8090/AB XXIV. GP
Eingelangt am 31.05.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0124-III/4a/2011 |
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Wien, 27. Mai 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8261/J-NR/2011 betreffend offene Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats, die die Abg. Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen am 7. April 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Österreich setzt kontinuierlich eine Reihe von Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Vermittlung von Grundsätzen der Nichtdiskriminierung und Toleranz. Die Erteilung eines (zusätzlichen) muttersprachlichen Unterrichts ist, neben einer ausreichenden Nachfrage, vor allem an die vorhandenen personellen und budgetären Ressourcen gebunden. Unter Bedachtnahme darauf ist derzeit eine Erweiterung des Angebots nicht vorgesehen.
Im Übrigen ist die in der Anfrage angesprochene „Vermittlung von Grundsätzen der Nichtdiskriminierung und Toleranz in den Lehrplänen“ durch die Verankerung des Unterrichtsprinzips „Interkulturelles Lernen“ sowie durch zahlreiche entsprechende Bezüge in den Fachlehrplänen der unterschiedlichen Schularten gegeben.
Um Lehrkräfte aller Schularten bei der Umsetzung dieses Unterrichtsprinzips zu unterstützen, wurde die Schulaktion „Interkulturalität und Mehrsprachigkeit – eine Chance!“ ins Leben gerufen, die im kommenden Schuljahr bereits zum 6. Mal durchgeführt wird und auf große Zustimmung der Lehrerschaft stößt (www.projekte-interkulturell.at). Ergänzt wird diese Aktion durch die bundesweite Fortbildungsreihe „Interkulturalität und Mehrsprachigkeit in der schulischen Praxis“, die bisher dreimal stattgefunden hat und auch in Hinkunft zweimal jährlich angeboten werden soll.
Zu Fragen 3 und 4:
Aufgrund des Minderheiten-Schulgesetzes für das Burgenland bestehen im burgenländischen Schulwesen Sprachangebote in Burgenland-Roman. Auch außerhalb des Burgenlandes wird, in unterschiedlichen Roman-Varianten und abhängig von Nachfrage und Ressourcen, (zusätzlicher) muttersprachlicher Unterricht angeboten. Weiters werden laufend Vereinsprojekte zur außerschulischen Lernhilfe, Sprachprojekte und kulturelle Projekte gefördert. Eine Ausweitung dieser Angebote, insbesondere auch in Richtung eines zweisprachigen Schulsystems, ist derzeit nicht in Aussicht genommen.
Generell wird zum sprachpolitischen Aspekt bemerkt, dass eine „Engführung“ des Themas Volksgruppe bzw. Volksgruppensprache vermieden werden sollte und vor allem ein Konzept der Mehrsprachigkeit für das 21. Jahrhundert wichtig ist. Ein solches Konzept sieht jede Sprache als Bereicherung an und Sprachenvielfalt als „Mehrwert“, sowohl in kultureller als auch wirtschaftlicher Hinsicht. Deshalb wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen (personell und finanziell) versucht, ein begünstigendes Klima für die Mehrsprachigkeit zu fördern.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.