7615/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.04.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0049-III/4a/2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 13. April 2011

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7725/J-NR/2011 betreffend Nachbesetzung von Lehrerstellen, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 23. Februar 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 4:

Wenn geeignete Lehrkräfte, die die Anstellungserfordernisse nicht erfüllen, trotz Ausschreibung nicht gefunden werden, können nach Maßgabe des Art. X des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 350/1982 auch Vertragslehrerinnen und -lehrer aufgenommen werden, die den Nachweis der vorgeschriebenen Einreihungsvoraussetzungen nicht erbringen. Auf Basis dieser Ermächtigung erfolgt etwa die vereinzelte Beschäftigung von Absolventinnen und Absolventen des Lehramtsstudiums, die das Unterrichtspraktikum noch nicht (zur Gänze) absolviert haben. Eine solche Beschäftigung kann sich etwa dann als zweckmäßig erweisen, wenn ein Vertretungsbedarf im Verlauf des Unterrichtsjahres entsteht; eine im Unterrichtspraktikum stehende Person, die mit den Verhältnissen an der Schule in gewissem Umfang bereits vertraut ist, kann neben ihren aus dem Praktikum resultierenden Aufgaben einige Wochenstunden im Rahmen einer vertraglichen Beschäftigung als Lehrkraft übernehmen. Im Schuljahr 2010/11 sind in der Personalverwaltung des Bundes (PM-SAP) 349 derartige Fälle registriert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahl im Hinblick auf alle Lehrerinnen und Lehrer an mittleren und höheren Schulen einen Anteil von lediglich 0,8% repräsentiert. Eine Liste der Schulen ist der Beilage A zu entnehmen.


Die Besetzung der Lehrerinnen- und Lehrerstellen im Bereich der allgemein bildenden und berufsbildenden Pflichtschulen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Die Meldepflicht der Länder im Zuge der derzeit geltenden Landeslehrer-Controllingverordnung enthält keine Aussagen zur Anstellungspraxis.

 

Zu Fragen 5 und 6:

Die Anstellung von Beamten des Ruhestandes als Vertragslehrkräfte ist zulässig. Ein solcher Einsatz wird etwa dann zustande kommen, wenn eine Lehrkraft aus einem Fachbereich mit geringer Bewerberinnen- und Bewerberzahl zu einer umfangmäßig eingeschränkten Lehrtätig­keit bereit ist. Im Schuljahr 2010/11 sind in der Personalverwaltung des Bundes (PM-SAP) 13 derartige Fälle registriert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahl im Hinblick auf alle Lehrerinnen und Lehrer an mittleren und höheren Schulen einen Anteil von lediglich 0,03% repräsentiert. Eine Liste der Schulen ist der Beilage B zu entnehmen.

 

Im Bereich der Landeslehrerinnen und -lehrer fällt die Vollziehung des Dienst- und Besoldungs­rechts in die Kompetenz der Länder. Eine nähere Auskunft zu diesen Fragestellungen kann daher seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur nicht zur Verfügung gestellt werden.

 

Zu Frage 7:

Der Terminus „Nicht-Nachbesetzung“ suggeriert, dass auf Grund von Pensionierungen frei gewordene Stellen zu Schuljahresbeginn frei blieben und in manchen Klassen daher nicht alle Stunden gehalten werden konnten. Wenn auch in manchen Fällen kein Ersatz in Form einer Neuanstellung einer Lehrkraft gefunden werden konnte, konnte der eingangs erwähnte Zustand vor allem durch die Vergabe von Mehrdienstleistungen und die Erhöhung des Beschäftigungsausmaßes von teilbeschäftigten Lehrkräften, aber auch durch die in den Fragen 1 bis 6 dargestellten Maßnahmen gänzlich vermieden werden, wodurch es zu keinem Entfall von Stunden gekommen ist. Hingewiesen wird darauf, dass sich alle genannten Maßnahmen mit dem derzeitigen Dienst- und Besoldungsrecht decken.

 

Zu Frage 8:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur geht davon aus, dass auch in den kommenden Schuljahren alle frei werdenden Stellen nachbesetzt werden können.

 

Zu Frage 9:

Für wirksame Steuerungsmaßnahmen sind fundierte Datengrundlagen von entscheidender Wichtigkeit. Dazu gibt es mit den Landesschulräten und den Ämtern der Landesregierungen einen regelmäßigen Dialog zu den prognostizierten frei werdenden Stellen, den erwarteten Pensionierungen, der Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Zahl der Absolventinnen und Absolventen der Pädagogischen Hochschulen und der Universitäten. Das Thema „Lehrerinnen- und Lehrerbedarf“ ist ebenso fixer Bestandteil der Konferenzen mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesschulräte. Aufbauend darauf erfolgt die Konzipierung von Maßnahmen, die kurz- und langfristig eine den Anforderungen entsprechende Personalbewirtschaftung im Lehrerinnen- und Lehrerbereich sicherstellen soll.

Um in den nächsten Jahren bzw. Jahrzehnten im Bereich der pädagogischen Berufe den quantitativen, vor allem aber auch qualitativen, personellen Erfordernisse gerecht werden zu können, wird seit 2009 an einer umfassenden Neukonzeption der gesamten Ausbildungs­architektur für alle pädagogischen Berufe – in enger Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur mit dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung – gearbeitet. Der Prozess befindet sich – nach intensiver Entwicklung und Diskussion – seit Jänner 2011 in der Phase der unmittelbaren Vorbereitung der Umsetzung der neuen Ausbildungsarchitektur.

Nicht einzelne Gegenmaßnahmen, sondern eine grundlegende, umfassende Neustrukturierung mit stringenten Verfahren zur Auswahl und Aufnahme geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten in das Studium, klaren Anforderungsprofilen, verbindlichen Angeboten zum „Self-Assessment“, einer Funktionsdifferenzierung innerhalb des Pädagoginnen- und Pädagogenberufes und der Eröffnung von Karrieremöglichkeiten sollen die Attraktivität der pädagogischen Berufsausbildung erhöhen.

Mit einer Modernisierung des Berufsbildes, besseren Auf- und Umstiegsmöglichkeiten sowie attraktiven Einstiegsgehältern werden zusätzliche Interessentinnen und Interessenten für pädagogische Berufe zu gewinnen sein.

Im Sinne einer höheren Durchlässigkeit sollen auch Ausbildungswege geschaffen werden, die es Personen mit anderen Erstausbildungen zu einem späteren Zeitpunkt ermöglichen, in einen pädagogischen Beruf einzusteigen, allerdings ohne auf stringente Verfahren zur Auswahl potentiell geeigneter Personen zu verzichten, denn nur mit entsprechend ausgebildeten und motivierten Pädagoginnen und Pädagogen kann die Qualität im Bildungsbereich dauerhaft gewährleistet werden.

Der deutliche Anstieg der Studierendenzahlen in den letzten Jahren lässt erwarten, dass vor allem im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschulen (Absolventinnen und Absolventen der derzeitigen Pädagogischen Hochschulen) eine gute Basis für Nachbesetzungen geschaffen werden kann.

 

Zu Frage 10:

Für das von der Bundesregierung getragene Vorhaben, das Dienst- und Besoldungsrecht der Lehrerinnen und Lehrer zu modernisieren, wurden bereits umfangreiche Vorarbeiten geleistet. Derzeit werden seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur die Verhandlungen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst unter Einbeziehung der betroffenen Ressorts Bundesministerium für Frauen und Öffentlicher Dienst im Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Finanzen vorbereitet.

Ich bin zuversichtlich, dass unter Einbeziehung aller Beteiligten ein zeitgemäßes und vor allem attraktives Dienst- und Besoldungsrecht für alle neu eintretenden Lehrkräfte in naher Zukunft realisiert werden kann, das dem Gesetzgeber zur parlamentarischen Behandlung vorgelegt werden kann.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.

 

 

 

 

 

Beilagen



Beilage A

Beilage zu den Fragen 1 bis 4

Schulbezeichnung

BRG/BORG Mössingerstr. Klagenfurt

BG/BRG Lerchenldstr. Klagenfurt

BRG Viktring

HLW Klagenfurt

BG/BG Amstetten

BG/BRG Baden, Biondekgasse

BG/BRG Klosterneuburg

HTBLA Eisenstadt

ORG Deutsch Wagram

BG/BRG Gänserndorf

BG/BRG Tulln

G/RG Korneuburg

HBLA/HLM Krems

BORG/BHAS St.Pölten

BG Baden, Frauengasse

BRG Krems, Ringstraße

BG Krems, Rechte Kremszeile

BG Mödling, Untere Bachgasse

BG/BRG Perchtoldsdorf

BG Mödling, Franz-Keim-Gasse

BORG Neulengbach

BG/BRG Neunkirchen

BG/BRG Purkersdorf

BHAK/BHAS St.Pölten

Gymn.SC Preßbaum

HTBLuVA Mödling

BRG/BORG St.Pölten

BORG Scheibbs

BG/BRG Wieselburg

BG/BRG Schwechat

BG/BRG Wolkersdorf

BORG Ternitz

BG Unterwaltersdorf

BG/BRG Waidhofen/ybbs

BG Wr.Neustadt, Babenbergerring

BORG Wr.Neustadt

BG Wr.Neustadt, Zehnergasse

HAK/HAS Ybbs

HBLA Haag

BG Gmünd

BHAK/BHAS Amstetten

Erzb.RG/AG Hollabrunn

StiftsG Melk

BAKIP SC Preßbaum

BHAK/BHAS Retz

RG Lambach

BG/BRG Gmunden

BHAK/BHAS Rohrbach

BR/BRG Freistadt

BHAK/BHAS Linz, Rudigier

FS Oblatinen Linz

BRG Schloss Traunsee

BR/BRG Linz, Khevenhüllerstraße

BORG Linz

BRG Linz Hamerlingstraße

BG/BRG Steyr

BRG Linz Landwiedstraße

BG/BRG Schärding

BRG Traun

HTBLA Perg

BRG Steyr

BRG Linz Fadingerstraße

HBLA Braunau

Gymnasium Petrinum Linz

BG/BRG Wels Dr. Schauerstraße

Gymnasium Aloisianum Linz

HBLA Ried

HTBLA Leonding

Gymnsaium Wilhering

BRG Linz solarCity

BG/BRG Linz Ramsauerstraße

HTBLA Ried

HBLA Wels

BG/BRG Enns

BORG Bad Leonfelden

Akademisches Gymnasium

BRG BORG SSM Salzburg

BRG Salzburg Akademiestraße

PG St. Ursula

BG BRG Salzburg Nonntal

BORG Nonntal

Christian Doppler Gymnasium Salzburg

WIKU BRG Salzburg

Musisches Gymnasium Salzburg

BG Zaunergasse

BG BRG Hallein

Werkschulheim Felbertal

MORG Grödig

HBLA Neumarkt

PG St. Rupert

BORG Bad Hofgastein

BHAK BHAS St. Johann i. PG

BG BRG Saalfelden

HBLA Saalfelden

BG/BRG Graz, Kirchengasse

ORG Schulschwestern, Graz

BRG Graz, Keplerstraße

BG/BRG Graz, Carnerigasse

BG/BRG Graz, Dreihackengasse

BG/BRG Graz, Klusemannstraße

BG Graz, "GIBS"

HTBLVA Graz, Ortweingasse

HTBLVA Graz-Gösting

BORG Deutschlandsberg

HBLA Deutschlandsberg

BBA Judenburg

Stiftsgymnasium Admont

Ski-HAS Schladming

BHAK/BHAS Mürzzuschlag

BORG Murau

BG/BRG Lienz

Akademisches Gymnasium Innsbruck

BRG Adolf-Pichler-Platz Innsbruck

HTL Trenkwalderstraße Innsbruck

BHAK/BHAS Innsbruck

HBLA f. wirtsch. Berufe Kufstein

BRG/BORG Schwaz

KORG Zams

BG/BRG Reithmannstraße Innsbruck

Exp. d. BRG Innsbruck

BRG Reutte

BHAK/BHAS Reutte

BRG Wörgl

BHAK/BHAS Imst

KORG Innsbruck

BG Bludenz, Unterfeldstraße 11, 6700 Bludenz

BG  Blumenstraße, Blumenstraße 4, 6900 Bregenz

BG Gallusstraße,  Gallusstraße 4, 6900 Bregenz

PG Riedenburg, Arlbergstraße 88-96, 6900 Bregenz

BORG Lauterach, Montfortplatz 16a, 6923 Lauterach

BORG Egg, Pfister 925, 6863 Egg

BRGuBORG Dornbirn, Höchsterstraße 32, 6850 Dornbirn

BG Dornbirn-Schoren, Messestraße 4, 6850 Dornbirn

BG Feldkirch, Rebberggasse 25-27, 6800 Feldkirch

BRGuBORG Feldkirch, Schillerstraße 13, 6800 Feldkirch

BORG Götzis, Mösleweg 16, 6840 Götzis

HTL Dornbirn, Höchsterstraße 73, 6850 Dornbirn

HTL Rankweil, Negrellistraße 50, 6830 Rankweil

BHAK Lustenau, Neudorfstraße 22, 6890 Lustenau

HLW Marienberg, HLW d. Dominikanerinnen, 6900 Bregenz

AHS Beethovenplatz 1

AHS Freyung 6

AHS Schottenbastei 7-9

AHS Stubenbastei 6-8

AHS Hegelgasse 14

AHS Hegelgasse 12

AHS Vereinsgasse 21

AHS Wohlmutstrasse 3

AHS Zirkusgasse 48

AHS Landstraßer Hauptstr. 70

AHS Boerhavegasse 15

AHS Kundmanngasse 22

AHS Favoritenstraße 15

AHS Waltergasse 7

AHS Reinprechtsdorferstr. 24

AHS Rainergasse 39

AHS Marchettigasse 3

AHS Amerlingstraße 6

AHS Kandlgasse 39

AHS Kenyongasse 4-12

AHS Neustiftgasse 95-99

AHS Albertgasse 18

AHS Feldgasse 6-8

AHS Wasagasse 10

AHS Ettenreichgasse 41-43

AHS Ludwig v. Höhnel-G.

AHS Laaerbergstraße 25-29

AHS Pichelmayergasse 1

AHS Erdbergstraße 222

AHS Erlgasse 32-34

AHS Fichtnergasse 15

AHS Wenzgasse 7

AHS Schlossberggasse 17

AHS Auhofstraße

AHS Astgasse 3

AHS Linzer Strasse  146

AHS Henriettenplatz 6

AHS Diefenbachgasse 19

AHS Henriettenpl. 6

AHS Friesgasse 4

AHS Auf Der Schmelz 4

AHS Maroltingergasse 69-71

AHS Geblergasse 56

AHS Parhamerplatz 18

AHS Klostergasse 25

AHS Haizingergasse 37

AHS Döblinger Hauptstr. 83

AHS Alfred Wegener Str. 10-12

AHS Billrothstraße 73

AHS Karajangasse 14

AHS Anton Böck Gasse 37

AHS Franklinstraße 26

AHS Ödenburgerstraße 74

AHS Schulschiff "Bertha v. Suttn

AHS Gerasdorferstraße 103

AHS Weisselstr

AHS Bernoullistraße 3

AHS Polgarstraße 24

AHS Heustadlgasse 8-10

AHS Contiweg

AHS Anton Krieger Gasse 25

AHS Draschestraße

HAK I, Akademiestraße 12

HAK VII, Untere Augartenstraße 9

HLW 3, Erdbergstraße 70

HAK-BFI, Margaretenstraße 65

HAK II, Hamerlingplatz 5-6

BHAK 10, Pernersdorfergasse 77

MODUL, Peter Jordanstraße 78-80

BAKI 19, Döblinger Hauptstraße 83

HAK V, Franklinstraße 24

HFS, Firnbergplatz 1


 

 

Beilage B

 

 

 

Beilage zu den Fragen 5 und 6

 

 

 

 

 

Schulbezeichnung

 

 

HLW für künstlerische Gestaltung Linz

 

 

BRG Linz Auhof

 

 

HTBLA Braunau

 

 

BAKIP Linz

 

 

BG/BRG Gmunden

 

 

Technikkolleg Reutte

 

 

AHS Stubenbastei 6-8

 

 

AHS Kundmanngasse 22

 

 

AHS Henriettenplatz 6

 

 

AHS Schuhmeierplatz 7

 

 

AHS Maroltingergasse 69-71