7608/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.04.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 13. April 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0050-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7722/J betreffend „Maßnahmen für mehr Kinderschutz vor Misshandlung und Missbrauch - BZÖ-Offensive: Mehr Kinderschutz jetzt! - Tag 1 Woche 1“, welche die Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen am 22. Februar 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Der Schutz von Kindern vor Gewalt ist eine kontinuierliche Aufgabe, die sorgfältig, regelmäßig und anlassunabhängig auf vielerlei Ebenen betrieben werden muss.

 

Daher setzt mein Ressort zum Schutz von Kindern vor Misshandlung und Miss­brauch vielfältige Maßnahmen. Dazu gehören primär präventive Maßnahmen wie Elternbildung, Familienberatung, die Förderung von Gewaltschutzeinrichtungen


ebenso wie Projekte zur Sensibilisierung und Qualifizierung von relevanten Berufsgruppen, wie sie von der Plattform gegen die Gewalt in der Familie seit 1993 durchgeführt werden.

 

Die Herausgabe von Informationsmaterialien zum Thema Gewalt für Berufs­gruppen wie etwa Mediziner/innen, Pädagog/inn/en und die allgemeine Öffentlichkeit dienen ebenfalls dazu, erhöhte Sensibilität gegen Gewalt zu fördern. Zu nennen sind die Broschüren "(K)ein sicherer Ort. Sexuelle Gewalt an Kindern" und "Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Leitfaden für die Kinderschutzarbeit in Gesundheitsberufen" , der an alle Praktischen Ärzt/inn/e/n, Kinderärzt/inn/e/n und Spitalsambulanzen verschickt wurde, sowie die Websites www.eltern-bildung.at und www.kinderrechte.gv.at mit Informationen zum Thema Gewalt an Kindern bzw. das Recht des Kindes auf gewaltfreies Aufwachsen und die Medien- und Jugend-Infostelle mit Aufklärungsprojekten für Jugendarbeiter/innen, Lehrkräfte, Kinder/Jugendliche und Eltern.

 

 

Antwort zu den Punkten 3 bis 6 der Anfrage:

 

Im Hinblick auf die Verabschiedung eines neuen Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes hat am 21. Februar 2011 unter Leitung von Frau Staatssekretärin Mag. Remler ein weiteres Gespräch mit den Ländern auf politischer Ebene stattgefunden. In diesem wurde eine Anstoßfinanzierung in Höhe von € 3,6 Mio. angeboten. Während sich die Bundesländer Wien, Vorarlberg, Tirol, Kärnten, Niederösterreich und Salzburg für den vorliegenden Entwurf ausgesprochen haben, haben die Bundesländer Burgenland, Oberösterreich und die Steiermark erklärt, die Mehrkosten dieser Gesetzesreform nicht tragen zu können. Sie fordern weiterhin Verhandlungen im Konsultationsgremium, weshalb sich die Beschlussfassung weiter verzögert.

 


Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

 

Dem Schutz von Kindern dienen u.a. interdisziplinäre Arbeitsgruppen in meinem Ressort, die durch Austausch von Erfahrungen und Strategien an der Verbesserung des Kinderschutzes arbeiten.

 

Das "Interdisziplinäre Expert/inn/engremium zur Verbesserung des Kinder­schutzes durch verbesserte Kooperation und Information zwischen Jugendwohl­fahrt und Gesundheitssystem" hat u.a. Vorschläge zum verbesserten Daten­austausch ausgearbeitet (2010), der durch die elektronische Gesundheitsakte erfolgen könnte. Außerdem wird durch die verstärkte Aus- und Weiterbildung von Mediziner/inne/n im Kinderschutz ein rascheres Erkennen von Gewalt erwartet. Entsprechende Angebote werden innerhalb des Gesundheitssystems z.B. von der Ärztekammer künftig verstärkt angeboten.

 

Das "Expert/inn/engremium zur Entwicklung von Qualitätsstandards für ein gewaltfreies Klima in Institutionen" erarbeitet Verbesserungsvorschläge, durch die sexueller Missbrauch möglichst verhindert bzw. sachgerecht interveniert werden kann. Vorläufiges Ergebnis sind für alle Einrichtungen nutzbare "Kinderschutzleitlinien", die den Ländern, Trägern von Einrichtungen und Einrichtungen zur Verwendung empfohlen werden.

 

Zurzeit werden die aus der Prävalenzstudie zum Thema Gewalt in der Familie und im sozialen Nahraum 2010 gewonnenen Daten vertiefend ausgewertet. Mit dieser Studie wird die Inzidenz der letzten drei Jahre von psychischer, physischer und sexueller Gewalt in der Familie bzw. dem sozialen Nahraum, aber auch die Kontextbedingungen erforscht.