7645/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR2220/0218-II/10/a/2011

Wien, am        . April 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am                       23. Februar 2011 unter der Zahl 7736/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Videoüberwachung öffentlicher Plätze“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

18.

 

Zu Frage 2:

Die Einführung der Videoüberwachung ist generell als sehr erfolgreich zu beurteilen. Insgesamt gingen die an den videoüberwachten Orten angezeigten Straftaten seit Beginn der Überwachung massiv zurück.

Die Entwicklungen werden laufend evaluiert und wirkungsorientierte, steuernde Maßnahmen zur Optimierung der Sicherheitslage ergriffen.

 

Zu Frage 3:

Die Gesamtkosten der Videoüberwachung setzen sich aus Investitions-, Betriebs- und Personalkosten zusammen und betragen von 2006 bis einschließlich 2010 ca. € 1.978.000,-.


Zu Frage 4:

Der Polizei wurden wegen einer Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen bis dato keine Beschwerden bekannt.

 

Zu Frage 5:

Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 54 Abs. 6 SPG werden an öffentlichen Orten, die einen Kriminalitätsbrennpunkt darstellen, auf Antrag der zuständigen erstinstanzlichen Sicherheitsbehörde, nach entsprechender Prüfung durch die Fachexperten des Bundesministeriums für Inneres, sowie nach Befassung des Rechtsschutzbeauftragten des Bundesministeriums für Inneres auch weitere Videoüberwachungsanlagen in Betrieb genommen werden. Derzeit liegen keine derartigen Vorhaben oder Anträge der Sicherheitsbehörden vor.