9759/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.01.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 
 


S91143/273-PMVD/2011                                                                                        16. Jänner 2012

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. November 2011 unter der Nr. 9943/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Trageverbot schadstoffbelasteter Badepantoffeln" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Es wurden 136.500 Paar Badepantoffel gemäß Abrufvertrag, Lieferlose 2006 bis 2008, ausgegeben. Alle gingen in das Eigentum der Empfänger über.

Zu 4, 5, 14 und 15:

Ja. Es wurden ein Anschreiben an Wehrpflichtige des Milizstandes und entsprechende Pressemitteilungen veröffentlicht. Darüber hinaus wurden alle betroffenen Lieferlose aus den Lagern entfernt und ein Ausgabeverbot verfügt. Weiters wurden alle Soldatinnen und Soldaten zur Abgabe der entsprechenden Lieferlose angehalten.

Zu 6:

Entfällt.

Zu 7:

Nach dem Prüfbericht 1109/923 des Umweltbundesamtes aus 2011 ist die Bewertung des Risikos, das durch die Verwendung von DEHP in Verbraucherprodukten für die menschli­che Gesundheit besteht, mit großen Unsicherheiten behaftet.

Nichtsdestotrotz wurden in meinem Ressort Sicherheitsmassnahmen gesetzt um jegliche Gefährdung auszuschließen.

Zu 8:

Nein.

Zu 9 bis 13 und 16:

Entfällt.

Zu 17:

Grohmann, Schuhimport GmbH.

Zu 18:

Der Preis betrug € 1,80 exklusive 20 % MWSt.

Zu 19 bis 22:

Teil der technischen Spezifikation war selbstverständlich, keine verbotenen, gesundheitsge­fährdenden Stoffe zu verwenden. Zum Beschaffungszeitpunkt bestand keine Rechtsnorm, die die Verwendung der jetzt ermittelten Stoffe verboten hätte.