7533/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.04.2011
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0043-I/4/2011

Wien, am 4. April 2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Klikovits, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. Februar 2011 unter der Nr. 7600/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend ausständige Berichte über die Volksgruppenförderung sowie die Re­form des Volksgruppenrechts gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø Warum wurden dem Nationalrat die Berichte über die Volksgruppenförderung der Jahre 2008, 2009 und 2010 nicht übermittelt?

Ø Wann werden Sie dem Nationalrat die entsprechenden Berichte vorlegen?

 

Die ausgearbeiteten Förderungsberichte über die Jahre 2008 und 2009 werden dem Nationalrat in den nächsten Wochen zugehen. Der Förderungsbericht über das Jahr 2010 wird dem Nationalrat noch im ersten Halbjahr 2011 übermittelt werden.

 

Zu Frage 3:

Ø Sind Ihnen von den Volksgruppenbeiräten Probleme hinsichtlich der Vollziehung der Volksgruppenförderung bekannt? Wenn ja, um welche Probleme handelt es sich?


Die Volksgruppenbeiräte fordern regelmäßig eine Erhöhung der Volksgruppenförde­rungsmittel insgesamt. Darüber hinaus können bei der Abrechnung von Förderungen Probleme etwa im Zusammenhang mit Abfertigungsrückstellungen und deren Be­rücksichtigung in der Einnahmen-/ Ausgabendarstellung von Volksgruppenorganisati­onen entstehen, die jedoch fallbezogen gelöst werden.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Ø Wie lange dauert die Auszahlung nach der Förderzusage und nach Vorlage der Abrechnungen?

Ø Wie lange dauert die Abwicklung bzw. die Zusage der Volksgruppenförderung im Regelfall nach Vorlage eines Projekts durch den entsprechenden Volksgruppenbeirat?

 

§ 10 des Volksgruppengesetzes sieht vor, dass die jeweiligen Volksgruppenbeiräte bis zum 15. März jeden Jahres eine Förderungsempfehlung für das laufende Jahr abgeben. Die Länge des Zeitraums zwischen einem Förderungsangebot und dem Zustandekommen des Vertrages hängt in jedem Einzelfall davon ab, wann der För­derungsnehmer das Förderungsangebot unterfertigt. Unverzüglich nach dem Einlan­gen eines zustande gekommenen Vertrages wird von der vertragserrichtenden Ab­teilung die fällige Zahlung in das SAP eingegeben. Innerhalb von maximal drei Tagen wird die Auszahlung in der Buchhaltungsagentur des Bundes gebucht. Die konkrete Auszahlung an die PSK erfolgt maximal eine Woche danach.

Vertragsgemäß haben die Förderungsnehmer die Abrechnung einer Förderung bis spätestens zum 31. Jänner des der Förderung folgenden Jahres zu legen.

 

Zu Frage 6:

Ø Wie viele MitarbeiterInnen sind mit der Abwicklung der Abrechnungen der Projekte der einzelnen Volksgruppen betraut? Wie lauten die Namen der MitarbeiterInnen und die Zuordnung derer zu den Volksgruppen?

 

Es sind fünf MitarbeiterInnen mit folgendem Beschäftigungsausmaß mit der Abwick­lung der Abrechnungen der Volksgruppenförderungsverträge betraut:

 

1 Person zu 35 %, 1 Person zu 65 %, 2 Personen mit Teilzeitbeschäftigung zu 65 % und eine weitere Person zu 5 %.

Die Zuteilung der Personen zu den abzurechnenden Volksgruppenorganisationen variiert von Jahr zu Jahr infolge einer jährlichen neuen Zuteilung.


Zu den Fragen 7 bis 10:

Ø Wurde die Arbeit der zur Reform des Volksgruppengesetzes eingesetzten Ar­beitsgruppen bereits abgeschlossen? Wenn nein, wann werden deren weitere Sitzungen stattfinden?

Ø Welche Personen bzw. Organisationen (Namen der Personen und Organisa­tionen) sind zur Mitarbeit dieser Arbeitsgruppen eingeladen?

Ø Wann werden Sie den zugesagten Entwurf für ein neues Volksgruppengesetz vorlegen?

Ø Bis wann soll das Reformvorhaben eines neuen Volksgruppengesetzes mit dem Beschluss der Regierungsvorlage in der Bundesregierung abgeschlossen sein?

 

Der Prozess der Überarbeitung des Volksgruppengesetzes wurde am 3. Dezember 2009 mit einer wissenschaftlichen Enquete, zu der auch die Parlamentsklubs einge­laden waren, begonnen. Die in der Folge eingesetzten Arbeitsgruppen haben Ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 5510/J vom 28. Mai 2010.

 

Mit freundlichen Grüßen