7582/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.04.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0034-III/4a/2011 |
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Wien, 11. April 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7692/J-NR/2011 betreffend „Avantgarde GesmbH: Ein Fest für Bruno“ im Wiener Burgtheater, die die Abg. Mag. Silvia Fuhrmann, Kolleginnen und Kollegen am 16. Februar 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 14:
Die Österreichischen Bundestheater wurden gemäß den Bestimmungen des Bundestheaterorganisationsgesetzes, BGBl. I Nr. 108/1998 (BThOG), mit 1. September 1999 aus der Bundesverwaltung ausgegliedert. Sie sind nunmehr als ein aus fünf eigenständigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, nämlich der Bundestheater-Holding GmbH, der Burgtheater GmbH, der Wiener Staatsoper GmbH, der Volksoper Wien GmbH und der Theaterservice GmbH, bestehender Konzern organisiert. Während die Bundestheater-Holding GmbH zu 100% im Eigentum des Bundes steht, befinden sich alle anderen Gesellschaften im Eigentum bzw. Miteigentum der Bundestheater-Holding. Es besteht an den Tochtergesellschaften der Bundestheater-Holding somit kein Eigentum bzw. Miteigentum des Bundes.
Als Angelegenheiten der Vollziehung sind von der Interpellationspflicht daher nur jene Aufgaben des Bundes umfasst, die die Funktion des Bundes als Eigentümer der Bundestheater-Holding betreffen. Alle anderen Angelegenheiten der Gesellschaften, insbesondere solche der Tochtergesellschaften der Bundestheater-Holding, unterliegen grundsätzlich nicht der Interpellation. Eine Ausnahme hievon sieht § 13 Abs. 6 BThOG vor, der bestimmt, dass die von der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundeskanzler entsandten Mitglieder der Aufsichtsräte der Gesellschaften des Bundestheaterkonzerns gegenüber der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur bzw. gegenüber dem entsendenden Bundesminister über die Beschlüsse des (jeweiligen) Aufsichtsrates zur Auskunftserteilung verpflichtet sind. Die Erläuterungen zu dieser Bestimmung führen hiezu aus, dass durch die vorgesehene Verpflichtung zur Auskunftserteilung die Interpellationspflicht des Bundeskanzlers und der Bundesminister in den Angelegenheiten der Gesellschaften sichergestellt werden soll.
Dies bedeutet, dass nur in jenen Angelegenheiten ein Interpellationsrecht besteht, in denen auch tatsächlich Beschlüsse des jeweiligen Aufsichtsrates vorliegen. Über die gegenständlichen Fragen liegen keine Aufsichtsratsbeschlüsse vor, sie unterliegen daher auch aus diesem Titel nicht der Interpellationspflicht.
Unabhängig davon informiere ich Sie, dass es sich bei der genannten Veranstaltung um eine diskursive Auseinandersetzung über die heutige Situation der Kunst im Verhältnis zum Staat gehandelt hat. Der Auftrag des Burgtheaters, in entscheidenden Fragen der Kulturpolitik diese Diskussion zu unterstützen, ergibt sich aus dem im BThOG definierten kulturpolitischen Auftrag. In diesem Zusammenhang verweise ich insbesondere auf den Schlusssatz des § 2 Abs. 3 BThOG: „…Gleichzeitig hat das Burgtheater dem Stellenwert als zentraler Ort künstlerischer Kommunikation und Auseinandersetzung Rechnung zu tragen.“
Bei der Veranstaltung hat es sich daher nicht um eine „Geburtstagsfeier“ für Bruno Kreisky gehandelt, sondern um eine anlässlich seines 100. Geburtstages initiierte kritische Abhandlung zeitgemäßer kulturpolitischer Themen. Die Veranstaltung wurde vom Burgtheater in Kooperation mit dem Bruno Kreisky Forum und der Tageszeitung „Der Standard“ durchgeführt. Dem Burgtheater sind keine Kosten entstanden, und die Kartenpreise (EUR 15,--, ermäßigt EUR 8,--) entsprachen den für solche Veranstaltungen üblichen Preisen im Burgtheater.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.