7640/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.04.2011
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BM für Frauen und Öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.290/0042-I/4/2011

Wien, am         . April 2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gradauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. März 2011 unter der Nr. 7922/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra­ge betreffend Förderungen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø Wo sehen Sie in Ihrem Ressort Potential, Förderungen zu kürzen und Doppelglei­sigkeiten zu beseitigen?

Ø Wie hoch sind die Mittel, die dadurch eingespart werden könnten?

 

Förderungen werden schon bisher nur bei Erfüllung der Voraussetzungen im Sinne der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bun­desmitteln (ARR 2004), BGBl II Nr. 51/2004, bzw. allfälliger Voraussetzungen nach besonderen Fördergesetzen und nach Maßgabe der entsprechenden bundesfinan­zgesetzlichen Ansätze gewährt. Im Rahmen des Verfahrens zur Vergabe von Förde­rungen wird dabei stets auf die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten geachtet.


Ich weise jedoch darauf hin, dass nicht jede Förderung eines Projekts, die durch ver­schiedene Stellen unter unterschiedlichen Aspekten erfolgt, eine Doppelgleisigkeit bedeutet, sondern dass eine solche Vorgangsweise unter Umständen auch einge­schlagen werden kann, wenn bewusst mehrere unterschiedliche Förderzwecke

 

er­reicht werden sollen. Teilweise wird dies sogar in Rechtsvorschriften verlangt, etwa wenn Kofinanzierungen mit dem Ziel eines sinnvollen Zusammenwirkens verschiede­ner Gebietskörperschaften gefordert werden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen