7597/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.04.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0029-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 13. April 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 23. Februar 2011, Nr. 7738/J,

betreffend Wald-Wild-Problematik

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 23. Februar 2011, Nr. 7738/J, teile ich Folgendes mit:

 


Zu den Fragen 1 und 2:

 

Da die Frist für die Meldungen der Länder für die Forststatistik (FOSTA) für das Jahr 2010 und damit auch für die darin abgefragten Informationen betreffend § 16 Abs. 5 Forstgesetz noch bis April 2011 läuft und danach die Auswertung erfahrungsgemäß noch einige Wochen dauern wird, ist eine Beantwortung derzeit nicht möglich.

 

Zu Frage 3:

 

Da ein direkter Konnex zur „flächenhaften Gefährdung des Waldes durch Wild“ gemäß Forstgesetz mit ÖWI- oder WEM-Daten nicht hergestellt werden kann, ist die Beantwortung dieser Frage nicht möglich. Hierzu wären die betreffenden Reviere zu nennen, was eigene Erhebungen bzw. Begutachtungen vor Ort erfordern würde. Dies ist auf Grund der Zuständigkeit der Bundesländer für das Jagdrecht nicht möglich.

 

Zu Frage 4:

 

Die Richtlinien im Rahmen der nationalen oder kofinanzierten forstlichen Förderung schließen in den jeweiligen Förderungsvoraussetzungen dezidiert Waldflächen aus, bei denen waldgefährdende Wildschäden vorliegen. Der Förderungswerber hat entsprechende Auskünfte über waldgefährdende Wildschäden bei der Behörde einzuholen und dem Förderungsantrag beizuschließen.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Diese Fragen fallen nicht in den Vollziehungsbereich des BMLFUW.

 

Zu Frage 7:

 

Die Wildschadensberichte 2007, 2008 und 2009 werden im Mai 2011 vorgelegt werden.

 

Die Verzögerung der Vorlage wurde bedingt durch eine Änderung in der Datenerhebung der Verbiss- und Schälschadenssituation.

 


Zu Frage 8:

 

Durch die Beratungstätigkeit und Förderpolitik seitens der Forstbehörden wird bewirkt, dass der Anteil an Mischbaumarten und damit auch die Qualität des Waldes als Biotop für das Wild verbessert wird; damit können – gesamt gesehen – die Rahmenbedingungen, die durch waldbauliche Maßnahmen von der Forstwirtschaft geändert werden können, optimiert werden.

 

Aufgrund der Kompetenzverteilung fällt Jagdwesen in Gesetzgebung und Vollziehung in die Zuständigkeit der Länder. Daher sind für die Reduzierung des Wildstands und damit für die Reduzierung des Wildeinflusses ausschließlich die Jagdbehörden der Länder zuständig (siehe Beantwortung zu den Fragen 1 und 2).

 

Zu Frage 9:

 

Das bundesweite Wildeinflussmonitoring (WEM) spricht bewusst nicht von Wildschaden, sondern von Wildeinfluss. Dieses System wurde zur Beurteilung langfristiger Trends entwickelt. Die genauen Definitionen (BFW-Praxisinformation Nr. 22, 2010, S. 3) lauten wie folgt:

 

Beurteilung des Wildeinflusses in drei Stufen:          1 – kein oder geringer Wildeinfluss,

                                                                                  2 – mittlerer Wildeinfluss,

                                                                                  3 – starker Wildeinfluss.

 

Zu Frage 10:

 

Erste Ergebnisse der Österreichischen Waldinventur 2007/09 wurden in der BFW-Praxisinformation Nr. 24, 2011 (http://bfw.ac.at/db/bfwcms.web?dok=8746) veröffentlicht.

 

Zu Frage 11:

 

Eine monetäre Bewertung der jährlichen Schäden durch Schalenwild ist aus ÖWI- oder WEM-Daten nicht möglich. Beide Verfahren wurden nicht zu diesem Zweck konzipiert.

 

Zur Herstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Wald und Wild bedarf es der permanenten Mitwirkung aller Beteiligten. Die Jagd- und Forstwirtschaft, der Tourismus, aber auch die Erholungssuchenden sollten ihren Beitrag dazu leisten.


Zu Frage 12:

 

Da dem BMLFUW keine Statistiken über die Erfüllung von Abschussplänen vorliegen, sind hiezu keine gesicherten Aussagen möglich.

 

Zu Frage 13:

 

Ja, die Österreichische Waldinventur weist Wildverbiss als einen der Faktoren für fehlende oder unzureichende Verjüngung im Schutzwald aus.

 

a) Wie bereits ausgeführt, fällt das Jagdwesen in die Zuständigkeit der Länder.

 

b) Die Kosten für Wildbach- und Lawinenverbauungen (technische Schutzmaßnahmen), die auf fehlende Verjüngung bzw. Schutzwirkung infolge Wildschäden zurückzuführen sind, sind nicht  quantifizierbar.

 

Der Bundesminister: