7682/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.04.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0066-Pr 1/2011

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 7822/J-NR/2011

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Dienstreisen der Justizministerin in Begleitung ihres Ehemannes“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Nein. Ich verweise auf meine Beantwortung der Anfrage Zahl 7275/J-NR/2010.

Zu 4 bis 10:

Ich weise darauf hin, dass die von meinem Ehegatten verursachten Flugkosten –


wenngleich (in zwei von drei Fällen) vom Bundesministerium für Justiz aus organisatorischen Gründen vorab entrichtet – auf allen (drei) Dienstreisen von mir getragen wurden; sonstige Spesen wurden vom einladenden Gastgeberland getragen, zumal auch mein Ehegatte eingeladen und somit Teil der offiziellen Delegation war. Es sind dem österreichischen Steuerzahler daher keinerlei Kosten erwachsen. Im Übrigen sei – im Sinne einer umfassenden Betrachtung – auf die vorbildhaft niedrigen Gesamtreisekosten des Justizressorts hingewiesen. Ich sehe daher auch keinerlei Anlass, im Rahmen parlamentarischer Anfragebeantwortungen Zahlungsbelege über Dienstreiseabrechnungen vorzulegen.

Zu 11 bis 14:

Von den Gastgebern werden den Begleitpersonen traditionellerweise Besichtigungen von landestypischen Sehenswürdigkeiten angeboten; es entspricht sowohl den Usancen als auch dem Gebot der Höflichkeit, dieses Angebot des Gastgebers wahrzunehmen; das ist auch bei den drei hier angesprochenen Einladungen geschehen.

Es sind künftig keine Auslandsdienstreisen vorgesehen, an denen mein Ehegatte teilnehmen wird.

 

. April 2011

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)