7548/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.04.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0023 -I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 7. April 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerald Grosz, Kolleginnen

und Kollegen vom 7. Februar 2011, Nr. 7639/J, betreffend

Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen für das Jahr 2010

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen vom 7. Februar 2011, Nr. 7639/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 sowie 4 bis 6:

 

In den Jahren 2007 bis 2010 wurden an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft jeweils an Belohnungen ausbezahlt:


Im Jahr 2010:    164.233,51 Euro

 

Im Jahr 2009:    509.119,84 Euro

 

Im Jahr 2008:    472.636,07 Euro

 

Im Jahr 2007:    403.645,74 Euro

 

Zu den Fragen 2 und 3 sowie 9 bis 12:

 

Die Arbeitsplätze aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesdienst unterliegen einer festen Bewertung in Abhängigkeit von den Anforderungen des Arbeitsplatzes. Für die in der Anfrage genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten folgende Bewertungen:

 

Der Leiter des Büros des Herrn Bundesministers weist eine Bewertung von v1/5 auf, sein Stellvertreter v1/4, die restlichen Referenten sind in v1/3 bewertet.

Für den angesprochenen Personenkreis wurden im Zeitraum 1.1.2010 bis 31.12.2010 weder Prämien noch Belohnungen ausbezahlt.

 

Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts gelten die mit der Personalvertretung erarbeiteten Belohnungsrichtlinien, die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Belohnungen und Leistungsprämien für besondere Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten sind, nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel vorsehen.

 

Die Gewährung von Belohnungen im Ressort richtet sich nach den Bestimmungen des § 19 Gehaltsgesetz und wird im Rahmen dieser Bestimmungen sowie der ressortüblichen Vorgaben als Anerkennung für besondere Verdienste und als Motivationsinstrument grundsätzlich weiterhin zuerkannt werden.

 

Zu Frage 7:

 

Im Jahre 2010 waren im Ministerbüro zehn Referentinnen bzw. Referenten – manche allerdings nicht über den gesamten Zeitraum – beschäftigt (siehe auch die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 7201/J).

 

Zu Frage 8:

 

Die Gesamtkosten für diesen Personenkreis beliefen sich im Zeitraum 1.1.2010 bis 31.12.2010 auf 794.433,78 Euro.

Der Bundesminister: