7667/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.04.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

 

GZ: BMI-LR2220/0275-I/1/d/2011

Wien, am      . April 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am                        22. März 2011 unter der Zahl 8033/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Dienstreisen/unzureichende Beantwortung“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Bezüglich der Forderung nach einer namentlichen Nennung der Begleiter steht die Anfrage in einem Spannungsverhältnis zum Grundrecht auf Datenschutz. In einer zu treffenden Abwägung erscheint der dem Interpellationsrecht gemäß Art. 52 B-VG zugrunde liegende Kontrollzweck durch eine je nach Dienstreise erfolgende Auflistung der Kosten von Begleitern unter Zuordnung zu den Kategorien Mitarbeiter des Kabinetts der Bundesministerin, Mitarbeiter des Bundesministeriums, externe Begleiter jedenfalls insoweit erfüllt, als eine namentliche Nennung und somit ein Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz nicht erforderlich und somit nicht gerechtfertigt erscheint.

Zu den Fragen 1 und 1a:

Dienstreise

Begleitung

Kosten

13.1 Tirol

2 Mitarbeiter des Kabinetts

 

€ 221,40

 

15. – 16.1 Kitzbühel

1 Mitarbeiter des Kabinetts

€ 210,--

28.2 - 2.3 Steiermark

2 Mitarbeiter des Kabinetts

 

€ 392,--

 

 

7. – 8.4 Loipersdorf

2 Mitarbeiter des Kabinetts

€ 315,--

 

30. 7 Bad Aussee

1 Mitarbeiter des Kabinetts

€ 218,52

13. 8 Tirol

1 Mitarbeiter des Kabinetts

€   18,13

 

24. 8 Alpbach

2 Mitarbeiter des Kabinetts

€ 117,31

 

16. -17. 9 Steiermark

2 Mitarbeiter des Kabinetts

€ 151,--

22. – 23.10 Loipersdorf

2 Mitarbeiter des Kabinetts

€ 216,--

 

28. 10 Vorarlberg

2 Mitarbeiter des Kabinetts

€ 141,--

 

6. 11 Pasching

2 Mitarbeiter des Kabinetts

€   18,60

 

 

Zu den Fragen 2 und 2a:

Dienstreise

Begleitung

Kosten

20.-22.1 Toledo

1 Mitarbeiter des Kabinetts

3 Mitarbeiter des Bundesministeriums

€ 1.454,96

€ 4.165,86

 

11.-15. 2 Vancouver

1 Mitarbeiter des Kabinetts

€ 9.327,40

24.-25.02 Brüssel

1 Mitarbeiter des Kabinetts

3 Mitarbeiter des Bundesministeriums

€    817,83

€ 2.231,59

 

19.-21. 3 Brüssel

2 Mitarbeiter des Kabinetts

1 Mitarbeiter des Bundesministeriums

€ 1.331,66

€    809,61

 

15.-16.4 Zaragoza

1 Mitarbeiter des Kabinetts

2 Mitarbeiter des Bundesministeriums

€ 2.445,86

€ 4.688,34

 

22.-23.4 Brüssel

1 Mitarbeiter des Kabinetts

2 Mitarbeiter des Bundesministeriums

€    935,68

€ 1.344,96

 

28.-29.4 Sarajewo

2 Mitarbeiter des Kabinetts

4 Mitarbeiter des Bundesministeriums

2 externe Begleiter

€ 2.193,62

€ 2.647,69

€ 2.287,24

12.-13.5 Bratislava

1 Mitarbeiter des Kabinetts

2 Mitarbeiter des Bundesministeriums

€ 0

€ 46,46

 

2.-3.6 Luxemburg

1 Mitarbeiter des Kabinetts

4 Mitarbeiter des Bundesministeriums

€ 1.720,--

€ 4.740,35

 

23.-25.6 Westbalkan

1 Mitarbeiter des Kabinetts

3 Mitarbeiter des Bundesministeriums

5 externe Begleiter

€ 3.250,55

€ 9.468,28

€15.700,-

 

25.-26.9 Chisinau

1 Mitarbeiter des Kabinetts

5 Mitarbeiter des Bundesministeriums

€ 2.360,--

€ 7.824,16

 


 

7.-9.10

Den Haag

1 Mitarbeiter des Kabinetts

€ 1.274,26

7.-9.11 Brüssel

1 Mitarbeiter des Kabinetts

4 Mitarbeiter des Bundesministeriums

€    896,17

€ 3.718,08

 

1.-2.12 Brüssel

1 Mitarbeiter des Kabinetts

3 Mitarbeiter des Bundesministeriums

€ 1.866,67

€ 5.654,73

 

15.-17.12 Moskau

4 Mitarbeiter des Kabinetts

3 Mitarbeiter des Bundesministeriums

11 externe Begleiter

€ 2.377,78

€ 2.009,26

€ 6.191,83