7596/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.04.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0028-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 13. April 2011

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

und Kollegen vom 15. Februar 2011, Nr. 7683/J, betreffend

Vollziehung des Futtermittelgesetzes im Jahr 2010

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 15. Februar 2011, Nr. 7683/J, teile ich Folgendes mit:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die angefragten Daten betreffend das Jahr 2010 noch nicht vollständig vorliegen. Da die Berichtlegungsfrist für den Landeshauptmann und das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) am 1. März jeden Jahres endet, liegt der Gesamtbericht voraussichtlich im Juni 2011 vor.

 

Zu Frage 1:

 

Folgende Anzahl an Betriebskontrollen wurde durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit durchgeführt:


2010

Wien

Bgld

Stmk

Ktn

Sbg

Tirol

Vbg

gesamt

Betriebskontrollen

40

284

61

131

48

203

46

85

50

948

 

Die Zahl der Kontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben (vollzogen durch den Landeshauptmann) liegt noch nicht vor.

 

Zu Frage 2:

 

Im Jahr 2010 wurden 948 Betriebskontrollen durchgeführt, bei denen 1.657 Futtermittelproben gezogen wurden.

 

Diese Futtermittelproben wurden gemäß Prüfplan 2010 auf unerwünschte bzw. verbotene Stoffe, sowie auch auf wertbestimmende Parameter analysiert (siehe Tabelle).

 

Auf verarbeitete tierische Proteine wurden 2010 gesamt 822 Proben untersucht. Davon stammten 391 von amtlichen und 431 von hoheitlichen Probenahmen.

Untersuchungsparameter

Anzahl analysierter Parameter

Beanstandungen

Beanstandungen (%)

Inhaltsstoffe

1090

79

7,2%

  Energie

42

1

2,4%

Zusatzstoffe

1687

92

5,5%

Unerwünschte Stoffe*

2247

51

2,3%

GVO

486

17

3,5%

Rezeptur

3

0

0%

Verbotene Stoffe

931

3

0,3%

   Antibiotika

149

2

1,3%

   Hormone,    Kokzidiostatika

1

0

0%

   Tierische Bestandteile

431

1

0,2%

*Andere unerwünschte Stoffe (z.B. PAH, Fluor, Nitrit), Dioxine und PCBs, Mycotoxine, Pestizide, Schwermetalle, Mikroorganismen

 

Auf verarbeitete tierische Proteine wurden 822 Proben untersucht, davon stammten 391 von amtlichen und 431 von hoheitlichen Probeziehungen.

 

Zu Frage 3:

 

 

 

2010

 

 

hoheitl.

privat

Gesamt

Einzelfutter       

and. Pflanzen

2

1

3

 

Bioproteine, Hefen

 

 

0

 

and. Samen und Früchte

2

 

2

 

Fischprodukte

6

3

9

 

Getreide

5

 

5

 

Knollen/Wurzel

 

 

0

 

Landtierprodukte

3

1

4

 

Leguminosen

 

 

0

 

Mineralstoffe

5

5

10

 

Ölsaaten

5

4

9

 

Verschiedenes

 

5

5

Mischfutter       

and. Lm. liefernde Tiere

5

 

5

 

Geflügel

5

13

18

 

Heimtier

 

1

1

 

Schwein

4

16

20

 

Wiederkäuer

3

11

14

 

Vormischung

 

4

4

 

Zusatzstoffe

1

2

3

 

Gesamt

46

66

112

 

Im Jahr 2010 wurden 46 hoheitliche Proben auf Dioxin untersucht, dabei kam es in der Kategorie Einzelfuttermittel – andere Pflanzen in einem Fall (Basilikum getrocknet) zu einer Beanstandung.

 

Zu den Fragen 4 und 24:

 

Die Anzahl der Bauernhöfe an denen im Jahr 2010 eine Probenziehung durch die zuständigen Aufsichtsorgane stattgefunden hat, kann aufgrund der noch nicht vollständig übermittelten Daten aus den Bundesländern noch nicht dargestellt werden. Diese Daten werden im EU-Jahresbericht 2010 veröffentlicht (siehe unter http://www.baes.gv.at/futtermittel/ueberwachung-und-kontrolle/).

Im Jahr 2010 wurden 878 Proben von den Aufsichtsorganen der Bundesländer gezogen und zur Untersuchung und Bewertung an die AGES übermittelt.

 

Untersuchungsparameter

Anzahl analysierter Parameter

Inhaltsstoffe

105

Zusatzstoffe

111

Unerwünschte Stoffe

438

GVO

1

Verbotene Stoffe

643

     Antibiotika

238

     Hormone,
     Kokzidiostatika

1

     Tierische Bestandteile

391

 

Zu Frage 5:

 

Die im Jahre 2010 zum Zweck der Untersuchung auf Dioxin gezogenen Proben wurden laut Probenplan alle durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit gezogen.


Zu Frage 6:

 

Die grundsätzliche Vorgangsweise der österreichischen Futtermittelkontrolle ist im Aktionsplan Futtermittel geregelt.

Die Ergebnisse der Kontrollen, eine Zusammenfassung des mehrjährig integrierten Kontrollplanes des BAES sowie die Ergebnisse dazu werden unter http://www.baes.gv.at/­futtermittel/ueberwachung-und-kontrolle/kontrollplanung/ veröffentlicht.

 

Zu Frage 7:

 

Die Detailergebnisse von den eingesendeten 878 Länderproben werden im EU-Jahresbericht veröffentlicht, abrufbar unter http://www.baes.gv.at/futtermittel/ueberwachung-und-kontrolle/.

 

Zu Frage 8:

 

Der Kontrollplan für die Länder wurde unter fachlichen Vorgaben des Instituts Futtermittel (AGES) vom Bereich Daten, Statistik und Risikobewertung (DSR) in der AGES adaptiert und ist im Aktionsplan Futtermittel enthalten. Dieser schreibt den Kontrollorganen die Auswahl der Betriebe und Futtermittelproben bis auf Bezirksebene vor. Siehe Link unter: http://www.lebensministerium.at/article/archive/7991/. Darüber hinaus gibt es optimierte Kontrollansätze in einzelnen Bundesländern, z.B. in Zusammenarbeit mit dem Joanneum Research in Graz.

 

Zu Frage 9:

 

Grundsätzlich laufen alle Futtermittelproben über das federführende „Institut für Futtermittel“, welches diese je nach zu untersuchenden Parameter an andere Institute und Kompetenzzentren in der AGES weiterleitet. Die Untersuchungen werden von den Analytikabteilungen des Instituts für Futtermittel, vom Institut „Zentrum für Analytik und Mikrobiologie (ZAM - Linz) und anderen Kompetenzzentren sowie bei Dioxin vom Umweltbundesamt durchgeführt. Im Jahr 2010 wurden insgesamt 3.895 Proben durch die AGES untersucht. Hinsichtlich der Ergebnisse der Kontrollproben darf auf den Jahresbericht 2010 verwiesen werden.

 


Zu Frage 10:

 

Futtermittelproben 2010

Amtlich

BAES Kontrolle

1.657

Länder-Kontrolle

878

Privat

Institut f. Futtermittel

Div. Kompetenzzentren

ZAM Linz

CLUSTER - Linz

1.360

 

Gesamt

3.895

 

Zu Frage 11:

 

Institut Futtermittel Wien

€ 275.000,00

AGES gesamt

€ 275.000,00

 

Zu Frage 12:

 

Insgesamt wurden im Jahr 2010 195 behördliche Anordnungen, 291 Beanstandungen und 9 Anzeigen erstattet bzw. ausgesprochen.

 

Zu Frage 13:

 

Nach den bisherigen Auswertungen liegen folgende Daten vor:

Bundesland

Anzeigen

Oberösterreich

4

Niederösterreich

4

Salzburg

1

 

Zu den Fragen 14 bis 16:

 

Aufgrund der noch nicht vollständig an das BAES gemeldeten Daten der Länder sowie Bezirksverwaltungsbehörden können diese Fragen noch nicht beantwortet werden. Die Detailergebnisse werden im EU-Jahresbericht veröffentlicht, abrufbar unter http://www.baes.gv.at/futtermittel/ueberwachung-und-kontrolle/.

 

Zu Frage 17:

 

Die Einnahmen aus Geldstrafen der Bezirksverwaltungsbehörden oder anderer zuständiger Strafbehörden sind dem BMLFUW nicht bekannt.

Das Bundesamt für Ernährungssicherheit hob aus Beanstandungen und aus Kostenersätzen im Falle von rechtskräftigen Anzeigen Gebühren in der Höhe von 71.000,-- € ein.


Zu Frage 18:

 

Anzeigen nach dem Strafgesetzbuch sind nicht bekannt.

 

Zu Frage 19:

 

Am Stichtag 31.12.2010 waren im Bereich Landwirtschaft 273,46 Vollzeitkräfte beschäftigt (exklusive Saisonkräfte und Lehrlinge).

 

Zu Frage 20:

 

Der IST - Personalaufwand für den Fachbereich Landwirtschaft betrug ca. 15,8 Mio. Euro. In diesem Personalaufwand sind Überstunden, Sonderzahlungen, Jubiläumsgeld, Abfertigungen und z.T. Rückstellungen enthalten.

 

Zu Frage 21:

 

Im Jahr 2010 waren insgesamt ca. 42 Vollzeitkräfte (VZK) für die Vollziehung des FMG zuständig (Das ist die Summe Fachbereich Landwirtschaft inkl. der aus den Bereichen Kompetenzzentren, Lebensmittel, Daten, Statistik und Risikobewertung in Anspruch genommenen Ressourcen).

 

Zu Frage 22:

 

Das bestehende Kontrollprogramm für Futtermittel hat sich bewährt. Der derzeit bestehende, mehrjährig integrierte, risikobasierte Kontrollplan entspricht in höchstem Maße den Anforderungen an eine effektive Futtermittelkontrolle. Die Art der Proben und die Probenanzahl werden gemäß dem risikobasierten Stichprobenplan festgelegt, der jährlich, basierend auf den Erkenntnissen des Vorjahres, überarbeitet wird. Die Anzahl der Inspektionen und der Probenahmen sind insgesamt gegenüber dem Vorjahr nahezu gleich. Verschiebungen gibt es jedoch innerhalb der einzelnen Produktkategorien. Die Frage zur Erweiterung bzw. Reduzierung kann nicht allgemein beantwortet werden, da die Verteilung der Zahl der Kontrollen auf Betriebe und Produktkategorien auf einer risikobasierten Berechnung beruht, in der Ergebnisse der nachfassenden Kontrolle oder Vorjahresergebnisse eingerechnet werden. Zusätzlich wird für ad-hoc-Kontrollen aus aktuellen Anlässen eine entsprechende Reserve gebildet.


Zu Frage 23:

 

Je Bezirk mindestens eine Person sowie je Bundesland ein zuständiger Koordinator im Amt der jeweiligen Landesregierung, der auch als Ansprechpartner für die Futtermittelkontrolle fungiert, insgesamt etwa 110 Personen.

 

Zu Frage 25:

 

In Summe 5,9 VZK (Dienstort: Linz 1,3 VZK, Innsbruck 0,6 VZK, Wien 4,0 VZK ).

Bei Notwendigkeit stehen insgesamt bis zu 11 Kontrollorgane zur Verfügung, da auf Expertinnen und Experten bei Gefahr in Verzug als „stille Reserve“ (dzt. Verwendung im Innendienst jedoch Befähigung zur Kontrolle) zurückgegriffen werden kann.

 

Zu Frage 26:

 

Es wurden ca. 0,3 Proben je 1000 Einwohner gezogen. Damit liegt Österreich im oberen Bereich der Kontrolldichte, die jedoch – wie von der EU-Kommission empfohlen – von der Menge der erzeugten Futtermittel abhängen soll.

 

Zu Frage 27:

 

Nach den vorliegenden Informationen lag der Wert in Deutschland in den letzten Jahren bei ca. 0,2 Proben je 1.000 Einwohner.

 

Zu Frage 28:

 

Auf Grund des neu berechneten, risikobasierten Stichprobenplanes, beruhend auf den Ergebnissen von 2010, ist im Jahr 2011 die Ziehung von ca. 0,3 Proben pro 1.000 Einwohner vorgesehen.

 

Zu Frage 29:

 

Durchschnittlich beliefen sich im Jahr 2010 die Gesamtkosten (inkl. aller Gemeinkostenzuschläge, Bereichsnah, Verwaltung/Raum bzw. Overhead für Geschäfts­führung/Zentrale Stabstellen) pro bearbeiteter Probe auf ca. 1.550,-- €. Unter Anmerkung, dass die individuellen Analysekosten eines Futtermittels vom Parameterspektrum und -umfang abhängig sind, ist diese Zahl als Durchschnitt zu verstehen und inkludiert auch die Vollkosten der aus den anderen Bereichen in Anspruch genommenen Ressourcen.


Zu Frage 30:

 

Eine Dokumenten- und Nämlichkeitskontrolle erfolgte durch Grenztierärzte (bei tierischen Erzeugnissen) und Zollorgane (bei pflanzlichen und mineralischen Futtermitteln) an den Eintrittsstellen. Jeder Importeur muss ein spezielles Formblatt ausfüllen. Dieses wird an das BAES übermittelt, sodass die Kontrollorgane des BAES am Bestimmungsort Kontrollen einschließlich Probenahmen durchführen können. Bei wenigen Lieferungen nehmen die Zollorgane selbst Proben, die an die AGES gesandt werden.

 

Zu Frage 31:

 

Insgesamt wurden von den Kontrollorganen an den Außengrenzen 227 Futtermittellieferungen (Gesamtmenge 2.667,72 Tonnen, als Dokumenten- und Nämlichkeitskontrollen) an das Bundesamt gemeldet. Davon waren 223 Lieferungen für Österreich bestimmt und weitere vier Lieferungen für einen anderen EU Mitgliedstaat. 32 Betriebe haben Waren aus Drittländern bezogen. 14 Futtermittelkontrollen wurden vor Ort durch das BAES auf Grund von Zollmeldungen durchgeführt.

 

Zu Frage 32:

 

Im Falle von Auffälligkeiten oder Unklarheiten wurde das BAES von den Organen des Zolls bzw. den Grenztierärzten verständigt. An den österreichischen Eintrittsstellen wurden keine Proben gezogen, das BAES wurde jedoch über den Bestimmungsort der Ware in Kenntnis gesetzt und hat diese Information bei der Umsetzung des Jahreskontrollplans berücksichtigt. Die Parameter und die Ergebnisse sind in den Gesamt-Kontrollproben enthalten.

Ein Betrieb hat die Ware auf Grund von Grenzwertüberschreitung bei Pestiziden nach China rückgeführt.

 

Zu Frage 33:

 

Der Aktionsplan Futtermittel wurde 2010 aktualisiert und neu herausgeben.

 

Zu Frage 34:

 

Es werden keine Probleme gesehen in der Vollziehung des Futtermittelgesetzes bzw. sind keine bekannt.


Zu Frage 35:

 

Im Jahr 2010 wurde das EU-Dioxin-Monitoring fortgesetzt. Darüber hinaus gab es keine Mitarbeit an EU-Projekten.

 

Zu den Fragen 36 und 37:

 

Seit der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4675/J im Jahr 2008 gab es keine EU-Inspektionen im Bereich Futtermittel.

Die nächste EU-Inspektion wird voraussichtlich 2012 stattfinden.

 

Zu Frage 38:

 

Folgende Maßnahmen wurden gesetzt:

1.     Sofortige Kontaktaufnahmen und darauf folgende Inspektionen bei einem Hersteller und einer Handelsfirma für Futterfett mit zwei Probenahmen beim Hersteller (mit hohem Anteil an der Futterfettversorgung in Österreich). Neun unterbreitete Kontrollergebnisse des Herstellers und die beiden Analysenergebnisse aus der amtlichen Kontrolle waren unauffällig.

 

2.     Sofortige Kontaktaufnahme bei 36 Mischfutterherstellern (decken mehr als 80% der jährlichen Mischfutterproduktion in Österreich ab) und 18 Futterfettvertreibern. Keines der Unternehmen hatte eine Geschäftsbeziehung zur Fa. Harles und Jentsch.

 

3.     Sofortige Einleitung einer Schwerpunktaktion „Dioxin“ im Rahmen der Futtermittelverkehrskontrolle mit laufenden Prüfungen der Bücher, Probenahmen und Untersuchungen. Erhöhung des Probenahme- und Untersuchungsvolumens um etwa 30 % über den risikobasierten Kontrollplan hinaus.

 

4.     Im mehrjährigen integrierten und risikobasierten Kontrollplan 2010 wurden im 2. Halbjahr 59 (amtliche und hoheitliche) Proben auf Dioxin und dioxinähnliche PCB (dl PCB) untersucht. Es wurden keine erhöhten Gehalte festgestellt und es ergab sich kein Hinweis auf Lieferbeziehungen zur Fa. Harles und Jentsch. 

 

5.     Im Jahr 2011 wurden bis einschließlich 28. Februar 20 Proben (amtlich und hoheitlich) auf Dioxin untersucht. Beanstandet wurde eine Probe (geringfügige Überschreitung des Dioxingrenzwertes in Basilikum). Im Zuge dieser Beanstandung erfolgte auch eine Meldung im Schnellwarnsystem (RASFF).


Zu den Fragen 39 und 40:

 

Nach bisherigen Informationen ist ein Nebenprodukt der Biodieselproduktion Auslöser der Dioxinkontamination. Weitere Erhebungen der zuständigen Staatsanwaltschaft in Deutschland sind noch nicht abgeschlossen. Nach dem bisherigen Erkenntnisstand dürften Pflanzenschutzmittel als mögliche Kontaminationsursache nicht in Frage kommen.

 

Zu Frage 41:

 

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anzahl und Ergebnisse der Untersuchungen aus der amtlichen Futtermittelkontrolle in Österreich (2008 – 2010) auf Dioxin und dioxinähnliche PCB.

 

Jahr

Untersuchungen auf Dioxin

Untersuchungen auf dioxinähnliche PCB

Überschreitungen

Dioxin

Überschreitungen

dioxinähnliche PCB

2008

113

113

0

2

2009

71

71

2

0

2010

65

65

1

1

 

In Österreich werden laut Stichprobenplan jährlich ca. 50 risikobasiert ausgewählte Futtermittel auf dioxinähnliche PCB und Dioxin untersucht, wobei in den letzten Jahren nur wenige Überschreitungen festgestellt wurden. Die Herkunft bzw. Ursache für Dioxingrenzwertüberschreitungen betrafen stets Drittlandsimporte.

2008: zwei Überschreitungen von Auslösewerten bei dioxinähnlichlichen PCB, ein Mal in einem Ergänzungsfuttermittel für Pferde und das andere Mal in einem Kräuter-Ergänzungsfuttermittel für Geflügel.

2009: zwei Überschreitungen von Dioxin, jeweils in einer Vitaminvormischung und in Tagetesblütenmehl (als Farbstoffträger).

2010: je eine Überschreitung bei Dioxin in getrocknetem Basilikum (Gewürz für die Lebensmittelanwendung, das für Pferdefutter vorgesehen war. Die Ware wurde aus dem Verkehr gezogen) und bei dl-PCB in getrocknetem Mais (die Ware war nicht für die Fütterung vorgesehen, sondern für die Biogaserzeugung).

 

Aufgrund der anlässlich des Dioxinvorfalls in Deutschland durchgeführten Warenstromanalyse durch das BAES kann ausgeschlossen werden, dass Futtermittellieferungen mit Fettkomponenten der verursachenden Fa. Harles und Jentsch nach Österreich gelangten. Das Dioxin-Monitoring der letzten Jahre zeigte keine besonderen Auffälligkeiten.


Zu Frage 42:

 

Bei Analysen durch das BAES wurden in Österreich keine technischen Fette in Futtermittel festgestellt.

 

Zu Frage 43:

 

Ja, auch Hersteller von Futtermittelkomponenten unterliegen dem Futtermittelgesetz und somit der amtlichen Futtermittelkontrolle.

 

Zu Frage 44:

 

Der vorgesehene Strafrahmen erscheint derzeit als ausreichend.

 

Zu den Fragen 45 bis 47:

 

Nein. Darüber hinaus liegt die Strafbemessung nicht im Verantwortungsbereich des BMLFUW.

 

Zu Frage 48:

 

Gemäß § 18 Abs. 4 und 5 Futtermittelgesetz ist jeder Futtermittelunternehmer verpflichtet, durch Eigenkontrollen die Einhaltung der Bestimmungen des Futtermittelrechts regelmäßig zu überprüfen. Die Futtermittelunternehmer (Betriebsinhaber) haben bei Vorliegen entsprechender Informationen von sich aus die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, wenn Futtermittel, Zusatzstoffe oder Vormischungen, die ihrer Verfügungsgewalt unterliegen, nicht dem Futtermittelrecht entsprechen. In diesem Fall haben die Futtermittelunternehmer die Aufsichtsorgane unverzüglich zu verständigen (z.B. Höchstwertüberschreitung bei Dioxin oder anderen unerwünschten Stoffen) und unterrichten diese über die getroffenen Maßnahmen.

 

Zu Frage 49:

 

Regelmäßige Überprüfungen des qualitativen und quantitativen Umfangs der Eigenkontrollsysteme der Futtermittelunternehmer sind Gegenstand sämtlicher Betriebsbesuche im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle.


Zu Frage 50:

 

Verpflichtende Eigenkontrollen sind bereits in § 18 des Futtermittelgesetzes vorgesehen. Demnach haben die Betriebsinhaber – abhängig davon, auf welcher Stufe sich der Betrieb in der Futtermittelkette befindet – durch Eigenkontrollen die Einhaltung der futtermittelrechtlichen Bestimmungen regelmäßig zu überprüfen. Die Betriebsinhaber haben – bei Vorliegen entsprechender Informationen von sich aus – die erforderlichen oder behördlich angeordneten Maßnahmen einzuleiten, wenn Futtermittel, Zusatzstoffe oder Vormischungen, die ihrer Verfügungsgewalt unterliegen, nicht dem Futtermittelrecht entsprechen.

Auch gemäß EU-Recht ist jeder Futtermittelunternehmer zu Eigenkontrollen verpflichtet. In Österreich gibt es ein Rohstoffmonitoring der österreichischen Futtermittelwirtschaft, das auch Dioxinuntersuchungen umfasst.

 

Zu Frage 51:

 

Ein ausdrückliches gesetzliches Verbot besteht nicht. Im Rahmen der Registrierung von Futtermittelunternehmen besteht jedoch die Pflicht, insbesondere folgende Informationen dem Bundesamt für Ernährungssicherheit zur Prüfung vorzulegen:

-        Gefahrenanalyse und Darstellung der kritischen Kontrollpunkte (HACCP);

-        Produktfluss und Personalbewegung an Hand von Plänen;

-        Reinigungs- und Desinfektionsplan sowie Schädlingsbekämpfungsplan;

-        Hygienemaßnahmen.

Tatsache ist, dass kein österreichischer Futtermittelunternehmer Futterfette und Fettsäuren für technische Anwendungen in einer Anlage herstellt.

 

Zu Frage 52:

 

Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich eine Bundesbehörde, die als zentrale Behörde für die Durchführung der amtlichen Kontrollen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 eingerichtet ist. Von der Möglichkeit zur Einrichtung von Bundesbehörden gemäß Art. 102 Abs. 2 der österreichischen Bundesverfassung wurde mit der Verabschiedung des Futtermittelgesetzes 1999 bereits Gebrauch gemacht.

 

Zu Frage 53:

 

Die Informations- und Kommunikationswege sind im Aktionsplan Futtermittel umfassend dargestellt. Das Institut für Futtermittel in der AGES ist die Kontaktstelle für Warnmeldungen betreffend Futtermittel. In dieser Funktion leitet das Bundesamt sämtliche für Österreich relevante Warnmeldungen an die Ämter der Landesregierungen und an die Wirtschaftskammer Österreich weiter. Damit ist sichergestellt, dass die österreichische Futtermittelwirtschaft die aktuellsten Informationen erhält, um die erforderlichen Dispositionen zu treffen. Für den Fall, dass die Information auch für die Verbraucher von Relevanz ist, informiert die AGES direkt über die Medien.

 

Zu Frage 54:

 

Das BMLFUW befürwortet eine Herkunftskennzeichnung für Eier in Verarbeitungsprodukten. Für Eiprodukte, die mit dem AMA-Gütezeichen ausgezeichnet sind, ist die Herkunftskennzeichnung bereits umgesetzt.

 

Zu Frage 55:

 

Nach den vorliegenden Informationen sind in Österreich weder Personen-, Sach- oder Vermögensschäden eingetreten, die in einem direkten Zusammenhang mit dem Vorfall in Deutschland stehen.

Die derzeit sehr schwierige Situation für den Schweinesektor, die v.a. aus den gestiegenen Futtermittelpreisen resultiert und durch die Dioxinkrise noch verschärft wurde, war ein wichtiges Thema bei den letzen Agrarministerräten in Brüssel.

Österreich hat sich auf Grund der immer wiederkehrenden Skandale für ein neues europäisches Lebensmittelmodell ausgesprochen. Der Konkurrenzkampf sollte zu keiner Beeinträchtigung der Qualität und Sicherheit führen. Jeder Akteur der Lebensmittelkette soll daher einen fairen Anteil erhalten.

 

Zu Frage 56:

 

Eine abschließende, verbindliche Positivliste auf EU-Ebene wurde seitens der Kommission aufgrund der Fülle der in der EU verwendeten Rohstoffe als nicht machbar eingeschätzt. Mit der Futtermittelverordnung (EG) Nr. 767/2009 wurde die Rechtsbasis für einen Katalog der Einzelfuttermittel geschaffen, der allen Wirtschaftsbeteiligten der Futtermittelkette als wichtiges Instrumentarium dienen soll.

Der EU-Futtermittelkatalog mit den wichtigsten Ausgangserzeugnissen wurde bereits beschlossen und wird demnächst veröffentlicht werden.

Österreich und Deutschland haben in den letzten Jahren eine (freiwillige) deutschsprachige Positivliste entwickelt. Futtermittelunternehmer und Landwirte, die für das AMA-Gütesiegel produzieren, sind zur Einhaltung dieser Positivliste verpflichtet.


Zu Frage 57:

 

Folgende Maßnahmen werden auf EU-Ebene derzeit diskutiert:

-        Zulassungspflicht für Fetthersteller;

-        Meldepflicht für Labors an die amtliche Kontrolle bei Feststellung von Grenzwertüberschreitungen;

-        Konkrete Anzahl der Eigenkontrollen bei Fettherstellern oder -verarbeitern.

 

Der Bundesminister: