7586/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.04.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

                                                                                            Wien, am 11. April 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0058-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7813/J betreffend „Behandlung von Bürgeranliegen im BMWFJ“, welche die Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen am 1. März 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Alle Anfragen sind in Abhängigkeit von ihrer Komplexität so rasch wie möglich zu beantworten, was naturgemäß zu unterschiedlichen Beantwortungszeiträumen führt.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Beantwortungen erfolgen im Regelfall in gleicher Weise wie die zugehörigen Anfragen, außer der Inhalt erfordert eine andere Form.


Antwort zu den Punkten 5 bis 8 der Anfrage:

 

2010 wurden rund 7.100 Briefe registriert, 2009 rund 7.900.

 

2010 sind rund 10.730 Mails eingegangen, 2009 rund 12.340.

 

Im Bereich Tourismus werden für umgehend erledigte Auskünfte keine Zählungen durchgeführt; darüber hinaus sind 2010 etwa 240 und 2009 etwa 250  Anbringen eingelangt, die intensivere Bearbeitung erforderten.

 

Weitere rund 4.240 Anbringen im Jahr 2010 und rund 4.110 Anbringen im Jahr 2009 können nicht nach Briefen oder e-Mails untergliedert werden.

 

 

Antwort zu den Punkten 9 bis 12 der Anfrage:

 

Die an mich gerichteten Anliegen werden im Regelfall von mir selbst beantwortet; ansonsten in meinem Auftrag, wofür naturgemäß Antwortvorschläge zu erstellen sind.

 

 

Antwort zu den Punkten 13 und 14 der Anfrage:

 

Selbstverständlich haben Bürger das Recht, in sie betreffenden Anliegen aus dem Wirkungsbereich meines Ressorts Auskünfte zu erhalten.

 

 

Antwort zu den Punkten 15 bis 17 der Anfrage:

 

Dies ergibt sich aus dem Bundesministeriengesetz und der Bundesverfassung.