7648/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.04.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR1000/0059-II/BK/7.1/2011
Wien, am . April 2011
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am
23. Februar 2011 unter der Zahl 7746/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „widerrechtlich abgehörtes
Telefonat“ gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3 und 5 bis 9:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 4:
Die in der Anfrage zitierten Aussagen des Leiters des LKA Wien wurden nicht von diesem und auch nicht in dieser Form getätigt. Vielmehr hat der stellvertretende Leiter des LKA Wien aufgrund eines Auftrages der Staatsanwaltschaft Wien mit Wolfgang Fellner fernmündlich Kontakt aufgenommen.
Zu den Fragen 10 bis 14:
Eine derartige Maßnahme kann nur aufgrund einer richterlich genehmigten Anordnung der Staatsanwaltschaft, die dem jeweiligen Netzbetreiber vorgelegt werden muss, erfolgen. Des Weiteren können die technischen Voraussetzungen für eine Überwachung der Telekommunikation nur von einer Zentralstelle im BM.I geschaffen werden.
Zu Frage 15:
Die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, bezieht sich gemäß Artikel 1 Abs. 2 dieser Richtlinie auf Verkehrs- und Standortdaten und nicht auf Inhalte elektronischer Nachrichtenübermittlungen.