7557/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.04.2011
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0041-I/4/2011

Wien, am 7. April 2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. Februar 2011 unter der Nr. 7630/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen für das Jahr 2010 ge­richtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 sowie 4 bis 6:

Ø Wie hoch waren die tatsächlich abgerechneten und von Ihrem Ressort zu tra­genden Gesamtkosten für sogenannte Belohnungen und Prämien im Jahr 2010 (1.1.2010 bis einschließlich 31.12.2010)?

Ø Wie hoch waren die tatsächlich abgerechneten und von Ihrem Ressort zu tra­genden Gesamtkosten für sogenannte Belohnungen und Prämien im Jahr 2009 (1.1.2009 bis einschließlich 31.12.2009)?

Ø Wie hoch waren die tatsächlich abgerechneten und von Ihrem Ressort zu tra­genden Gesamtkosten für sogenannte Belohnungen und Prämien im Jahr 2008 (1.1.2008 bis einschließlich 31.12.2008)?

Ø Wie hoch waren die tatsächlich abgerechneten und von Ihrem Ressort zu tra­genden Gesamtkosten für sogenannte Belohnungen und Prämien im Jahr 2007 (1.1.2007 bis einschließlich 31.12.2007)?


Einleitend ist festzuhalten, dass das Bundeskanzleramt wie jeder andere moderne Betrieb ein Führungsmodell mit Ziel- und Leistungsvereinbarungen implementiert hat, in dem Prämien für besondere Leistungen ein notwendiger Bestandteil sind. In den Jahren 2007 bis 2010 wurden insgesamt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes jeweils folgende Beträge an Belohnungen ausbezahlt:

 

Jahr

Summe

2007

€ 359.310,--

2008

€ 313.110,--

2009

€ 298.049,--

2010

€ 295.496,--

 

Zu den Fragen 2, 3 sowie 9 bis 12:

Ø Welche jeweilige Gehaltsstufe hatten bzw. haben die Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter des Ministerbüros bzw. eines allfällig eingerichteten Büros einer Staatsse­kretärin/eines Staatssekretärs, an welche zwischen 1.1.2010 bis einschließlich 31.12.2010 Prämien und/oder Belohnungen ausbezahlt wurden? (Aufgrund der Anonymisierung der konkreten Personen wird um Angabe der jeweiligen Gehalts­stufe und die Ausweisung der jeweiligen Belohnung und Prämie für das Jahr 2010 gebeten)?

Ø Mit welcher Begründung bzw. aufgrund welcher besonderen Leistung oder wel­chem besonderen Anlasses wurden Prämien bzw. Belohnungen jeweils zuer­kannt?

Ø Wie hoch war das jährliche Brutto-Durchschnittsgehalt einer/eines in Ihrem Minis­terbüro bzw. allfällig eingerichteten Staatssekretariates tätigen Mitarbeiters (Fach­referenten, Büroleitung, Pressesprecher ohne Schreib- und Hilfskräfte) im Jahr 2010 inklusive abgerechneter Reisekosten, Spesen, Überstundenpauschalen etc.?

Ø Welche Richtlinien gibt es für die Erteilung von Prämien und Belohnungen in Ihrem Ressort?

Ø Haben alle Empfänger in dem unter Frage 2 genannten Zeitraum diese Kriterien erfüllt?
Wenn ja, wie?

Ø Sind Sie angesichts des Sparpakets der Bundesregierung bereit, diesem Prämien- und Belohnungswesen in Ihrem Ressort ein Ende zu setzen?
Wenn nein, warum nicht?

 

Im angefragten Zeitraum wurden an die Referentinnen und Referenten meines Kabi­netts sowie des Büros des Herrn Staatssekretärs Dr. Ostermayer keine Belohnungen ausbezahlt. Angesichts der Fragestellung erübrigt sich daher die Aufschlüsselung der Bewertung der Arbeitsplätze und ein weiteres Eingehen auf Belohnungsparame­ter und -planungen.

 


Zum generellen Aspekt der Fragen 9 ff ist festzuhalten, dass die Gewährung von Be­lohnungen gemäß § 19 Gehaltsgesetz 1956 erfolgt. Im Rahmen dieser Bestimmung sowie der ressortüblichen Vorgaben werden als Anerkennung für besondere Leistun­gen Belohnungen zuerkannt. Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel werden ent­sprechend dieser Vorgaben Belohnungen, insbesondere auch als Motivationsinstru­ment, grundsätzlich weiterhin zuerkannt werden, da motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere auch für die Erreichung von Ressortzielen von großer Be­deutung sind.

 

Zu Frage 7:

Ø Wie viele Mitarbeiter beschäftigten Sie im gesamten Jahr 2010 in Ihrem Minister­büro bzw. einem allfällig eingerichteten Staatssekretariat?

 

Zur vorliegenden Frage verweise ich auf die umfassende Beantwortung der schriftli­chen parlamentarischen Anfrage Nr. 4139/J vom 15. Dezember 2009 und darauf ba­sierend auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7192/J vom 21. Dezember 2010.

 

Darüber hinausgehend hat es keine personellen Änderungen im angefragten Jahr 2010 gegeben.

 

Zu Frage 8:

Ø Wie hoch waren die durch Ihr Ressort zu tragenden Gesamtkosten 2010 (inklusive Dienstgeberbeiträge, SV-Abgaben, Steuern, Überstundenpauschale etc.) für die im Zeitraum vom 1.1.2010 bis einschließlich 31.12.2010 beschäftigen Mitarbeiter­rinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. eines allfällig eingerichteten Staats­sekretariates?

 

Die Gesamtkosten (inklusive Dienstgeberbeiträge, SV-Abgaben, Steuern, Überstun­denpauschale) für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts und des Bü­ros von Herrn Staatsekretär Dr. Ostermayer betrugen im Jahr 2010 € 1.688.027,49.

 

Mit freundlichen Grüßen