9243/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.11.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0224-III/4a/2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 23. November 2011

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9353/J-NR/2011 betreffend Auftragsvergabepraxis des BMUKK bei Assessment Centers, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 27. September 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 4:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat die Firma Deloitte mit der Durch­führung von zentralen Assessment Centers im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren für Schulleitungs-, Abteilungsvorstands-, Rektorats- und Inspektionsfunktionen wie folgt beauftragt:

 

 

2007

2008

2009

2010

2011

Beträge in Euro incl. USt

11.604,08

8.731,80

3.465,00

51.687,90

5.556,00

 

Eine Ausschreibung nach vergaberechtlichen Grundlagen war nicht geboten, da die Beauf­tragungen unter dem maßgeblichen Schwellenwert lagen. Darüber hinaus bietet die Auftrags­nehmerin durch ihre Service Lines Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting, Financial Advisory, Accounting + Human Capital Advisory Services ein breites Spektrum an Leistungen und verfügt aufgrund der Spezialisierung auf den öffentlichen Sektor über umfassende Kenntnisse.


Zu Frage 5:

Die Entscheidungsparameter für eine Beauftragung von zentralen Assessment Centers bzw. Hearings sind zB in im Verfahren vorliegenden Gutachten der B-GBK aber auch notwendigen ergänzenden Ermittlungen und in weiteren Ermittlungsschritten im Rahmen der Schaffung von Entscheidungsgrundlagen gelegen, um eine der Judikatur des Verfassungsgerichthofes in den letzten Jahren entwickelten Rechtsprechung entsprechende Begründung der zu erlassenden Bescheide zu ermöglichen.

Mit diesen Begutachtungen werden keine Fachkompetenzen festgestellt, sondern nach einem operationalisierten Anforderungsprofil in bestimmten Beurteilungskategorien die abstrahierte Herangehensweise zu konkreten Problemstellungen analysiert.

 

Diese Beurteilung entspricht auch dem gesetzlichen Auftrag des § 4 Abs. 3 BDG 1979, nach dem von mehreren Bewerberinnen und Bewerbern nur diejenige/derjenige ernannt werden darf, von dem auf Grund der persönlichen und fachlichen Eignung anzunehmen ist, dass sie/er die mit der Planstelle verbundenen Aufgaben bestmöglich erfüllen wird können.

Diesem gesetzlichen Auftrag folgend wird nicht die fachliche Qualifikation bei diesen Hearings erfragt, sondern die persönliche Eignung für die mit der Führungsposition verbundenen Aufgaben.

In den erfragten Beurteilungsparametern sind die Ergebnisse dieser Beurteilung dahingehend aussagekräftig, ob nach den Anforderungskriterien die einzelnen geforderten Aspekte von den Bewerberinnen und Bewerbern im Hearing auch vorgebracht und somit erfüllt werden. Damit soll die Herangehensweise an Problemstellungen, in Folge die Beurteilung der Persönlichkeits­struktur und im Vorfeld die Fähigkeit die Problemstellung überhaupt zu erkennen und die erforderliche Analysefähigkeit festgestellt werden.

Eine differenzierte Blickweise auf die gestellte Thematik und die dazu von Beobachtern nach einem vorweg festgelegten Anforderungsprofil erstellen Berichte/Gutachten soll die Entscheidungsfindung und Entscheidungsbegründung stärken.

 

Zu Frage 6:

Nachdem dabei unterschiedliche soziale und persönliche Parameter begutachtet werden, kann nicht von einer „Gesamtbest- oder Gesamtschlechtestnote“ gesprochen werden, sondern muss die Begutachtung auf die einzelnen Anforderungsprofile heruntergebrochen werden. Dabei kann es unter Berücksichtigung eines bestimmten Zeitlaufes zu sich in einzelnen Kategorien verschiebenden Kalkülsbewertungen kommen.

Dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sind keine Fälle bekannt, wo zum gleichen Zeitpunkt durchgeführte Hearings zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.