9451/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.12.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0953-III/4/2011

 

Wien, am      . Dezember 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 20. Oktober 2011 unter der Zahl 9571/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Rot-weiß-rot-Card“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die 255 Inhaber des Aufenthaltstitels „Rot-Weiß-Rot – Karte“ haben nach dem Fremden-informationssystem mit Datenbankstand vom 30. September 2011 folgende Staatsan-gehörigkeiten: Ägypten, Aserbaidschan, Äthiopien, Australien, Belarus, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Republik China (Taiwan), Volksrepublik China, Georgien, Indien, Indonesien, Iran, Israel, Japan, Kamerun, Kanada, Republik Korea (Südkorea), Kosovo, Kroatien, Malaysia, Marokko, Mazedonien, Mexiko, Nepal, Neuseeland, Nigeria, Pakistan, Philippinen, Russische Föderation, Serbien, Türkei, Ukraine, USA, Vietnam.


Zu den Fragen 2, 10, 11, 13 und 14:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 3:

Antragsteller auf einen Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ unterliegen nicht der Voraus-setzung des § 21a Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Deutschkenntnisse müssen daher nicht vorliegen.

 

Zu den Fragen 4 bis 8:

Nach dem Fremdeninformationssystem mit Datenbankstand vom 30. September 2011 untergliedert sich die Gesamtsumme der Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ wie folgt:

 

Rot-Weiß-Rot – Karte gem. § 41 Abs. 1 NAG iVm § 12d Abs. 1 AuslBG

5

Rot-Weiß-Rot – Karte gem. § 41 Abs. 2 Z 1 NAG iVm § 12d Abs. 2 Z 1 AuslBG

1

Rot-Weiß-Rot – Karte gem. § 41 Abs. 2 Z 2 NAG iVm § 12d Abs. 2 Z 2 AuslBG

217

Rot-Weiß-Rot – Karte gem. § 41 Abs. 2 Z 3 NAG iVm § 12d Abs. 2 Z 3 AuslBG

27

Rot-Weiß-Rot – Karte gem. § 41 Abs. 2 Z 4 NAG iVm § 24 AuslBG

5

Summe

255

 

Zu Frage 9:

Nach dem Fremdeninformationssystem mit Datenbankstand vom 30. September 2011 stellt sich die Altersstruktur der Inhaber eines Aufenthaltstitels „Rot-Weiß-Rot – Karte“ wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

 

Altersgruppen

Anzahl

 

 

 

15-18

1

 

 

 

19-24

41

 

 

 

25-29

103

 

 

 

30-34

63

 

 

 

35-39

22

 

 

 

40-44

10

 

 

 

45-49

6

 

 

 

50-54

5

 

 

 

55-59

2

 

 

 

>=65

2

 

 

 

Gesamt:

255

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu Frage 12:

Nach dem Fremdeninformationssystem mit Datenbankstand vom 30. September 2011 wurden 236 Aufenthaltstitel im Rahmen der Familienzusammenführung zu Inhabern eines Aufenthaltstitels „Rot-Weiß-Rot – Karte“ erteilt.