8350/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.07.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 6. Juli 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0182-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 8478/J betreffend „Klimatransparenz in der Förderpolitik“, welche die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen am 11. Mai 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Das Präsidium des Klima- und Energiefonds hat in seiner Sitzung vom 3. Dezember 2008 die planmäßige Abwicklung des Programms EmScen beschlossen. In der Folge wurde von der Geschäftsstelle gemäß beschlossenem Zeit- und Abwicklungsplan am 22. Dezember 2008 eine Einladung zur Interessensbekundung für potentielle Fördernehmer veröffentlicht.


Ein zum Thema durchgeführter Experten-Workshop hatte das Ziel, die konkrete Leistungsbeschreibung für die Angebotseinholung zu definieren. Im Zuge dieses Workshops traten erheblich unterschiedliche Auffassungen der eingeladenen Experten und Institutionen betreffend die Machbarkeit und Sinnhaftigkeit von EmScen zu Tage, sodass keine Formulierung einer Leistungsbeschreibung möglich war.

 

Da mein Ressort seit der Änderung des KLI.EN-FondsG vom 7. April 2009 nicht mehr im Klimafonds vertreten ist, können keine Angaben zu den Inhalten und Begründungen von späteren Beschlüssen des Präsidiums gemacht werden.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

 

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Musterwerkvertrag, der vom Bundesministerium für Finanzen ausgearbeitet wurde, weisen das Werknutzungsrecht dem Auftraggeber zu, woraus sich e contrario ergibt, dass das Urheberrecht beim Ersteller des Werkes bleibt. Unabhängig davon werden derartige Modelle häufig nicht von Grund auf für einen bestimmten Auftrag neu entwickelt.