7588/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.04.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am      April 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0034-I/4/2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7700/J vom 17. Februar 2011 der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Österreich bekennt sich zu den Millenniums-Entwicklungszielen der Vereinten Nationen, wobei die Verfolgung dieser Ziele in die gemeinsame Verantwortung der gesamten Bundesregierung fällt. Vor dem Hintergrund des notwendigen Sparkurses können die erforderlichen finanziellen Mittel in den Budgetjahren 2011 bis 2014 bedauerlicherweise nicht im entsprechenden Ausmaß zur Verfügung gestellt werden. Die Bundesregierung ist jedoch bestrebt, im Rahmen der budgetären Möglichkeiten in Zukunft die notwendigen Schritte zur Erreichung dieser Ziele zu setzen. Was die konkrete Dotierung der als Entwicklungs-zusammenarbeit anrechenbaren Budgetmittel für das Jahr 2012 anlangt, so muss diese der kommenden Budgeterstellung vorbehalten bleiben.

 

Zu 2.:

Bisher haben zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Vorgespräche im Zusammenhang mit einer die Entwicklungszusammenarbeit begünstigenden Stiftungsbesteuerung stattgefunden. Es werden gerade technische Details zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten diskutiert.


Zu 3.:

Österreich hat in den letzten fünf Jahren seine Anteile bei den Wiederauffüllungen der weichen Fenster der internationalen Finanzinstitutionen in geringem Ausmaß erhöht und auf dieser Basis die in Verhandlungen vereinbarten allgemeinen Mittelerhöhungen mitgetragen.

 

Im abgelaufenem Jahr hat sich Österreich überdies an den durch die Finanzkrise notwendig gewordenen Kapitalerhöhungen der Weltbank und der regionalen Entwicklungsbanken beteiligt, wobei mit Ausnahme der Weltbank, bei der es zu einer Absenkung kam, die jeweiligen traditionellen Anteile gehalten wurden. Die Leistungen an die EU und den Europäischen Entwicklungsfonds sind durch einen fixen Schlüssel vorgegeben.

 

Die österreichischen Beteiligungen bezwecken, den IFIs Mittel zur fortgesetzten Unterstützung von Entwicklungsländern bei deren Entwicklungsanstrengungen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig leistet Österreich dadurch auch seinen Beitrag zur Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele.

 

Österreichs Teilnahme an der internationalen Lastentragung ergibt sich aus im Verhandlungsweg übernommenen Verpflichtungen und ist ein Beitrag zur internationalen Solidarität, der parallel zur bilateralen EZA erfolgt und diese dadurch nicht schmälert.

 

Die Koordinierungsfunktion des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten für die österreichische Entwicklungspolitik ist durch das Entwicklungszusammenarbeitsgesetz sicher gestellt.

 

Zu 4.:

In entwicklungspolitischer Hinsicht stellt die Mitgliedschaft Österreichs in der Weltbankgruppe und den Regionalentwicklungsbanken sowie in den Fonds eine wesentliche Maßnahme zur Erfüllung der von Österreich mitgetragenen Millenniums-Entwicklungsziele dar und stärkt nachhaltig die Glaubwürdigkeit Österreichs im Hinblick auf den von der internationalen Gemeinschaft anerkannten und im Mittelpunkt der Aktivitäten der genannten Banken und Fonds stehenden Fokus auf Armutsbekämpfung. Die von den IFIs verfolgten Zielsetzungen stimmen mit den im EZA-Gesetz festgelegten und vom Dreijahresprogramm verfolgten Zielen der österreichischen Entwicklungspolitik überein.


Auch in außenwirtschaftspolitischer Hinsicht bieten die IFIs Vorteile für Österreich, da sie globale Wachstums- und Strukturpolitik wesentlich beeinflussen und einen wichtigen Beitrag zum Aufbau und zur Dynamisierung neuer Wachstumsmärkte in Entwicklungs- und Transformationsländern leisten und zur Erholung der Weltwirtschaft beitragen.

 

Österreich verfolgt im Rahmen seiner IFI-Mitgliedschaften die Zielsetzungen, aktiv am entwicklungspolitischen Dialog teilzunehmen und globale sowie regionale Rahmenbedingungen und multilaterale Entwicklungs- und Wirtschaftspolitik mitzugestalten. Daher sind Präsenz und Beitragsleistungen Österreichs in der Weltbankgruppe und den Regionalbanken der besonders dynamischen Regionen Asiens und Lateinamerikas und der zukünftigen Wachstumsregion Afrika besonders wichtig. Österreich hat auch ein unmittelbares Interesse, die IFIs in der weiteren Stabilisierung und Krisenbewältigung in Osteuropa zu stärken und zur Konsolidierung und Diversifizierung der Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft zu nutzen.

 

Zu 5.:

Die Zielsetzungen der „Initiative Entwicklung“ sind zu begrüßen. Soweit auf die Internationalen Finanzinstitutionen zutreffend, finden sie ihre weitgehende Entsprechung in der dargelegten IFI-Politik des Bundesministeriums für Finanzen. Österreich strebt prinzipiell die Umsetzung der 2005 vom Europäischen Rat beschlossenen Vorgabe an, je Mitgliedsland der EU 15 mindestens 0,7% des BNE als ODA-Quote bis 2015 zu erreichen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen