8174/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.06.2011
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.110/0097-I/4/2011                                                  Wien, am 9. Juni 2011

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 13. April 2011 unter der Nr. 8292/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Mochovce-Profiteure gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Ø Ist Ihnen bekannt, dass sich die Strabag-Tochter ZIPP am Bau des AKW Mochovce beteiligt?

Ø Ist Ihnen bekannt, dass das Transportunternehmen Felbermayr das Reaktordruck­gefäß geliefert hat?

Ø Wann werden Sie das angekündigte Verfahren wegen Verletzung der Aarhus-Kon­vention gegen die slowakische Regierung vor der EU-Kommission einleiten?

Ø Sind Sie bereit dafür zu sorgen, dass im Rahmen der Gesetze AKW-Unternehmer von Exportgarantien, Exportförderungen und öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden?

Ø Sind Sie bereit, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuleiten zu lassen, der die Herstellung von Komponenten für Atomkraftwerke verbietet?


 

Einleitend halte ich fest, dass die durch die Fragen angesprochenen Themen in ihrer Mehrheit nicht im Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes liegen.

 

Dessen ungeachtet bestätige ich, dass die Bundesregierung in Bezug auf grenznahe Kernkraftwerke weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen wird, um die berechtigten Sicherheitsinteressen der österreichischen Bevölkerung zu wahren. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der völker- und europarechtlichen Vorgaben für grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen. Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden dazu mit der Europäischen Kommission im Hinblick auf die Klärung der offenen EU-Rechtsfragen zum slowakischen UVP-Gesetz und im Hinblick darauf, dass diese das anhängige Vertragsverletzungsverfahren rasch zu einem Abschluss bringt, aktiv in Kontakt treten. Die Einbringung diesbezüglicher Klagen durch Österreich selbst bleibt vorbehalten.

 

Mit freundlichen Grüßen