7612/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.04.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0046-Pr 1/2011

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 7691/J-NR/2011

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Edith Mühlberghuber und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die gerichtliche Einforderung ausständiger Kirchenbeiträge“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 6:

Ich habe aus Anlass dieser Anfrage eine Auswertung der in der Verfahrenautomation Justiz erfassten Daten vornehmen lassen; dabei wurden die Klagen und Exekutionsanträge der Jahre 2009 und 2010 ausgewertet, soweit sie der katholischen Kirche als klagender Partei bzw. betreibender Gläubigerin eindeutig zugeordnet werden konnten.

Während Klagen auf Zahlung des Kirchenbeitrags im System mit einem speziellen Fallcode erfasst werden und daher ausgewertet werden können, wird bei Exekutionsanträgen die Art der zugrunde liegenden Forderung nicht erfasst. Daher können in den Exekutionsverfahren auch andere Forderungen (so etwa Miet- oder Pachtzinsforderungen im Zusammenhang mit Bestandobjekten im Eigentum der Kirche) enthalten sein.

Klagen und Exekutionsanträge 2009 und 2010

Jahr

Klagen

Streitwert

Exekutionen

Forderung

2009

27.244

7.848.028,60

9.697

2.638.548,88

2010

30.691

8.666.757,46

12.130

3.448.094,97

Summe

57.935

16.514.786,06

21.827

6.086.643,85

. April 2011

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)