7643/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.04.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2200/0007-I/2011
Wien, am . April 2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Herbert und weitere Abgeordnete haben am 23. Februar 2011 unter der Zahl 7730/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Umgang eines Polizeioffiziers mit einer Parkstrafe“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Der gegenständliche Vorfall wurde dem BM.I durch Erhebungen zu dieser Anfrage bekannt.
Zu Frage 2:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.
Zu den Fragen 3 bis 8:
Es konnten keine Anhaltspunkte gewonnen werden, die eine disziplinäre Maßnahme gerechtfertigt hätten.
Zu den Fragen 9 und 10:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.