7575/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.04.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0205-II/10/2011

Wien, am       . März 2011

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben am 10. Februar 2011 unter der Zahl 7667/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „aktueller Stand der LKW-Kontrollen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Der Verkehrskontrollplatz Kematen ist seit Jänner 2011 wieder in Betrieb.

 

Zu Frage 2:

Der Verkehrskontrollplatz Strass (Spielfeld) auf der A 9 wurde am 21. September 2010 eröffnet.

 

Zu Frage 3:

Das Unfallgeschehen (Unfälle, Verletzte, Getötete) mit schweren Lkw*) nach Straßenarten im Jahr 2009:


 

Unfälle

Verletzte

Getötete

Autobahnen

300

498

20

Schnellstraßen

23

31

2

Landesstraßen B

694

926

35

Landesstraßen L

266

313

17

Sonstige Straßen

263

301

8

Insgesamt

1.546

2.069

82

 

*) Lkw über 3,5 t mit oder ohne Anhänger, Sattelkraftfahrzeug oder Tankwagen mit oder ohne Anhänger

 

 

 

Die offizielle Verkehrsunfallstatistik der Statistik Austria für das Jahr 2010 lag zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung noch nicht vor.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

Der Personaleinsatz der Bundespolizei erfolgt angepasst zur Erfüllung der behördlichen Aufträge und richtet sich nach den für die Örtlichkeiten individuellen einsatztaktischen Notwendigkeiten. Dem Bundesministerium für Inneres liegen keine abschließenden statistischen Daten vor, zumal der Vollzug des Kraftfahrrechtes nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres fällt.

 

Zu Frage 7:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.


Zu Frage 8:

Die beigefügten Statistiken (Beilage 1) geben keine abschließende Auskunft über die Ergebnisse auf den fixen Kontrollstellen, weil nur ein Teil der Einsätze, nämlich jener mit Prüfzügen der Bundesanstalt für Verkehr und der Länder, erfasst wird.

Dem Bundesministerium für Inneres liegen keine abschließenden statistischen Daten vor, zumal der Vollzug des Kraftfahrrechtes nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres fällt.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Dazu liegen dem Bundesministerium für Inneres die der Anfragebeantwortung als Beilage 1 angeschlossenen Kontrollergebnisse der Bundespolizei vor. Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 11:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 12:

Dem Bundesministerium für Inneres obliegt nur die Berichterstattung im Sinne der Richtlinie 95/50/EG an die Europäische Kommission.

Die Jahresberichte aus 2009 und 2010 sind der Anfragebeantwortung als
Beilage 2 angeschlossen.

 

Im letztmaligen Bericht der Kommission an das europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)364) scheint Österreich im Kalenderjahr 2006, unter „Häufigkeit der Kontrollen“ auf dem 3. Platz von insgesamt 28 Staaten auf. Österreich lag um 114 % über dem EU-Durchschnitt. 2007 scheint Österreich unter „Häufigkeit der Kontrollen“ auf dem 5. Platz von insgesamt 28 Staaten auf. Österreich lag um 105 % über dem EU-Durchschnitt.

 

 

Beilagen:

Beilage 1 – Kontrollergebnisse

Beilage 2 - Gefahrgutstatistik


LänderKontrollPlattform 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

LänderKontrollPlattform 2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gefahrgutstatistik des BM.I