7550/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.04.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0036-Pr 1/2011

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 7637/J-NR/2011

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen für das Jahr 2010“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 4 bis 6:

Hinsichtlich der Gesamtkosten für Belohnungen und Prämien der im Bundesministerium für Justiz – Zentralleitung tätigen Mitarbeiter/innen verweise ich auf die nachstehende Aufstellung.


Jahr

Belohnungen

Leistungsprämie (§ 76 VBG 1948)

Gesamtsumme

Anzahl der Mitarbeiter/innen

Durchschnitt pro Mitarbeiter/in

2007

181.028

4.950

185.978

217

857,04

2008

191.304

5.500

196.804

223

882,53

2009

190.078

5.500

195.578

224

873,12

2010

188.912

5.420

194.332

219

887,36

Darin enthalten sind auch die Belohnungen für Kabinettsmitarbeiter/innen, die sich unter Hinweis auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage zur Zahl 7199/J-NR/2010 wie folgt aufschlüsseln:

Belohnungen für Kabinettsmitarbeiter/innen

im Jahr 2007

im Jahr 2008

im Jahr 2009

im Jahr 2010

Gesamtbetrag

3.408

12.745

6.815

7.025

 

Zu 2 und 9:

Die auf der Grundlage von Sonderverträgen nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) tätigen Mitarbeiter/innen beziehen ein – abgesehen von allgemeinen Gehaltserhöhungen – nicht steigerungsfähiges und somit ohne Zuordnung zu einer Gehaltsstufe vereinbartes All-In-Entgelt in der Höhe zwischen 5.258,60 bis 6.004,42 Euro (brutto) monatlich, das sich – abgestimmt auf die unterschiedlichen Aufgabenbereiche der Kabinettsmitarbeiter (z.B. Pressesprecher, Kabinettsleiterstellvertreter) – an den vom Bundeskanzleramt bekannt gegebenen Richtwerten orientiert. Hinsichtlich deren Einstufung verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage zur Zahl 5419/J-NR/2010, hinsichtlich deren Funktion auf jene zur Zahl 7199/J-NR/2010.

Zu 7:

Im Jahr 2010 waren (jedoch nicht durchgehend) insgesamt acht Mitarbeiter/innen in meinem Büro beschäftigt. Hinsichtlich des jeweiligen Beschäftigungszeitraumes verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage zur Zahl 7199/J-NR/2010.


Zu 8:

Die Gesamtkosten, das sind die Bezüge inkl. allfälliger Zulagen, Aufwandsentschädigungen, Vergütungen für Überstunden, darüber hinaus Sonderzahlungen sowie die Dienstgeberanteile für die Kabinettsmitarbeiter/innen, beliefen sich im Jahr 2010 auf insgesamt 568.122,78 Euro.

Zu 3 und 10 bis 12:

Die Gewährung von Belohnungen richtet sich nach § 19 Gehaltsgesetz 1956 und wird im Rahmen dieser Bestimmung sowie der ressortüblichen Vorgaben, welche für den Bereich der Zentralleitung im Wesentlichen in der Festlegung von Richtwerten zur Belohnungshöhe für

A1 - Referent/innen

400  bis 1.000 Euro

A2 - Referent/innen

300 bis  700 Euro

Sachbearbeiter/innen, Teamassistenz und sonstiges Personal

200 bis  500 Euro

 

sowie eines restriktiven Maßstabes bei Bediensteten in Leitungsfunktionen (Sektionsleiter, Abteilungsleiter) mit einem Fixgehalt bzw. Dienst- und Ergänzungszulagen bestehen, als Anerkennung für besondere Verdienste und als Motivationsinstrument grundsätzlich beibehalten werden.

. April 2011

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)