7606/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.04.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                                                                                        

GZ: BMI-LR2220/0213-III/7/b/2011

Wien, am      . April 2011

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde haben am 17. Februar 2011 unter der Zahl 7698/J an mich eine schriftliche parlamentarische  Anfrage betreffend „Zivildienstleistende 2010" gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Gemeldeter Bedarf und Zuweisungen Zivildienstpflichtiger

zu den Zuweisungsterminen Jänner bis Dezember 2010

Termin

Bedarf

Zuweisung

Jän.10

1.568

1.493

Feb.10

981

963

Mär.10

662

642

Apr.10

1.259

1.118

Mai.10

859

710

Jun.10

339

306

Jul.10

1.925

1.636

Aug.10

1.207

1.153

Sep.10

1.212

1.194

Okt.10

2.406

2.389

Nov.10

972

957

Dez.10

424

420

Gesamt:

13.814

12.981

 


Zu Frage 2:

Im Jahr 2010 wurden 2.627 Zivildienstpflichtige an Rechtsträger von Einrichtungen nach       § 28 Abs. 2 ZDG zugewiesen, der Bedarf dieser Einrichtungen lag bei 2.703 Zivildienstpflichtigen.

 

Bezüglich der Auflistung nach Monat, Bedarf und Zuweisung nach Bundesland, Sparte, Name der Rechtsträger und Name der Einrichtungen wird auf die beigefügte Aufstellung verwiesen.

 

Zu Frage 3:

Im Jahr 2010 wurden 10.354 Zivildienstpflichtige an Rechtsträger von Einrichtungen nach     § 28 Abs. 4 ZDG zugewiesen, der Bedarf dieser Einrichtungen lag bei 11.111 Zivildienstpflichtigen.

 

Bezüglich der Auflistung nach Monat, Bedarf und Zuweisung nach Bundesland, Sparte, Name der Rechtsträger und Name der Einrichtungen wird auf die beigefügte Aufstellung verwiesen.

 

Zu Frage 4:

Im Jahr 2010 wurden 5.824 Zivildienstpflichtige an Rechtsträger von Einrichtungen nach § 28 Abs. 4 Ziffer 1 ZDG zugewiesen, der Bedarf dieser Einrichtungen lag bei 6.257 Zivildienstpflichtigen.

 

Bezüglich der Auflistung nach Monat, Bedarf und Zuweisung nach Bundesland, Sparte, Name der Rechtsträger und Name der Einrichtungen wird auf die beigefügte Aufstellung verwiesen.

 

Zu Frage 5:

Im Jahr 2010 wurden 4.530 Zivildienstpflichtige an Rechtsträger von Einrichtungen nach § 28 Abs. 4 Ziffer 2 ZDG zugewiesen, der Bedarf dieser Einrichtungen lag bei 4.854 Zivildienstpflichtigen.

 

Bezüglich der Auflistung nach Monat, Bedarf und Zuweisung nach Bundesland, Sparte, Name der Rechtsträger und Name der Einrichtungen wird auf die beigefügte Aufstellung verwiesen.


Zu Frage 6:

Auslandsdiener im Jahr 2010

 

Gedenkdienst

Friedensdienst

Sozialdienst

Verein Gedenkdienst

20

 

 

Niemals Vergessen

7

 

 

Österreichischer Auslandsdienst

24

1

13

Concordia Austria

 

 

2

Eine Welt – OÖ Landlerhilfe

 

 

3

Waldorfbund Österreich

 

 

1

Informationsgruppe Lateinamerika

 

 

1

Pfarre Frastanz

 

 

20

Provinz Österreich der Missionsschwestern vom Kostbaren Blut (Kloster Wernberg)

 

 

 

2

Vides Austria

 

 

2

 

Ergänzend darf angemerkt werden, dass es sich nicht um Zivildienstleistende (ZDL) sondern um Zivildienstpflichtige handelt, die sich vor Zuweisung zum ordentlichen Zivildienst einem anerkannten Träger vertraglich zur Leistung eines derartigen Dienstes im Ausland verpflichtet haben.

 

Zu Frage 7:

1.196 (Stichtag 31. Dezember 2010).

 

Zu Frage 8:

13.817.

 

Zu Frage 9:

Im Jahr 2010 wurden 12.981 Zivildienstpflichtige zugewiesen. Im Durchschnitt waren 9.377 Zivildienstleistende gleichzeitig im Einsatz.

 

Zu Frage 10:

10.418 (Stichtag 1. März 2011).

 

Zu Frage 11:

1.008.

 

Zu Frage 12:

Der Gesamtbedarf der Trägerorganisationen für das Jahr 2011 beträgt (mit Stichtag             1. März 2011) 13.665 Zivildienstpflichtige. Der Bundesvoranschlag 2011 beläuft sich auf           € 55,980 Mio.


Zu den Fragen 13, 14, 16 und 17:

Das Zivildienstgesetz 1986 normiert in diesen Bereichen eine Leistungspflicht der Rechtsträger. Es werden diesbezüglich daher keine Aufzeichnungen im Bundesministerium für Inneres geführt.

 

Zu Frage 15:

€ 3.112.751,83.

 

Zu Frage 18:

€ 4.106.299,55.

 

Zu den Fragen 19 und 20:

Keine.

 

Zu Frage 21:

Gemäß § 12b Abs. 1 ZDG ist der Auslandsdienst unentgeltlich zu leisten. Seit der Gründung des Vereins „Verein zur Förderung der Auslandsdienste i.S. des § 12b Zivildienstgesetz – Auslandsdienst Förderverein“ im Jahr 2001 erfolgt die Vergabe von Subventionen für den Auslandsdienst ausschließlich über diesen Verein. Gemäß § 12b Abs. 9 Z 1 ZDG verfügt der Verein zur Durchführung seiner Aufgaben insbesondere über Zuwendungen, die nach Maßgabe des jährlichen Bundesfinanzgesetzes vom Bund zu gewähren sind. Für das Jahr 2010 wurden diesem Verein Fördermittel in der Höhe von € 720.000,- zur Verfügung gestellt.

Im Übrigen wird auf den Zusatz bei Frage 6 verwiesen.

 

Zu Frage 22:

Im Bundesministerium für Inneres kann nur Auskunft über die angefallenen Kosten im Bereich des Bundesministerium für Inneres gegeben werde. So betrugen im Jahr 2010 die vom Bundesministerium für Inneres aufgewendeten Durchschnittskosten pro Monat pro Zivildienstleistenden € 508,51. Die Kosten der Rechtsträger und anderer liegen im Bundesministerium für Inneres nicht auf und sind daher in diesem Betrag nicht enthalten.

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.