7550/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.04.2011
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0036-Pr 1/2011
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 7637/J-NR/2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen für das Jahr 2010“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 4 bis 6:
Hinsichtlich der Gesamtkosten für Belohnungen und Prämien der im Bundesministerium für Justiz – Zentralleitung tätigen Mitarbeiter/innen verweise ich auf die nachstehende Aufstellung.
Jahr |
Belohnungen |
Leistungsprämie (§ 76 VBG 1948) |
Gesamtsumme |
Anzahl der Mitarbeiter/innen |
Durchschnitt pro Mitarbeiter/in |
2007 |
181.028 |
4.950 |
185.978 |
217 |
857,04 |
2008 |
191.304 |
5.500 |
196.804 |
223 |
882,53 |
2009 |
190.078 |
5.500 |
195.578 |
224 |
873,12 |
2010 |
188.912 |
5.420 |
194.332 |
219 |
887,36 |
Darin enthalten sind auch die Belohnungen für Kabinettsmitarbeiter/innen, die sich unter Hinweis auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage zur Zahl 7199/J-NR/2010 wie folgt aufschlüsseln:
Belohnungen für Kabinettsmitarbeiter/innen |
im Jahr 2007 |
im Jahr 2008 |
im Jahr 2009 |
im Jahr 2010 |
Gesamtbetrag |
3.408 |
12.745 |
6.815 |
7.025 |
Zu 2 und 9:
Die auf der Grundlage von Sonderverträgen nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) tätigen Mitarbeiter/innen beziehen ein – abgesehen von allgemeinen Gehaltserhöhungen – nicht steigerungsfähiges und somit ohne Zuordnung zu einer Gehaltsstufe vereinbartes All-In-Entgelt in der Höhe zwischen 5.258,60 bis 6.004,42 Euro (brutto) monatlich, das sich – abgestimmt auf die unterschiedlichen Aufgabenbereiche der Kabinettsmitarbeiter (z.B. Pressesprecher, Kabinettsleiterstellvertreter) – an den vom Bundeskanzleramt bekannt gegebenen Richtwerten orientiert. Hinsichtlich deren Einstufung verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage zur Zahl 5419/J-NR/2010, hinsichtlich deren Funktion auf jene zur Zahl 7199/J-NR/2010.
Zu 7:
Im Jahr 2010 waren (jedoch nicht durchgehend) insgesamt acht Mitarbeiter/innen in meinem Büro beschäftigt. Hinsichtlich des jeweiligen Beschäftigungszeitraumes verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage zur Zahl 7199/J-NR/2010.
Zu 8:
Die Gesamtkosten, das sind die Bezüge inkl. allfälliger Zulagen, Aufwandsentschädigungen, Vergütungen für Überstunden, darüber hinaus Sonderzahlungen sowie die Dienstgeberanteile für die Kabinettsmitarbeiter/innen, beliefen sich im Jahr 2010 auf insgesamt 568.122,78 Euro.
Zu 3 und 10 bis 12:
Die Gewährung von Belohnungen richtet sich nach § 19 Gehaltsgesetz 1956 und wird im Rahmen dieser Bestimmung sowie der ressortüblichen Vorgaben, welche für den Bereich der Zentralleitung im Wesentlichen in der Festlegung von Richtwerten zur Belohnungshöhe für
A1 - Referent/innen |
400 bis 1.000 Euro |
A2 - Referent/innen |
300 bis 700 Euro |
Sachbearbeiter/innen, Teamassistenz und sonstiges Personal |
200 bis 500 Euro |
sowie eines restriktiven Maßstabes bei Bediensteten in Leitungsfunktionen (Sektionsleiter, Abteilungsleiter) mit einem Fixgehalt bzw. Dienst- und Ergänzungszulagen bestehen, als Anerkennung für besondere Verdienste und als Motivationsinstrument grundsätzlich beibehalten werden.
. April 2011
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)