7624/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.04.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-12.000/0002-I/PR3/2011

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 

Wien, am     . April 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gaßner und GenossInnen haben am 15. Februar 2011  unter der Nr. 7687/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend budgetäre und infrastrukturelle Auswirkungen der Schließungen von Postämtern gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Ihren Fragen 1 bis 9:

Im Zeitraum vom 31.12.1999 bis zum 31.12.2006 wurden 1020 Postfilialen geschlossen. Davon wurden 512 in Postpartner umgewandelt.

 

Das neue Postmarktgesetz (PMG) ist mit 1. Jänner 2011, jene Bestimmungen, welche die Post-Geschäftsstellen – und damit auch allfällige Schließungen eigenbetriebener Post-Geschäftsstellen – regeln, sind jedoch bereits mit 5. Dezember 2009 in Kraft getreten.

 

Zu diesem Zeitpunkt ist auch die Kompetenz zur Überwachung und zur allfälligen Untersagung von Postämterschließungen bzw. für deren Umwandlungen von eigen- in fremdbetriebene Post-Geschäftsstellen auf die weisungsfreie Post-Regulierungsbehörde, die Post-Control-Kommission übergegangen.


Diese prüft die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen für Postämterschließungen bzw. Umwandlungen nach einem genau vorgegebenen Verfahren. In diese Prüfung ist auch der neu gegründete Post-Geschäftsstellenbeirat eingebunden. Dieser Beirat besteht aus je einem/r Vertreter/in des Gemeindebundes, des Städtebundes und der Verbindungsstelle der Bundesländer.

 

Das PMG sieht vor, dass jeweils die von einer Post-Geschäftsstelle bisher versorgte Gemeinde von der Österreichischen Post AG (Universaldienstbetreiber) zeitgerecht von einer beabsichtigten Schließung einer eigenbetriebenen Post-Geschäftsstelle zu informieren ist und die Österreichische Post AG gemeinsam mit der betroffenen Gemeinde innerhalb von 3 Monaten, mögliche alternative  Lösungen zur Erhaltung des Standortes zu suchen hat. Dabei ist insbesondere auch auf regionale Gegebenheiten Bedacht zu nehmen. Unbeschadet allfälliger Vorschläge der Gemeinden hat der Universaldienstbetreiber den betroffenen Gemeinden jedenfalls konkrete Vorschläge zur Erhaltung der Versorgungsqualität zu unterbreiten. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen wird von der Regulierungsbehörde in jedem Einzelfall geprüft.

 

Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Österreichische Post AG ein börsenotiertes Unternehmen ist und strategische Entscheidungen (auch solche das Filialnetz betreffend) in der eigenen Verantwortung des Unternehmens zu treffen hat. Die Eigentumsanteile des Staates an der Österreichischen Post AG werden unmittelbar von der ÖIAG und damit mittelbar vom Bundesministerium für Finanzen verwaltet, dem BMVIT kommen keine Kompetenzen in Bezug auf die Eigentümerfunktion zu.