7644/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-SI1300/0240-SIAK-ZFB/2011

Wien, am      . April 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Herbert und weitere Abgeordnete am 23. Februar 2011 unter der Zahl 7731/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Anti-Diskriminierungskurse“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Zur Vermeidung von Diskriminierungen ist neben der Vermittlung von Rechtsinhalten die persönliche Reflexion, Bewusstheit im Umgang mit menschenrechtlichen Fragestellungen und Integration der menschenrechtlichen Werte von entscheidender Bedeutung. Diese Inhalte werden durch die Seminare „A World Of Difference“ abgedeckt.

 

Zu den Fragen 2 bis 4:

Auf Grund der Einzigartigkeit des Programms „A World Of Difference“ wurde entsprechend den vergaberechtlichen Bestimmungen keine öffentliche Ausschreibung durchgeführt.

 

Zu Frage 5:

In den Jahren 2002 bis 2006 wurden jährlich 40, ab 2007 jährlich 30, somit bis Ende 2010 insgesamt 320 Seminare durchgeführt.

Eine Aufschlüsselung nach Dienststellen wird nicht geführt.


Zu Frage 6:

Die Seminare wurden österreichweit abgehalten. Eine Aufschlüsselung nach Standorten wird nicht geführt.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Die Seminare fanden in den Bildungszentren der Sicherheitsakademie und in Seminarhotels bzw. Gästehäusern etc. statt. Die Bezahlung erfolgte dezentral, eine Aufschlüsselung nach Veranstaltungsorten wird nicht geführt.

 

Zu Frage 9:

Von 2002 bis 2006 betrug die Seminardauer 16 Stunden, ab 2007 24 Stunden.

 

Zu Frage 10:

Bis Ende 2010 haben 6.000 Bedienstete teilgenommen, insgesamt wurden 115.040 Stunden aufgewendet. Eine Aufschlüsselung nach Dienststellen wird nicht geführt.

 

Zu den Fragen 11 bis 14:

Die Seminare werden im Teamteaching durchgeführt, jeweils eine von der Anti-Defamation League (ADL) beigestellte Person und ein Bediensteter des Bundesministeriums für Inneres. Die Kosten für die von ADL beigestellte Person sind in den Gesamtkosten enthalten.

 

Zu den Fragen 15 bis 22:

Zwischen dem Bundesministerium für Inneres und der Anti-Defamation League gab es seit 2001 jeweils 3-jährige vertragliche Vereinbarungen (2001 bis 2003, 2004 bis 2006, 2007 bis 2009, 2010 bis 2012), die sämtliche Leistungen (Seminardesign, Traineraus- und –fortbildung, Beistellung von Materialien, Evaluierung etc.) und die damit verbundenen Kosten erfasst. Die Kosten pro Seminar liegen bei € 2.073,12, die Gesamtkosten Ende 2010 bei       € 663.400,-.

Die Kosten wurden zu 60% vom Menschenrechtskoordinator und zu 40% von der Sicherheitsakademie getragen.

Der aktuelle Vertrag über € 211.800,- ist bis Ende 2012 gültig, eine „Ausstiegsklausel“ war bei einer 3-jährigen Laufzeit nicht erforderlich.