7532/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.04.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

BM

 

 

                                                            BMWF-10.000/0025-III/4a/2011

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Wien, 4. April 2011

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7598/J-NR/2011 betreffend WU Masterstudien, die die Abgeordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen am 4. Februar 2011 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Bezugnehmend auf die Anfrage stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:

-      Ein Masterstudium ist bereits seit dem 1. Oktober 2003 in Kraft und wird seit diesem
Zeitpunkt an der WU angeboten (das Magisterstudium Wirtschaftsinformatik gilt gemäß
§ 124 Abs. 10 Universitätsgesetz 2002 als Masterstudium Wirtschaftsinformatik).

-      Zwei Masterstudien sind am 1. Oktober 2007 in Kraft getreten und werden seither an der WU angeboten.

-      Vier Masterstudien werden seit dem WS 2009/10 angeboten.

-      Weitere vier Masterstudien werden seit dem Wintersemester 2010/11 angeboten.

 

Derzeit sind daher an der WU 11 Masterprogramme operativ und zwar:

  1.  Wirtschaftsinformatik seit WS 2003/04

  2.  Wirtschaftspädagogik seit WS 2007/08

  3.  Wirtschaftsrecht seit WS 2007/08

  4.  Finanzwirtschaft und Rechnungswesen seit WS 2009/10

  5.  Volkswirtschaft seit WS 2009/10

  6.  International Management/CEMS seit WS 2009/10

  7.  Quantitative Finance seit WS 2009/10

  8.  Strategy, Innovation and Management Control seit WS 2010/11

  9.  Supply Chain Management seit WS 2010/11

10. Management seit WS 2010/11

11. Sozioökonomie seit WS 2010/11

 

Die sechs deutschsprachigen Masterstudien sind v.a. auf die Studienzweige BW und IBW im Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ausgerichtet:

1.       Finanzwirtschaft und Rechnungswesen

2.       Management

3.       Sozioökonomie

4.       Volkswirtschaft

5.       Wirtschaftsinformatik

6.       Wirtschaftspädagogik

 

Mit großer Wahrscheinlichkeit wird ab dem Wintersemester 2011/12 ein weiteres deutsch-sprachiges Masterstudium hinzutreten. Drei weitere Masterstudien mit einem geplanten
Beginndatum per Wintersemester 2012/13 sind in Diskussion.

 

Die drei an der WU zwar angebotenen, aber in der Anfrage außer Acht gelassenen deutschsprachigen Masterstudien haben folgende Zulassungskriterien:

·         Volkswirtschaft: 15 ECTS Volkswirtschaft, 7 ECTS Mathematik/Statistik/Ökonometrie, 4 ECTS Englisch oder eine fachspezifische Lehrveranstaltung in englischer Sprache.

·         Wirtschaftsinformatik: fachlich in Frage kommendes Studium an einer anerkannten
inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung gemäß § 64 Abs. 5 Universitätsgesetz 2002.

·         Wirtschaftspädagogik: 70 ECTS Betriebswirtschaft/Volkswirtschaft, 3 ECTS Informatik.

 

Dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ist das Spannungsverhältnis
zwischen der hohen Nachfrage nach Studienplätzen und den eingeschränkten Möglichkeiten bewusst und wird auch in den regelmäßig geführten Gesprächen stets zum Thema gemacht.

 

Zu Frage 2:

Studierende, die 2007/08 bereits ihre Speziellen Betriebswirtschaftslehren auswählten, hatten sehr wohl die Auswahl zwischen zumindest drei deutschsprachigen Masterstudien an der WU.

Von insgesamt 81 in Frage kommenden Studierenden hätten 75 eines der deutschsprachigen WU-Masterstudien belegen können. Die Datenlage zeigt, dass 64 Studierende ein Master-studium an der WU gewählt haben; bei den restlichen 6 Studierenden kann aufgrund
fehlender Daten nicht festgestellt werden, welche Studien- oder Berufswege sie schließlich gewählt haben.

 

 

 

Zu Frage 3:

Die Voraussetzungen für die Zulassung zu deutschsprachigen Masterstudien finden sich im Studienplan für das jeweilige Masterstudium. Die Erlassung und Änderung von Curricula fällt gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 Universitätsgesetz 2002 in den Zuständigkeitsbereich des Senats und nicht in den der Institute.

 

Gemäß § 9 Abs. 1 lit. c der Satzung der WU wurde für die Erlassung von Curricula für
ordentliche Studien eine Studienkommission eingerichtet. In der Regel wird der Beschluss über die Einrichtung eines neuen Masterstudienplans ein bis zwei Jahre vor dessen Inkraft-treten von der Studienkommission gefasst und vom Senat genehmigt; d.h. in der Regel mit einer beträchtlichen Vorlaufzeit für studentische Wahlentscheidungen.

 

 

Zu Frage 4:

Das in der Beantwortung der Frage 1 dargelegte Spannungsverhältnis besteht nach wie vor.

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Beatrix Karl e.h.