7554/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.04.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0040-Pr 1/2011

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 7661/J-NR/2011

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Kohle da“, „Hahaha“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Ich bitte vorweg um Verständnis, dass mir eine Beantwortung von Fragen, die sich auf Inhalte und konkrete Schritte eines Ermittlungsverfahrens beziehen, nicht oder nur äußerst eingeschränkt möglich ist. Durch die Auskunftserteilung könnten Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und bei anhängigen Ermittlungsverfahren zudem der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden, weshalb diese Phase des Strafverfahrens auch von Gesetzes wegen nicht öffentlich ist (§ 12 StPO).


Zu 1:

Wie schon anlässlich der Anfragebeantwortung 6079/AB (XXIV. GP) ersuche ich (erneut) um Verständnis, dass eine exakte Zahl der in dieser Causa eingegangenen Anzeigen in Anbetracht des Verfahrensumfanges mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht eruiert werden kann.

Zu 2:

Unter Hinweis auf meine einleitenden Bemerkungen ersuche ich um Verständnis, dass ich zu Inhalten des Ermittlungsverfahrens – soweit deren Bekanntgabe über die ohnehin bereits öffentlich bekannten Vorwürfe der Untreue in zahlreichen Fällen hinausgehen würde - nicht Stellung nehmen kann.

Zu 3:

Ich gehe davon aus, dass mit „Causa Hypo Alpe Adria“ jene Ermittlungen gemeint sind, die den Verdacht malversiven Verhaltens zum Nachteil der Bank sowie damit in engem sachlichem Zusammenhang stehende Sachverhalte gemeint sind. Die Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt geführt.

Zu 4:

Nach den mir vorliegenden Informationen sind bislang keine Anzeigen oder Sachverhaltsdarstellungen der RBB Klagenfurt bei der Staatsanwaltschaft eingelangt.

Zu 5:

Es liegt eine Anzeige des Mag. Striedinger vor. Darin wird „Verantwortlichen der Hypo Alpe Adria Bank International AG, Verantwortlichen der Held Berdnik Astner & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie allenfalls weiteren Verantwortlichen und Mitgliedern der sogenannten CSI Hypo“ Verleumdung im Zusammenhang mit einer gegen Mag. Striedinger eingebrachten Sachverhaltsdarstellung vorgeworfen.

Zu 6:

Ja.

Zu 7:

Ich verweise auf meine einleitenden Bemerkungen.


Zu 8:

Von einer „Aufforderung“ der Staatsanwaltschaft Klagenfurt an Mag. Striedinger zur Anzeigeerstattung kann keine Rede sein.

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt nahm entsprechende Äußerungen des Mag. Striedinger bei seiner Vernehmung im Sinne einer umfassenden Belehrungspflicht zum Anlass, ihn darüber zu informieren, dass es ihm (zusätzlich zur amtswegigen Prüfpflicht der Anklagebehörde) frei stehe, mündlich oder schriftlich (etwa im Wege einer Sachverhaltsdarstellung) aufzuzeigen, wodurch er sich verleumdet erachte und welche – auch nach seiner Tätigkeit in der Hypo Group Alpe Adria getätigten – Geschäfte zum Niedergang der Hypo geführt haben, zumal die Staatsanwaltschaft an der Aufklärung aller Ursachen dafür interessiert ist.

Die Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft Klagenfurt haben auf niemanden (gleich ob Zeuge, Beschuldigter oder Privatbeteiligtenvertreter) „einen Schleim“, sondern sind – in Beachtung des Objektivitätsgebots (§ 3 StPO) – an einer umfassenden und unvoreingenommenen Aufklärung des Sachverhaltes interessiert.

. März 2011

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)