8251/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.06.2011
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen haben am

28. April 2011 unter der Zl. 8361/J-NR/2011 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Herrn Dr. Valentin Inzko" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1, 2 und 5:

Herr Dr. Valentin Inzko ist am 1. Mai 1981 in das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten eingetreten und war in der Folge in unterschiedlichen Funktionen im In- und Ausland tätig, zuletzt von 2005 bis 2009 als österreichischer Botschafter in Slowenien.

Am 26. März 2009 hat Dr. Valentin Inzko einen Karenzurlaub gemäß § 75 Abs. 2 Z 2 Beamtendienstrechtsgesetz (BDG) für die Dauer der Wahrnehmung der Funktion als Hoher Repräsentant für Bosnien-Herzegowina und EU-Sonderbeauftragter der Europäischen Union für Bosnien-Herzegowina angetreten. Durch die Karenzierung ist Dr. Valentin Inzko vom Dienst im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) freigestellt, die Frage einer allfälligen Unvereinbarkeit stellt sich daher für das BMeiA derzeit nicht.

 


 

Zu den Fragen 3 und 4:

Gemäß § 75 Abs. 2 Z 2 BDG entfallen die Bezüge für die Dauer des Karenzurlaubs. Die von

Dr. Valentin Inzko im Zeitraum 1981 bis 2009 erhaltenen Bezüge richteten sich nach den Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes bzw. des Gehaltsgesetzes.