7571/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.04.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-12.000/0001-I/PR3/2011

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

Wien, am     . April 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Widmann und Kollegen und Kolleginnen haben am  8. Februar 2011 unter der Nr. 7660/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend regelmäßige Kontrollen über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte bei Funksendeanlagen  gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ø  Wie viele Funksendeanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen gibt es in Österreich (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesland)?

 

Individuell bewilligte Funksender ohne öffentlichen Mobilfunk und Behördenfunkdienste (wie insbesondere Richtfunkanlagen, Taxifunk, Betriebsfunk und dergleichen) per 21.02.2011:

Burgenland

4.245

Kärnten

13.144

Niederösterreich

24.502

Oberösterreich

27.877

Salzburg

16.385

Steiermark

24.128

Tirol

23.460

Vorarlberg

11.861

Wien

46.952

Summe

192.554

 


Aufgeschlüsselt nach Bundesländern ergibt sich folgende Anzahl von Sendestandorten des öffentlichen Mobilfunks je Betreiber. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch die gemeinsame Nutzung von Standorten durch mehrere Mobilfunkbetreiber nur eine Auswertung je Mobilfunkbetreiber und somit keine Ableitung auf die Gesamtzahl der Standorte pro Bundesland  bzw. ganz Österreich möglich ist. An jedem angeführten Mobilfunkstandort können mehrere Basisstationen und mehrere Funksendeanlagen in Betrieb sein.

 

 

 

Betreiber A

Betreiber B

Betreiber C

Betreiber D

Burgenland

133

256

149

219

Kärnten

379

614

462

553

Niederösterreich

807

1329

856

1225

Oberösterreich

613

978

738

828

Salzburg

304

615

290

421

Steiermark

591

1036

685

867

Tirol

378

671

516

579

Vorarlberg

140

356

173

215

Wien

586

1276

669

1012

 

 

Hinsichtlich der in Betrieb befindlichen so genannten klassischen Telekommunikations-sendeinrichtungen wie z.B. Telefonapparat, Modem, Fax, kann keine Aussage getroffen werden, da diese ohne fernmeldebehördliche Bewilligung betrieben werden können.

 

Die Anzahl der Telekommunikationsendeinrichtungen des öffentlichen Mobilfunks (Handys) kann nicht angegeben werden, da diese auf Grundlage der Verordnung mit der generelle Bewilligungen erteilt werden, BGBl.II 542/2003 i.g.F., betrieben werden.

 

 

Zu den Fragen 2 und 10:

Ø  Gibt es regelmäßige Kontrollen über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte der Funksendeanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen?

Ø  Liegt nach derzeitigem Stand der Wissenschaft ein Nachweis für eine Gefährdung der Gesundheit durch elektromagnetische Felder des Mobilfunks unterhalb der von der WHO/ICNIRP empfohlenen Grenzwerte vor?

 

 

Seitens der Organe der Fernmeldebehörde wird die Einhaltung der Referenzwerte überwacht. Daneben führt die Behörde aber auch auf Grund von Hinweisen auf mögliche überhöhte Immissionen aus der Bevölkerung Messungen durch. Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft kann gesagt werden, dass es keinen Nachweis für eine Gefährdung der Gesundheit durch elektromagnetische Felder des Mobilfunks unterhalb der von der WHO/ICNIRP empfohlenen Grenzwerte gibt.


Zu den Fragen 3 und 4:

Ø  Wie viele Funksendeanlagen wurden über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte im Jahr 2007, 2008, 2009 und 2010 kontrolliert (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesland)?

Ø  Welche Ergebnisse hat die Überprüfung der Einhaltung der gültigen Grenzwerte durch die Fernmeldebüros bisher ergeben?

 

Anzahl der durchgeführten Überprüfungen je Fernmeldebüro:

 

Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten

Fernmeldebüro für Oberösterreich und Salzburg

Fernmeldebüro für Tirol und Vorarlberg

Fernmeldebüro für Wien, NÖ und Burgenland

2007

340

345

318

687

2008

442

434

399

855

2009

540

580

561

776

2010

489

532

423

818

 

 

Bei allen durchgeführten Messungen lagen die Werte unter den empfohlenen WHO- Grenzwerten. Bei 95% aller durchgeführten Expositionsmessungen lag die ermittelte Exposition unterhalb von 1% der empfohlenen WHO Grenzwerte.

 

 

Zu Frage 5:

Ø  Wie viele Personen stehen für die Kontrolle und Überprüfung der bestehenden Grenzwerte der Funksendeanlagen zur Verfügung?

 

Bundesweit sind insgesamt 74 Mitarbeiter/innen der vier Fernmeldebehörden 1.Instanz mit den fernmeldebehördlichen Überprüfungen von Funkanlagen betraut.

 

 

Zu den Fragen 6 bis 9:

Ø  Gibt es aktuelle Studien, die sich mit der Frage nach den Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf den menschlichen Organismus beschäftigen?

Ø  Gibt es auch Studien über die Strahlenbelastung, die von Basisstationen (Masten) oder von Handys ausgehen und wie sehen diesbezügliche Ergebnisse aus?

Ø  Haben Sie in den letzten Jahren finanzielle Mittel für allfällige Studien bereitgestellt? Wenn nein, warum nicht?

Ø  Gibt es neue technische Entwicklungen zur Risikoreduktion?

 

Die Hauptaufgabe des vom bmvit eingesetzten Wissenschaftlichen Beirat Funk – WBF (http://www.wbf.or.at) ist es, jährlich im Rahmen des Expertenforums zum Thema „Mobilfunk und Gesundheit“ themenbezogene publizierte Untersuchungen sowie Studien und Forschungsarbeiten zu sichten, analysieren und bewerten. Die nächste diesbezügliche Konsensuskonferenz des WBF wird im Mai 2011 stattfinden.


Vom bmvit wurde die Studie des Austrian Research Centers zum Thema „Zusammenhang SAR – Feldstärke bei heterogener Exposition“ finanziert.

 

 

Zu Frage 11:

Ø  Beabsichtigen Sie, Grenzwerte, Normen o.ä. für die Strahlenbelastung durch hochfrequente elektromagnetische Felder zu erlassen?

 

 

Die geltenden Grenzwerte wurden von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) festgelegt, von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) übernommen und von der Europäischen Union (EU) empfohlen.

 

Diese EU-Ratsempfehlung ist in Österreich in die ÖNORM E 8850 eingeflossen und bildet somit die Grundlage für die Entscheidungen der Fernmeldebehörden. Für die Betreiber ergibt sich die Pflicht zur Einhaltung auf Grund einschlägiger Vorschreibungen in den Bewilligungsbescheiden für die Funkanlagen.