7654/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.04.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0251-IV/4/2011
Wien, am . April 2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert und weitere Abgeordnete haben am 1. März 2011 unter Zahl 7795/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Aufwendungen für Energie einsparende Maßnahmen sowie Instandhaltungsmaßnahmen und allgemeine Baumaßnahmen an den genutzten Objekten. Sowie die allgemeinen Personalkosten im Bereich des nicht lehrenden Personals, aufgegliedert nach hauptsächlichen Tätigkeitsbereichen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4, 6 und 7:
Dem Bundesministerium für Inneres obliegen hinsichtlich der abgefragten Maßnahmen als Mieter grundsätzlich mieterpflichtige Instandhaltungen und nutzerspezifische Adaptierungen. Energieeinsparende Maßnahmen an Gebäuden werden sowohl mieter- als auch vermieterseitig durchgeführt. Eine detaillierte Abgrenzung der vom Bundesministerium für Inneres beauftragten energieeinsparenden Maßnahmen gegenüber sonstigen Nutzererfordernissen ist nicht möglich.
Die Abwicklung der Baumaßnahmen erfolgt in der Regel durch den jeweiligen Vermieter, insbesondere durch die Bundesimmobiliengesellschaft. Über die vom Vermieter getragenen Kosten für energieeinsparende Maßnahmen, vermieterpflichtige Instandhaltung sowie Planungs-, Bauleitungs- und Architektenkosten kann keine Auskunft erteilt werden.
Die Aufwendungen des Bundesministeriums für Inneres für Instandhaltungsmaßnahmen betrugen in den Jahren
2005 € 14.395.189,83,
2006 € 12.185.042,25,
2007 € 20.878.679,12,
2008 € 18.958.426,06,
2009 € 10.803.084,96 und
2010 € 7.497.938,17.
Eine weitere Aufgliederung wird nicht geführt.
Zu Frage 5:
Die Personalkosten der bautechnischen Abteilung betrugen in den Jahren
2005 € 580.535,28,
2006 € 635.817,19,
2007 € 700.832,05,
2008 € 725.221,86,
2009 € 812.669,49 und
2010 € 830.277,09.
Eine weitere Aufgliederung der Personalkosten nach Objekt und Bundesland wird nicht geführt.