9374/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.12.2011
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.290/0105-I/4/2011                                      Wien, am       . Dezember 2011

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwentner, Freundinnen und Freunde ha­ben am 18. Oktober 2011 unter der Nr. 9487/J an mich eine schriftliche parlamentari­sche Anfrage betreffend Kampagne zum EqualPayDay 2011 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø  Wie begründen Sie die Aussage: „Betriebe müssen nun offenlegen, wie viel sie Frauen und Männern zahlen“. Weshalb enthält dieses Inserat keinen Verweis da­rauf, dass nur Betriebe ab einer bestimmten MitarbeiterInnenzahl zur Erstellung der Einkommensberichte verpflichtet sind?

Ø  Weshalb enthält dieses Inserat keinen Hinweis darüber, dass die Inhalte der Ein­kommensberichte der Verschwiegenheitspflicht unterliegen?

Ø  Wie begründen Sie die Aussage: „Und in Jobinseraten ist ebenfalls Schluss mit der Geheimniskrämerei ums Gehalt“. Sind Sie der Ansicht, dass diese Aussage mit dem realen Inhalt der Stelleninserate übereinstimmt?

Der Hauptzweck der betreffenden Inserate liegt darin, die Öffentlichkeit auf das neu zur Verfügung stehende Online-Instrument "www.gehaltsrechner.gv.at“ aufmerksam zu machen. Es ist nicht Ziel der Inserate, über gesetzliche Detailinformationen be­züglich der seit 1. März 2011 verpflichtend durchzuführenden betriebsinternen Ein­kommensberichte zu informieren.

 

Zu Frage 4 :

Ø  Wie begründen Sie die Aussage: „Unter WWW.GEHALTSRECHNER.GV.AT können Sie in vier einfachen Schritten herausfinden, ob Sie ein faires Gehalt be­kommen“. Sind Sie tatsächlich der Meinung, dass eine Abfrage im Gehaltsrechner genügt, um verlässlich darüber Auskunft zu erhalten, ob eine innerbetriebliche Lohndiskriminierung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes vorliegt?

 

Der Gehaltsrechner soll eine Orientierungshilfe sein und Informationen über die reale Lohnsituation auf Basis von durchschnittlichen Bruttomonatsverdiensten zugänglich machen. Das jeweils ausgewiesene Gehalt soll eine möglichst genaue Orientierung über die Ist-Situation bieten. Keinesfalls kann der Gehaltsrechner Auskunft über Ge­haltsansprüche geben - dies ist Aufgabe der Interessensvertretungen.

Selbstverständlich werden die Benutzerinnen und Benutzer auch darauf hingewie­sen, sich fachkompetente Beratung und Unterstützung durch die Gleichbehandlungs­anwaltschaft und die Interessenvertretungen zu holen

(siehe z.B. unter http://www.gehaltsrechner.gv.at/faq/ „FAQ – Häufig gestellte Fra­gen).

 

Zu Frage 5:

Ø  In einigen Fällen, wie zum Beispiel bei pharmazeutisch-kaufmännischen Assis­tentInnen, ist das vom Gehaltsrechner ausgewiesene Durchschnittsgehalt meh­rere hundert Euro niedriger als das im Kollektivvertrag ausgewiesene Mindestge­halt. Wie erklären Sie sich die geltenden Abweichungen und warum gibt es keinen Verweis auf die geltenden Kollektivverträge?

 

Der Gehaltsrechner soll eine erste Orientierung auf Basis von empirischen Daten und realen Löhnen und Gehältern (Stand: 2009) bieten. Selbstverständlich kann das Ergebnis nicht einfach mit einem angemessenen Gehalt gleichgesetzt werden; ein solches berücksichtigt ja viele individuelle Faktoren, die in einem Berechnungstool nicht einbezogen werden können.


Da der Gehaltsrechner einen branchenbezogenen Wert ermittelt und sich nicht auf Kollektivverträge bezieht, ist es prinzipiell möglich, dass der ermittelte Wert unter dem Kollektivvertrag für einen konkreten Beruf liegt. Das erklärt sich damit, dass es in großen ÖNACE-Branchen mit unterschiedlichen Industrien auch unterschiedliche Lohn- bzw. Gehaltsniveaus geben kann. Der Gehaltsrechner ermittelt jedoch einen Durchschnittswert der Branche.

 

Das von Ihnen angeführte Beispiel, wonach der ermittelte Durchschnittsgehalt für pharmazeutisch-kaufmännische AssistentInnen um mehrere hundert Euro unter dem Kollektivvertrag liegen soll, ist ohne Angabe weiterer Informationen nicht nachvoll­ziehbar; eine Beispielberechnung bringt ganz andere Ergebnisse (s.u.). Generell ist in diesem Zusammenhang neben dem oben Gesagten jedoch auch anzumerken, dass die Entscheidung, welche Kollektivvertragsregelung in einem konkreten Fall zur Anwendung zu kommen hat, nicht immer eindeutig und unzweifelhaft ist.

 

Beispielberechnung für Pharmazeutisch-kaufmännische AssistentIn:

Alter: 25 Jahre, Arbeitsort: Niederösterreich, Ausbildung: Lehre, Branche: Handel, Berufliche Tätigkeit: mittlere Tätigkeit, bis 10 Beschäftigte im Betrieb, Betriebszugehörigkeit: 5 Jahre, Arbeitszeit: 38,5 Stunden / Woche

Ergebnis (Medianwert): 1.378,- Euro

Spannweite des Erwartungswertes: 1.346,- bis 1.411,-

 

Der Kollektivvertrag für Pharmazeutisch-kaufmännische Assistentinnen und Apothekenhilfspersonal (01.01.2011) sieht 1.444,- Euro vor. Das durch den Gehaltsrechner berechnete Ergebnis liegt um 66,- Euro darunter, das obere Ende des Erwartungswert um nur 33,- Euro. Vergleicht man das Ergebnis mit dem KV für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben (01.01.2011) – BeschG 2, Drogengroßhandel, Drogenkleinhandel, der für diesen Beruf eben­falls in Frage kommen kann, so liegt das Gehaltsrechner-Ergebnis leicht da­rüber (KV: 1.363,-) bzw. liegt der KV-Wert in der errechneten Spannweite.

 

Jedenfalls wurde - um etwaige Missverständnissen diesbezüglich weitgehend auszu­schließen - auf der Ergebnisseite des Gehaltsrechners und bei den FAQs bereits ein entsprechender Hinweis platziert, der zur zusätzlichen Prüfung des jeweils geltenden Kollektivvertrags auffordert.

 

Alle für eine Branche relevanten Kollektivverträge können leider nicht unter www.gehaltsrechner.gv.at zur Verfügung gestellt werden. Dies wäre in Anbetracht der Tatsache, dass der Gehaltsrechner auch nur einen Richtwert für eine Branche ermittelt auch nicht ziel-, sondern eher irreführend.

Zu den Fragen 6 und 8:

Ø  Wie hoch ist der Betrag, den Sie für die Erstellung dieser Inseratenkampagne zum Equal Pay Day 2011 betreffend den Gehaltsrechner ausgegeben haben?

Ø  In welchen Medien wurden Inserate geschaltet?

 

Es wurden Schaltungen von Inseraten in Höhe von insgesamt rd. € 307.100,-- in folgenden Medien beauftragt:

Krone, Kurier, Heute (Wien, NÖ, OÖ, Nord-Bgld.), Österreich, Kleine Zeitung Kombi­nation, SN, OÖN, NEWS, Ganze Woche, Presse, Falter, Profil, Standard, Madonna, Woman, Wienerin, NÖN Landeszeitung, an.schläge; Oe24.at, Kurier.at, Orf.at, derStandard.at; Magazin „Die Kinder“, VOR Magazin, Magazin Wien live.

 

Der Gehaltsrechner wurde außerdem mittels Plakaten in U-Bahnen und in Zügen der ÖBB beworben, wofür Kosten in Höhe von rd. € 11.900,-- aufgewendet wurden.

 

Zu Frage 7:

Ø  Wie hoch ist der Betrag, den Sie für die Erstellung von „Informationsmaterial“ wie z.B. Plakate oder Folder zum Equal Pay Day 2011 betreffend den Gehaltsrechner ausgegeben haben?

 

Die Kosten für Informationsmaterial, bzw. Sachkosten im Bereich der Öffentlichkeits­arbeit beliefen sich auf rd. € 17.900,--.

 

Zu Frage 9 :

Ø  Wie hoch ist der Betrag, den Sie 2011 für PR- und Informationskampagnen budgetiert haben?

 

Für Medien- und Kampagnentätigkeit wurde ein Betrag in Höhe von € 800.000,-- vorgesehen.

 


Zu Frage 10 :

Ø  Wie rechtfertigen Sie die Relation der Ausgaben für PR- und Informationskam­pagnen in ihrem Ressort im Verhältnis zur Höhe des Frauenbudgets?

 

Insgesamt werden für Bewusstseinsbildung und Vermittlung von Informationen zu frauenspezifischen Themenbereichen, wie z.B. mittels Medienarbeit, Veranstaltun­gen und Publikationen, rd. 12% des Frauenbudgets aufgewendet. Diese Relation scheint mir angesichts der großen Bedeutung der Bewusstseinsbildung und Informa­tion in dem angesprochenen Bereich angemessen.

 

Mit freundlichen Grüßen