7555/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.04.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0041-Pr 1/2011

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 7664/J-NR/2011

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und Genossinnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Anzeigen bzw. Strafverfahren nach § 222 StGB (Tierquälerei) im Jahr 2009 und 2010“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Nach den aus Anlass dieser Anfrage vorgenommenen Auswertungen aus der Verfahrensautomation Justiz (VJ) – sie sind der Anfragebeantwortung angeschlossen – kam es im Jahr 2009 zu 825 und im Jahr 2010 zu 877 Strafanzeigen. Eine Aufschlüsselung nach Staatsanwaltschaften ist der Beilage zu Frage 1 zu entnehmen.


Die Einbringer der Anzeigen werden in der VJ ebenso wenig (strukturiert) erfasst wie die berufliche Tätigkeit von Beschuldigten eines Strafverfahrens; diese Merkmale sind daher einer Auswertung nicht zugänglich.

Zu 3:

Im Jahr 2009 kam es zu 121 Strafverfahren, im Jahr 2010 zu 118. Zur Aufschlüsselung nach Staatsanwaltschaften und Gerichten darf ich auf die Beilage zu Frage 3 verweisen.

Zu 4:

Im Jahr 2009 wurden 366 Verfahren abgebrochen, im Jahr 2010 422. Eine Aufschlüsselung nach Staatsanwaltschaften ist der Beilage zu Frage 4 zu entnehmen. Die „Zurücklegung“ einer Strafanzeige ist in der Strafprozessordnung nicht vorgesehen.

Zu 5:

Eingestellt wurden im Jahr 2009 367 und im Jahr 2010 340 Verfahren. Eine Aufschlüsselung nach Staatsanwaltschaften ist der Beilage zu Frage 5 zu entnehmen.

Zu 6:

Zu einer Diversion kam es im Jahr 2009 in 71, 2010 in 62 Fällen. Eine Aufschlüsselung nach Staatsanwaltschaften ist der Beilage zu Frage 6 zu entnehmen.

Zu 7:

Nach den Daten der VJ kam es im Jahr 2009 zu 78 Verurteilungen, im Jahr 2010 zu 58 Verurteilungen. Die Rechtskraft wird in der VJ nicht erfasst. Eine Aufschlüsselung nach Gerichten ist der Beilage zu Frage 7 zu entnehmen.

Nach der Gerichtlichen Kriminalstatistik der Statistik Austria wurden im Jahr 2009 47 Personen rechtskräftig verurteilt. Die Auswertung beruht auf den Daten des Strafregisters über eingetragene Verurteilungen, wobei bei Urteilen wegen mehrerer Delikte nur jenes in die Statistik Eingang findet, das den höchsten Strafrahmen hat (Zählung nach dem „führenden Delikt“). Die Gerichtliche Kriminalstatistik stellt auf das Datum der Rechtskraft ab.


Die verhängten Strafen sind der angeschlossenen Tabelle „Verurteilungen wegen § 222 StGB im Jahr 2009 - Strafausmaß“ zu entnehmen.

Daten der Gerichtlichen Kriminalstatistik für das Jahr 2010 stehen noch nicht zur Verfügung.

Zu 8 bis 16:

Ob ein Prozessbeteiligter „Tierschützer“ ist, ist für die Erfassung eines Verfahrens in den elektronischen Registern der VJ nicht von Belang und wird daher nicht vermerkt. Es können daher zu diesen Fragen keine automationsunterstützten Auswertungen vorgenommen werden. Eine bundesweite händische Recherche in den staatsanwaltschaftlichen Tagebüchern und Gerichtsakten würde naheliegender Weise einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand auslösen, weshalb ich um Verständnis ersuche, dass ich von einem solchen Auftrag Abstand nehmen musste.

 

. April 2011

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.