7620/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.04.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/55-III/4a/2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 13. April 2011

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7735/J-NR/2011 betreffend Studenten, die ohne Ausbildungsabschluss unterrichten, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 23. Februar 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 3:

Für den Bereich der Pflichtschulen können, sofern keine geprüften Lehrkräfte zur Verfügung stehen, vorüber gehend zur Sicherstellung des Unterrichtes noch nicht voll geprüfte in Lehramtsausbildung stehende Studierende im Wege eines Sondervertrages nach Maßgabe des Landesvertragslehrpersonengesetzes 1966, BGBl. Nr. 172/1966 idgF., von den Ländern angestellt werden.

 

Zu Frage 2:

Das Unterrichtspraktikum führt Absolventinnen und Absolventen universitärer Lehramtsstudien (und bestimmter Diplomstudien) in das praktische Lehramt an mittleren und höheren Schulen ein. Personen im Unterrichtspraktikum erhalten einen Ausbildungsbeitrag gemäß § 15 Unterrichtspraktikumsgesetz, BGBl. Nr. 145/1988 idgF. Studierende der Pädagogischen Hoch­schulen absolvieren ihre schulpraktische Ausbildung im Rahmen ihres Studiums und haben kein Unterrichtspraktikum zu absolvieren.


Zu Fragen 4 bis 8:

Auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 wird hingewiesen. Da die dienstrechtliche Vollziehung für an Pflichtschulen unterrichtende Lehrkräfte den Ländern obliegt, sind dienstrechtliche Frage­stellungen, so auch hinsichtlich des konkreten Personaleinsatzes, grundsätzlich nur von den Ländern beantwortbar.

 

Zu Fragen 9 bis 12:

Vorweg wird darauf hingewiesen, dass die konkrete Personaleinsatzplanung im Bereich der Pflichtschulen den Ländern obliegt. Im Übrigen muss es ein zentrales Anliegen aller Akteure eines Schulsystems sein, Schulen Lehrerinnen und Lehrern in ausreichender Quantität und Qualität zur Verfügung stellen zu können.

Für wirksame Steuerungsmaßnahmen im Personalcontrolling sind zunächst fundierte Daten­grundlagen von entscheidender Wichtigkeit. Dazu gibt es mit den Landesschulräten und den Ämtern der Landesregierungen einen regelmäßigen Dialog zu den prognostizierten frei werdenden Stellen, den erwarteten Pensionierungen, der Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Zahl der Absolventinnen und Absolventen der Pädagogischen Hoch­schulen und der Universitäten. Das Thema „Lehrerinnen- und Lehrerbedarf“ ist ebenso fixer Bestandteil der Konferenzen mit den Präsidentinnen und der Präsidenten der Landesschulräte. Aufbauend darauf erfolgt die Konzipierung von Maßnahmen, die kurz- und langfristig eine den Anforderungen entsprechende Personalbewirtschaftung im Lehrerinnen- und Lehrerbereich sicherstellen soll.

Um in den nächsten Jahren bzw. Jahrzehnten im Bereich der pädagogischen Berufe den quantitativen, vor allem aber auch qualitativen, personellen Erfordernisse gerecht werden zu können, wird seit 2009 an einer umfassenden Neukonzeption der gesamten Ausbildungs­architektur für alle pädagogischen Berufe – in enger Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur mit dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung – gearbeitet. Der Prozess befindet sich – nach intensiver Entwicklung und Diskussion – seit Jänner 2011 in der Phase der unmittelbaren Vorbereitung der Umsetzung der neuen Ausbildungsarchitektur.

Auch für das von der Bundesregierung getragene Vorhaben, das Dienst- und Besoldungsrecht der Lehrerinnen und Lehrer zu modernisieren, wurden bereits umfangreiche Vorarbeiten geleistet. Derzeit werden seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur die Verhandlungen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst unter Einbeziehung der betroffenen Ressorts Bundesministerium für Frauen und Öffentlicher Dienst im Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Finanzen vorbereitet. Ich bin zuversichtlich, dass unter Einbeziehung aller Beteiligten ein zeitgemäßes und vor allem attraktives Dienst- und Besoldungsrecht für alle neu eintretenden Lehrkräfte in naher Zukunft realisiert werden kann, das dem Gesetzgeber zur parlamentarischen Behandlung vorgelegt werden kann.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.