9193/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.11.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                 Wien, am      November 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0195-I/4/2011

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9320/J vom 21. September 2011 der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Die gegenständliche Anfrage enthält großteils Fragen zur Vollziehung des Wohnbauförderungsbeitrags, die in den Vollziehungsbereich des Bundesministers für Wirtschaft, Jugend und Familie fällt, der gemäß der Anlage L Z 24 zu § 2 des Bundesministeriengesetzes die Angelegenheiten des Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds, an den wiederum gemäß dem Bundesgesetz über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages dieser Beitrag zu leisten ist, zu vollziehen hat. In den Aufgabenbereich der Bundesministerin für Finanzen im Zusammenhang mit der Vollziehung des Wohnbauförderungsbeitragsgesetzes fällt lediglich die Vereinnahmung der vom Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds an das Bundesministerium für Finanzen überwiesenen Eingänge (siehe § 12 Z 2 des Bundesgesetzes vom 8. Juni 1989, mit dem Bestimmungen über die Abwicklung der Bundeswohnbaufonds getroffen, BGBl. 301/1989, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 103/2007, im Folgenden „Bundeswohnbaufondsabwicklungsgesetz“).

 

Die einzelnen Fragen werden daher wie folgt beantwortet:

 

Zu 1. und 3. bis 5.:

Hier werden keine Gegenstände der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen angesprochen.

 

Zu 2. und 6.:

Gemäß den Bundesrechnungsabschlüssen des Bundes betrugen die Einnahmen aus dem Wohnbauförderungsbeitrag

2008:              785,0 Mio. Euro

2009:              796,2 Mio. Euro

2010:              810,5 Mio. Euro

 

Da der Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds die gesamten Einnahmen aus dem Wohnbauförderungsbeitrag an den Bund zu überweisen hat, stehen diesen Beträgen Einnahmen des Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds in gleicher Höhe (mit geringen zeitlichen Verschiebungen) gegenüber.

 

Zu 7.:

Gemäß § 8 des Bundeswohnbaufondsabwicklungsgesetzes sind die Wohnbauförderungs­beiträge vom Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds an den Bund (Bundesministerium für Finanzen) zu überweisen. Die Erträge werden zwischen dem Bund und den Ländern im Verhältnis von 19,45 % : 80,55 % geteilt, d.h. 80,55 % der Erträge werden vom Bundesministerium für Finanzen als Ertragsanteile an die Länder weitergeleitet.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Maria. Fekter eh.