7529/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.04.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0126-II/3/2011

Wien, am      .  März 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Rudolf Plessl, Genossinnen und Genossen haben am      4. Februar 2011 unter der Zahl 7622/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „aktueller Stand bei internationalen Rückführungsabkommen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Da Unterzeichnungsdaten keine Auskunft über die Anwendbarkeit der konkreten Abkommen geben, wird für die Beantwortung das jeweilige Datum des In-Kraft-Tretens angegeben.

 

Bilaterale Rückübernahmeabkommen bestehen mit folgenden Ländern:

Land

In-Kraft getreten am

Belgien

01.04.1965

Bosnien-Herzegowina

01.09.2007

Bulgarien

30.11.1998

Deutschland

15.01.1998

Estland

01.09.2001

Frankreich

01.11.2007

Italien

01.04.1998

Kosovo

01.03.2011

Kroatien

01.11.1998

Lettland

01.09.2000

Lichtenstein

01.01.2001

Litauen

01.01.2000

Luxemburg

01.04.1965

Mazedonien

01.02.2007

Montenegro

29.04.2004

Niederlande

01.04.1965

Polen

30.05.2005

Rumänien

06.02.2002

Schweiz

01.01.2001

Serbien

29.04.2004

Slowakei

01.10.2002

Slowenien

01.09.1993

Tschechien

09.10.2005

Tunesien

01.08.1965

Ungarn

20.04.1995

 

Derzeit gibt es Rückübernahmeabkommen der Europäischen Gemeinschaft mit folgenden Drittstaaten:

Land

In-Kraft getreten am

Hong Kong

01.03.2004

Macao

01.06.2004

Sri Lanka

01.05.2005

Albanien

01.05.2006

Russische Föderation

01.06.2007

Ukraine

01.01.2008

Mazedonien

01.01.2008

Bosnien-Herzegowina

01.01.2008

Montenegro

01.01.2008

Serbien

01.01.2008

Moldawien

01.01.2008

Pakistan

01.12.2010

Georgien

01.03.2011

 

Zu Frage 2:

Auf bilateraler Ebene führt Österreich derzeit Verhandlungen mit folgenden Drittstaaten:

Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Gambia, Iran, Kolumbien, Mongolei und Nigeria

 

Zu Frage 3:

Der Europäischen Kommission wurden vom Rat Mandate zur Verhandlung von Rückübernahmeabkommen der Europäischen Gemeinschaft mit folgenden Drittstaaten erteilt:

Marokko, Türkei, Kap Verde, China und Algerien, wobei mit den beiden letztgenannten Ländern derzeit keine Verhandlungsrunden stattfinden.


 

Zu Frage 4:

Die Dauer von Vorgesprächen und Verhandlungen unterliegt dem jeweiligen Verhandlungsverlauf, und ist dieser in den meisten Drittstaaten den politischen wandelnden Gegebenheiten unterworfen, welche keine durchgängige Kontinuität gewährleisten. Prognosen in diesem Bereich wären höchst spekulativ.

 

Zu Frage 5:

Auf europäischer Ebene ist die Zusammenarbeit im Bereich der Rückübernahme ein wichtiger Bestandteil des Stockholmprogramms (2010 – 2014). Österreich unterstützt die im Stockholmprogramm festgeschriebene Priorisierung einer nachhaltigen Rückkehrpolitik als wichtigen Bestandteil eines gut funktionierenden Migrationssystems.

 

Die Europäische Kommission legte weiters am 23. Februar 2011 die Mitteilung betreffend „Evaluierung der EU-Rückübernahmeabkommen“ vor. Österreich begrüßt die darin vorgeschlagene Konzentration auf eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern illegaler Migration.

 

Für Österreich ist die Kooperation mit der Grenzschutzagentur Frontex ein wichtiges operatives Element, etwa im Bereich der gemeinschaftlichen Charterflüge.

 

Weiters wurde 2008 der Europäische Rückkehrfonds (RF) zur Durchführung konkreter Aktionen und Maßnahmen im Rückkehrmanagement eingerichtet.

 

Zu Frage 6:

Im Bereich der nationalen Zuständigkeit ist das BM.I in Zusammenarbeit mit dem BMeiA mit nachhaltigem Erfolg bemüht, Rückübernahmeabkommen und Durchführungsprotokolle mit Drittstaaten abzuschließen. Auch unabhängig von bestehenden Abkommen und Protokollen wird auf bilateraler Ebene eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Drittstaaten gesucht. Die Hauptproblematik im Bereich der Rückführungen liegt darin, dass bei vereinzelten Staaten (hauptsächlich jenen, mit denen keine Rückübernahmeabkommen oder Durchführungsprotokolle bestehen) die Erlangung beziehungsweise Ausstellung von Heimreisezertifikaten erschwert ist, beispielsweise, indem Anfragen unbeantwortet bleiben. Durch eine intensivierte Kontaktpflege, etwa in Form von Delegationseinladungen, wird dieser Problematik entgegengesteuert.


Zu Frage 7:

Aufenthaltsbeendende Verfahren gem. FPG

Jahr

Ausweisungen

Aufenthaltsverbote

Zurückschiebung

Gesamt

2000

9.611

12.703

8.436

30.750

2001

6.204

16.387

6.338

28.929

2002

7.059

16.691

4.750

28.500

2003

7.531

15.100

3.098

25.729

2004

6.379

9.132

4.132

19.643

2005

4.745

7.194

1.895

13.834

2006

3.737

5.294

1.685

10.716

2007

2.273

4.542

1.700

8.515

2008

2.291

3.903

1.652

7.846

2009

2.637

4.051

1.383

8.071

2010

2.458

4.418

1.030

7.906

2011 (01)

145

321

89

555

 

Quelle: Fremdenpolizeistatistik des BM.I


Bemerkt wird, dass die gesonderte Erfassung der Nationalitäten zu den einzelnen Teilbereichen (Ausweisungen, Aufenthaltsverbote und Zurückschiebungen) zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgte und eine Auflistung der aufenthaltsbeendenden Verfahren von 2000 bis 2011 nach Nationalitäten daher nicht möglich ist.

 

Hinsichtlich der Ausweisungen gemäß Asylgesetz ist zu bemerken, dass seit der Asylgesetznovelle 2003 im Regelfall ab- und zurückweisende Entscheidungen mit einer Ausweisung zu verbinden sind.

 

Die Anzahl der rechtskräftig negativen Entscheidungen nach dem Asylgesetz stellt sich wie folgt dar:

Jahr

Negative Entscheidungen

2000

4.787

2001

3.840

2002

4.285

2003

4.951

2004

5.139

2005

5.624

2006

5.867

2007

6.646

2008

7.968

2009

13.531

2010

13.046

 

Quelle: öffentliche Asylstatistik des BM.I

 

Zu Frage 8:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.