7643/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR2200/0007-I/2011

Wien, am     . April 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Herbert und weitere Abgeordnete haben am                   23. Februar 2011 unter der Zahl 7730/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Umgang eines Polizeioffiziers mit einer Parkstrafe“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Der gegenständliche Vorfall wurde dem BM.I durch Erhebungen zu dieser Anfrage bekannt.

 

Zu Frage 2:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.

 

Zu den Fragen 3 bis 8:

Es konnten keine Anhaltspunkte gewonnen werden, die eine disziplinäre Maßnahme gerechtfertigt hätten.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.