9497/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.12.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0264-III/4a/2011 |
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Wien, 20. Dezember 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9681/J-NR/2011 betreffend Zahlungen für Graf Lobby, die die Abg. Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen am 31. Oktober 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur steht bzw. stand, soweit aus den verfügbaren Unterlagen unter Berücksichtigung des siebenjährigen Aufbewahrungszeitraums von Verrechnungsunterlagen bzw. -aufschreibungen entnommen werden kann, seit 1. Jänner 2005 in keiner vertraglichen Beziehung zur Firma MPA bzw. zu Herrn Alfons Mensdorff-Pouilly.
Hinsichtlich der nachgeordneten Dienststellen liegen der Zentralleitung im Hinblick auf die gegebene Dezentralisierung in diesem Bereich keine Informationen vor.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (zB. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann. Insofern betreffen die gegenständlichen Fragen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen. Sie sind daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.
Zu Frage 2:
Vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurden keine Förderungen an die Firma MPA oder Herrn Alfons Mensdorff-Pouilly vergeben. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.