7676/AB XXIV. GP
Eingelangt am
21.04.2011
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0053-Pr 1/2011
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 7747/J-NR/2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Harald Vilimsky und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ermittlungen auf Basis eines widerrechtlich abgehörten Telefonats“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Der Anlassbericht wurde vom Landespolizeikommando (LPK Wien, LKA Ermittlungsdienst, EB 01 Leib/Leben vom 16.2.2011, GZ E1/57588/2011) erstattet.
Zu 2:
Nein; die Staatsanwaltschaft Wien hat aus Anlass der Anfrage berichtet, dass laut Anlassbericht dem Direktor des Bundeskriminalamtes über W. F. eine Information herangetragen worden sei.
Zu 3 bis 11:
Seitens der Staatsanwaltschaft war die Vernehmung des W. F. als Zeuge geplant; im Zuge der Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung wurde bekannt, dass dieser über keine Informationen in dieser Sache verfüge und auch einen Kontakt mit dem Direktor des Bundeskriminalamtes in Abrede stellte. Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft Wien von einer Vernehmung Abstand genommen. Nachdem seitens des Bundeskriminalamtes mitgeteilt wurde, dass es sich um eine routinemäßige Anfrage in Bezug auf den Todesfall gehandelt habe und es im Rahmen der Kommunikation zu „Fehlinterpretationen“ gekommen sei, hat für weitere Ermittlungen eben so wenig ein Anlass bestanden wie für die Annahme, dass es sich um eine Abhörmaßnahme gehandelt habe.
Zu 12:
Ich habe aus Anlass dieser Anfrage den Auftrag gegeben, der Ursache der „Fehlinterpretation“, die zu einer nicht notwendigen Verfahrenseinleitung Anlass gegeben hat, nachzugehen. Das Ergebnis dieser Nachforschungen liegt noch nicht vor.
. April 2011
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)