nachstehend angeführte Grenzpolizeiinspektionen:

Bundesland

Bezirk

OrgArt

Organisationsbezeichnung

BURGENLAND

GÜSSING

GPI

INZENHOF

BURGENLAND

GÜSSING

GPI

EBERAU

BURGENLAND

JENNERSDORF

GPI

HEILIGENKREUZ

BURGENLAND

JENNERSDORF

GPI

MOGERSDORF

BURGENLAND

JENNERSDORF

GPI

NEUHAUS am Klausenbach

BURGENLAND

NEUSIEDL am See

GPI

BRUCKNEUDORF

BURGENLAND

NEUSIEDL am See

GPI

KITTSEE                                                              

BURGENLAND

NEUSIEDL am See

GPI

NICKELSDORF                                                      

BURGENLAND

NEUSIEDL am See

GPI

ANDAU

BURGENLAND

NEUSIEDL am See

GPI

APETL0N

BURGENLAND

NEUSIEDL am See

GPI

DEUTSCH JAHRNDORF

BURGENLAND

OBERPULLENDOF

GPI

DEUTSCHKREUTZ

BURGENLAND

OBERPULLENDOF

GPI

RATTERSDORF

BURGENLAND

OBERPULLENDOF

GPI

LACKENBACH

BURGENLAND

OBERWART

GPI

SCHACHENDORF

BURGENLAND

OBERWART

GPI

EISENBERG

BURGENLAND

EISENSTADT

GPI

KLINGENBACH

KÄRNTEN

KLAGENFURT-LAND

GPI

LOIBLTUNNEL

KÄRNTEN

VILLACH-LAND

GPI

KARAWANKENTUNNEL

KÄRNTEN

VILLACH-LAND

GPI

WURZENPASS

KÄRNTEN

VÖLKERMARKT

GPI

SEEBERGSATTEL

KÄRNTEN

VÖLKERMARKT

GPI

GRABLACH

KÄRNTEN

WOLFSBERG

GPI

LAVAMÜND

NIEDERÖSTERREICH

BRUCK an der Leitha

GPI

BERG

NIEDERÖSTERREICH

BRUCK an der Leitha

GPI

HAINBURG

NIEDERÖSTERREICH

GÄNSERNDORF

GPI

HOHENAU an der March

NIEDERÖSTERREICH

GÄNSERNDORF

GPI

DÜRNKRUT

NIEDERÖSTERREICH

GÄNSERNDORF

GPI

MARCHEGG

NIEDERÖSTERREICH

GMÜND

GPI

GMÜND

NIEDERÖSTERREICH

GMÜND

GPI

GMÜND-Nagelberg

NIEDERÖSTERREICH

GMÜND

GPI

HARMANSCHLAG

NIEDERÖSTERREICH

GMÜND

GPI

SCHÖNAU

NIEDERÖSTERREICH

HOLLABRUNN

GPI

KLEINHAUGSDORF

NIEDERÖSTERREICH

HOLLABRUNN

GPI

MITTERRETZBACH

NIEDERÖSTERREICH

HOLLABRUNN

GPI

HARDEGG

NIEDERÖSTERREICH

HOLLABRUNN

GPI

UNTERMARKERSDORF

NIEDERÖSTERREICH

HORN

GPI

OBERTHÜRNAU

NIEDERÖSTERREICH

HORN

GPI

DROSENDORF

NIEDERÖSTERREICH

MISTELBACH

GPI

SCHRATTENBERG

NIEDERÖSTERREICH

MISTELBACH

GPI

DRASENHOFEN

NIEDERÖSTERREICH

WAIDHOFEN a.d.Thaya

GPI

FRATRES

NIEDERÖSTERREICH

WAIDHOFEN a.d.Thaya

GPI

WEIKERTSCHLAG

OBERÖSTERREICH

FREISTADT

GPI

WULLOWITZ

OBERÖSTERREICH

FREISTADT

GPI

LEOPOLDSCHLAG

OBERÖSTERREICH

ROHRBACH

GPI

ROHRBACH

OBERÖSTERREICH

URFAHR-UMGEBUNG

GPI

BAD LEONFELDEN

STEIERMARK

LEIBNITZ

GPI

SPIELFELD

STEIERMARK

LEIBNITZ

GPI

GAMLITZ

STEIERMARK

RADKERSBURG

GPI

KLÖCH

VORARLBERG

BREGENZ

GPI

HÖCHST

VORARLBERG

DORNBIRN

GPI

HOHENEMS

VORARLBERG

DORNBIRN

GPI

LUSTENAU

VORARLBERG

FELDKIRCH

GPI

FELDKIRCH-BANGS

VORARLBERG

FELDKIRCH

GPI

FELDKIRCH-TISIS

 

Zu den Fragen 3 bis 5 und 10:

Aufgrund der Implementierung der sukzessiven organisatorischen Umsetzung bundesweiter Ausgleichsmaßnahmenstrukturen bis 30. Juni 2011 sowie moderner, flexibler Personalbewirtschaftungssysteme (Flexi- bzw. Karenzpool)  ist derzeit eine (bezirksweise) planstellen-/personaltechnische Aufschlüsselung in der bisherigen Form nicht  aussagekräftig bzw. würde dies die tatsächliche Planstellen-/Personalsituation verzerrt darstellen.

Das bedeutet, dass

1.    nunmehr den einzelnen Exekutivdienststellen der Polizeikommanden – z.B. zur Abdeckung temporärer Belastungsspitzen, karenzbedingter oder sonstiger Abwesenheiten – über die Grundsystemisierung hinaus, befristete Planstellen zugewiesen werden;

2.    die erforderlichen Arbeitsplätze der AGM-Dienststellen und AGM-Organisationsteile (zusätzliche Sachbereiche bei bestehenden Dienststellen) sowie erforderliche Arbeitsplätze bei anderen Organisationseinheiten aus dem für die organisatorische „Schengenumsetzung“ geschaffenen Planstellenpool abgedeckt werden;

3.    eine bezirksweise Gegenüberstellung des Soll- und Iststandes in der bisherigen Form bis 30. Juni 2011 aufgrund der laufenden sukzessiven Umsetzung der Personalmaßnahmen im Zusammenhang mit der Finalisierung der AGM-Struktur keine Aussagekraft hat.

 

Zu Frage 6:

Nach Inkrafttretung der Schengenerweiterung und des darauf basierenden sukzessiven Aufbaues der bundesweiten AGM-Struktur wurden die Planstellen der Grenzdienststellen im so genannten „Schengen-Planstellenpool“ zusammengefasst. Diese Planstellen wurden in der Folge insbesondere zur Abdeckung erforderlicher Strukturmaßnahmen in den Landespolizeikommanden herangezogen.

 

Zu Frage 7:

Diese Mittel werden entsprechend der jeweiligen aktuellen polizeilichen Bedürfnisse in die jährlichen Investitionsprogramme einfließen.

 

Zu den Fragen 8, 9 und 11:

Die AGM-Organisationsstruktur ist auf eine überregionale Abdeckung der Einsatzräume ausgerichtet. Durch die operative Vernetzung der Einzugsbereiche in den Grenzregionen über die maßgeblichen Verkehrsträger (Straße, Schiene) bis in die Ballungsräume können effektive Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen zur Bekämpfung grenzüberschreitender Deliktsbereiche umgesetzt werden. Darüber hinaus kann bei auftretenden Brennpunkten durch die Möglichkeit der raschen überregionalen Kräftekonzentration im Rahmen von AGM-Schwerpunktaktionen wirkungsvoll reagiert werden.

 

Zu Frage 12:

Die in diesem Zusammenhang aus Sicht des Bundesministeriums für Inneres erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen wurden getroffen.

 

Zu Frage 13:

Mit der Implementierung der AGM-Organisationsstruktur wurde der geänderten Aufgabenstellung nach der Schengenerweiterung in den Grenzregionen entsprechend Rechnung getragen, weshalb vorerst keine weiteren planstellentechnischen Maßnahmen vorgesehen sind.