7576/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.04.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  W i e n 

           

 

GZ: BMI-LR2220/0207-III/1/b/2011

Wien, am       . April 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Walser, Freundinnen und Freunde haben am
8. Februar 2011 unter der Zahl 7655/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Wonder Sprachinstitut“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 12:

Dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung war bekannt, dass Personen aus Deutschland angereist sind, die Vorträge im „Wonder Sprachinstitut“ im Rahmen eines Islamseminars hielten. Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 2:

Einreisebeschränkungen sind nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zulässig.

 

Zu den Fragen 3, 11 und 14:

Die Sicherheitsbehörden nehmen Bewertungen in sicherheitspolizeilicher und strafrechtsakzessorischer Hinsicht vor. Auf Grund der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit können darüber hinaus keine Aussagen getroffen und muss von einer weiteren Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden.

 

Zu den Fragen 4 und 13:

Vom Bundesministerium für Inneres keine. Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 5:

Nein.

 

Zu den Fragen 6 und 8:

Die Ausstellung von Kurszeugnissen  über einen erfolgreichen Abschluss eines Deutsch - Integrationskurses durch das „Sprachinstitut Wonder“ ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht zulässig.

 

Zu Frage 7:

Kurszeitraum

Teilnehmeranzahl

22.10.2007-25.01.2008

2

11.02.2008-27.06.2008

4

11.02.2008-27.06.2008

6

05.05.2008-03.10.2008

7

06.10.2008-27.02.2009

10

06.10.2008-27.02.2009

11

09.03.2009-31.07.2009

8

16.03.2009-07.08.2009

7

05.10.2009-26.02.2010

6

 

Zu Frage 9:

Die Zuständigkeit für Zertifizierungen von Kursträgern für Deutsch-Integrationskurse obliegt dem Österreichischen Integrationsfonds. Die näheren Bestimmungen zur Zertifizierung von Kursträgern inklusive den dafür erforderlichen Voraussetzungen sind in der Integrationsvereinbarungs-Verordnung geregelt.

 

Zu Frage 10:

Es wird auf die Beantwortung der Fragen 1, 4, 6, 8, 9 und 13 verwiesen.