7640/AB XXIV. GP
Eingelangt am
18.04.2011
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BM für Frauen und Öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.290/0042-I/4/2011 |
Wien, am . April 2011 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gradauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. März 2011 unter der Nr. 7922/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Förderungen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø Wo sehen Sie in Ihrem Ressort Potential, Förderungen zu kürzen und Doppelgleisigkeiten zu beseitigen?
Ø Wie hoch sind die Mittel, die dadurch eingespart werden könnten?
Förderungen werden schon bisher nur bei Erfüllung der Voraussetzungen im Sinne der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl II Nr. 51/2004, bzw. allfälliger Voraussetzungen nach besonderen Fördergesetzen und nach Maßgabe der entsprechenden bundesfinanzgesetzlichen Ansätze gewährt. Im Rahmen des Verfahrens zur Vergabe von Förderungen wird dabei stets auf die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten geachtet.
Ich weise jedoch darauf hin, dass nicht jede Förderung eines Projekts, die durch verschiedene Stellen unter unterschiedlichen Aspekten erfolgt, eine Doppelgleisigkeit bedeutet, sondern dass eine solche Vorgangsweise unter Umständen auch eingeschlagen werden kann, wenn bewusst mehrere unterschiedliche Förderzwecke
erreicht werden sollen. Teilweise wird dies sogar in Rechtsvorschriften verlangt, etwa wenn Kofinanzierungen mit dem Ziel eines sinnvollen Zusammenwirkens verschiedener Gebietskörperschaften gefordert werden.
Mit freundlichen Grüßen