7565/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.04.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0136-I/1/d/2011
Wien, am . März 2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. Februar 2011 unter der Zahl 7636/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen für das Jahr 2010“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 4 bis 6:
In den Jahren 2007 bis 2010 wurden an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Inneres jeweils folgende Beträge an Belohnungen und Prämien ausbezahlt:
2007: € 409.989,34
2008: € 436.022,17
2009: € 407.350,25
2010: € 399.718,82
Zu den Fragen 2 , 3, 10 und 11:
Im Zeitraum 1.1.2010 bis 31.12.2010 wurden an 22 Kabinettsmitarbeiter/innen im Kanzleibereich sowie Fahr- und Reinigungsdienst insgesamt € 13.675,- an Belohnungen und Prämien ausbezahlt. An Mitarbeiter/innen in Sekretärs- bzw. Referentenfunktionen wurden im genannten Zeitraum keine Belohnungen zur Auszahlung gebracht. Die Gewährung erfolgte nach den Bestimmungen des § 19 GehG bzw. § 76 VBG.
Einer darüber hinausgehenden Beantwortung stehen datenschutzrechtliche Erwägungen entgegen.
Zu Frage 7:
Es wird auf die Beantwortung der Frage 5 zur Voranfrage 7198/J vom 21.2.2011 (7146/AB XXIV.GP) verwiesen. Ergänzend wird bemerkt, dass im Zeitraum 21.12.2010 (Datum der Voranfrage) bis 31.12.2010 keine Änderung bei den Kabinettsmitarbeiter/innen in Sekretärs- bzw. Referentenfunktionen erfolgt ist.
Zu Frage 8:
Die Gesamtkosten, die aus der Beschäftigung der Kabinettsmitarbeiter/innen in Sekretärs- und Referentenfunktionen im Jahr 2010 entstanden sind, belaufen sich auf € 890.781,36 (abzüglich Dienstreisen).
Zu Frage 9:
Zur Höhe des Brutto-Durchschnittsgehalts der Mitarbeiter/innen des Ministerbüros darf auf die Bewertung der Arbeitsplätze verwiesen werden. Diese stellt sich wie folgt dar:
Leiter des Kabinetts: A1/7 (v1/5)
Referenten/Pressesprecher: A1/4 (v1/3)
Zu Frage 12:
Die Gewährung von Belohnungen richtet sich nach den Bestimmungen des § 19 GehG bzw. § 76 VBG und wird im Rahmen dieser Bestimmungen insbesondere als Anerkennung für besondere Verdienste grundsätzlich weiterhin zuerkannt werden.