7890/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.05.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0123-III/4a/2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 12. Mai 2011

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8254/J-NR/2011 betreffend Kultursubventionen im Burgenland, die die Abg. Oswald Klikovits, Kolleginnen und Kollegen am 7. April 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Kulturtourismus ist ein wichtiger Faktor des österreichischen Tourismus. Die strategische Entwicklung von Kulturtourismusdestinationen liegt allerdings aufgrund der Kompetenzlage nicht in der Verantwortung des Bundes. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Bundesländer auch selbst über entsprechende Budgets verfügen und die Förderung von Kunst- und Kulturprojekten in den Ländern in erster Linie Aufgabe derselben ist.

 

Es ist erwiesen, dass Kunst- und Kulturveranstaltungen grundsätzlich auch für Touristinnen und Touristen von großer Anziehungskraft sind, wenngleich der touristische Aspekt kein Kriterium zur Förderung eingereichter Projekte durch den Bund darstellt; vielmehr gelten die Kriterien des Kunstförderungsgesetzes des Bundes, die überregionales Interesse, beispielgebende Wirkung und innovatorischen Charakter der zu fördernden Projekte oder Programme verlangen. Diese Kriterien stehen jedoch in keinem Widerspruch zu gehobenen kulturtouristischen Ansprüchen.


 

Zu Fragen 1 und 2:

Die Seefestspiele Mörbisch erhielten 2009 und 2010 keine Förderungen, da auf Grund der hervorragenden wirtschaftlichen Eigenleistung kein Finanzierungsbedarf gegeben war. Eine Förderung würde daher nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen. Aus demselben Grund sind auch für das Jahr 2011 keine Förderungen vorgesehen.

 

Zu Frage 3:

An die J:Opera auf Burg Tabor, Neuhaus wurden in den Jahren 2009, 2010, 2011 keine Förde­rungen vergeben; in den Jahren 2010 und 2011 wurde auch kein Antrag gestellt.

 

Zu Frage 4:

Das Bundesministerium für Unterricht Kunst und Kultur gewährte der Güssinger Kultur Sommer GmbH für das Festival, auch Burgspiele Güssing genannt, in den Jahren 2009 und 2010 einen Förderungsbetrag von jeweils EUR 50.000,00. Im Jahr 2009 wurde eine zusätzliche Aner­kennungs-Prämie von EUR 10.000,00 zuerkannt. Für 2011 ist wiederum ein Bundesbeitrag von EUR 50.000,00 vorgesehen.

 

Zu Frage 5:

Da seitens der Veranstalter des Kultursommers Parndorf in den letzten Jahren keine Anträge eingebracht wurden, konnte über eine mögliche Förderung nicht befunden werden.

 

Zu Frage 6:

Die Burgenländischen Haydnfestspiele erhielten 2009, 2010 und 2011 für die Durchführung des künstlerischen Programms der Burgenländischen Haydnfestspiele und für Musikvermittlungs­aktivitäten eine jährliche Bundesförderung in Höhe von EUR 160.000,00.

 

Zu Frage 7:

Die Osterfestspiele im Römersteinbruch St. Margarethen brachten in den genannten Jahren keinen Förderungsantrag ein.

 

Zu Frage 8:

Die Schlossspiele Kobersdorf erhielten seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur in den Jahren 2009, 2010 und 2011 einen Förderungsbeitrag von jeweils EUR 20.000,00.

 

Zu Frage 9:

Für die Jahre 2009 und 2010 wurde kein Antrag für das Liszt-Festival in Raiding eingebracht. Für das Festival Lisztomania 2011 wurde ein Förderungsersuchen im zuständigen Fachbeirat diskutiert. Der Beirat hat jedoch auf Grund der vorgelegten Unterlagen keine Förderungs­empfehlung ausgesprochen, es erfolgte daher keine Leistung seitens des Ressorts.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.