7604/AB XXIV. GP
Eingelangt am
15.04.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0187-I/1/c/2011
Wien, am . April 2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 15. Februar 2011 unter der Zahl 7689/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Verletzungen und Todesfälle von Exekutivbeamten im Dienst “ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Nachstehend werden die angefragten Daten für das Jahr 2010 in Tabellenform dargestellt, wobei die Daten bezüglich der erstatteten Strafanzeigen anhand der gestellten Anträge nach dem Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz bzw. § 83c GehG 1956 erhoben wurden.
Bundesland |
Anzahl der im Dienst verletzten Beamtinnen und Beamten |
Anzahl der Strafanzeigen |
|
||
Burgenland |
66 |
11 |
Kärnten |
190 |
19 |
Niederösterreich |
265 |
16 |
Oberösterreich |
280 |
43 |
Salzburg |
171 |
24 |
Steiermark |
212 |
34 |
Tirol |
254 |
18 |
Vorarlberg |
85 |
4 |
Wien |
694 |
68 |
Zu den Fragen 3 und 8:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.
Zu Frage 4:
Die Feststellung des Kausalzusammenhanges zwischen Verletzung im Dienst und Pensionierung wird erst nach erfolgter Ruhestandsversetzung vom Pensionsservice bei der BVA in einem eigenständigen Verfahren zur Bemessung der Pensionshöhe festgestellt. Das Bundesministerium für Inneres ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr Dienstbehörde für die Betroffenen und erhält auch keine Informationen über das von dieser Behörde durchgeführte Verfahren.
Zu Frage 5:
Das Bundesfinanzgesetz bzw. dessen Anlage IV (Personalplan) sieht keine eigenen Planstellen für außendienstunfähige Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen vor.
Zu den Fragen 6 und 7:
Im Jahr 2010 wurde in Oberösterreich ein Exekutivbeamter durch einen Verkehrsunfall mit dem Dienstmotorrad getötet. Es wurde keine Strafanzeige erstattet.
Zu den Fragen 9 und 10:
Bundesland |
Anzahl Unfälle mit verletzten Beamtinnen und Beamten |
Verletzte Beamtinnen und Beamte |
Anzahl Unfälle mit getöteten Beamtinnen und Beamte |
|
|||
Burgenland |
4 |
5 |
0 |
||||
Kärnten |
3 |
4 |
0 |
||||
Niederösterreich |
8 |
11 |
0 |
||||
Oberösterreich |
3 |
4 |
1 |
||||
Salzburg |
3 |
4 |
0 |
||||
Steiermark |
12 |
16 |
0 |
||||
Tirol |
4 |
5 |
0 |
||||
Vorarlberg |
1 |
1 |
0 |
||||
Wien |
20 |
27 |
0 |
||||
Zu Frage 11:
€ 1.424.331,69
Zu Frage 12:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.