7584/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.04.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0064-II/A/9/2011

Wien, am 12. April 2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 7721/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1 bis 5, 8 und 9:

Diese Fragen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, da laut Mitteilung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit für 2010 noch keine Datenauswertung erfolgt ist und vor dem Sommer auch nicht damit zu rechnen ist. Entsprechende Aussagen können erst danach getätigt werden.

 

Auch der mit der Anfrage befasste Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger teilt in seiner Stellungnahme mit, dass mangels vorhandener Daten bzw. statistischer Auswertungen keine detaillierte Stellungnahme abgegeben werden kann. Er weist weiters darauf hin, dass insbesondere aufgrund der bekannt gegebenen Diagnosen für sich allein kaum festgestellt werden kann, ob erlittene Verletzungen (z.B. Schalltraumen mit Trommelfellruptur und/oder nachfolgender Innenohrschwerhörigkeit, Augen- und Handverletzungen unterschiedlichen Schweregrades) durch „Feuerwerkskörper“ verursacht wurden. Auch in den Unfallerhebungsbögen ist bei „Sonstigen Unfällen“ (im Unterschied zu „Arbeitsunfällen“) die genaue Ursache einer Verletzung nicht erfasst.

 

Bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (OÖGKK) war im Zeitraum 31. Dezember 2010 bis 3. Jänner 2011 bei 17 Personen eine Erkrankung mit der Diagnose „Lärmschädigung des Innenohrs“ (ICD H83.3 - akustisches Trauma,

Lärmschwerhörigkeit) und bei 15 Personen eine Erkrankung mit der Diagnose Tinnitus Aurium festzustellen. Die Auswertung ergab, dass während der Weihnachts- und Silvesterzeit kein signifikanter Anstieg gegenüber den anderen Monaten festzustellen ist. Es ist nochmals darauf hinzuweisen, dass eine Aussage über die Ursache der Schädigung nicht getroffen werden kann.

 

Der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) wurden im Zuge der Prüfung von Regress- und Versagungsfällen einige wenige Verletzungsfälle durch Feuerwerkskörper, jedoch keine Todesfälle bekannt.

Bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) wurde kein entsprechender Fall verzeichnet.

 

Nachdem keine Meldepflicht für Unfälle besteht, werden dem Bundesministerium für Gesundheit von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten auch keine diesbezüglichen Behandlungen bekannt gegeben.

 

Fragen 6 und 7:

Auch für andere EU-Staaten liegen derzeit keine aktuelleren Daten vor, ich verweise daher auf meine Beantwortung der an mich gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 6584/J vom 30. November 2010.

 

Frage 10:

Daten über die stationäre Behandlung von Patient/inn/en mit Alkoholvergiftungen im Zeitraum 31. Dezember 2010 bis 2. Jänner 2011 werden meinem Ressort erst im Mai 2011 vorliegen.

 

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger teilt zu dieser Frage mit, dass eine Beantwortung mangels vorhandener Daten bzw. Auswertungsmöglichkeiten nicht erfolgen kann; darüber hinaus besteht auch die Vermutung, dass Alkoholmissbrauch oft nicht als Erkrankungsursache bei den behandelnden Ärzt/inn/en angegeben wird. Das nicht zuletzt deswegen, weil das bloße Ausnüchtern Betrunkener keine Leistung der Krankenversicherung ist und entsprechende (Spitals-)Behandlungen von den Betroffenen selbst finanziert werden müssten.


Bei der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) wurde im genannten Zeitraum keine Arbeitsunfähigkeit gemeldet, die auf Alkoholmissbrauch (Diagnosengruppen F10.0 Akute Alkoholintoxikation oder Nachwirkungen – „Kater“, pathologischer Rausch und Trunkenheit sowie T51.0 toxische Wirkung von Alkohol [Äthylalkohol]) zurückzuführen wäre. Auch seitens der Krankenanstalten wurden keine auf diese Diagnosen gestützten stationären Aufenthalte gemeldet.

Bei der OÖGKK ist im Zeitraum vom 31. Dezember 2010 bis 3. Jänner 2011 bei 20 Personen eine Erkrankung mit der Diagnose „toxische Wirkung von Alkohol bzw. toxische Wirkung von Ethanol, Ethylalkohol“ diagnostiziert worden.

Der Kärntner Gebietskrankenkasse (KGKK) sind im Zeitraum 31. Dezember 2010 bis 2. Jänner 2011 unter der Diagnose „Alkoholvergiftung“ sechs Fälle bekannt geworden.

Der VGKK sind in diesem Zeitraum drei Fälle mit der Diagnose „Toxische Wirkung von Alkohol“ bekannt geworden.