9762/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.01.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ. BMVIT-10.000/0068-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am     . Jänner 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.in Moser, Freundinnen und Freunde  haben am 17. November 2011 unter der Nr. 9849/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend neue Barrieren statt Barrierefreiheit bei der Bahn gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Ø  Wie erklären Sie angesichts der geltenden Rechtslage den geplanten Umbau des heute – abgesehen vom Besteigen und Verlassen des Zugs – barrierefrei benützbaren Bahnofs St. Peter-Seitenstetten in einen nicht barrierefrei benützbaren baulichen Zustand (Personentunnel ohne Rampe und Lift)?

Ø  Wie erklären Sie, dass ein simpler Lift erst in einigen Jahren als Nachrüstung finanzierbar sein soll, während jährlich über 2 Mrd. Euro in die Infrastruktur der ÖBB gepumpt werden und Sie gerade mit dem aktuell in Diskussion stehenden Bundeshaushalt für 2012 hier wieder neue Ausgaben-Rekordwerte bejubeln?

Ø  Was können Sie dem Eindruck entgegenhalten, dass bei der Bahn hunderte Millionen jährlich für einzelne Megaprojekte kein Problem sind, vergleichsweise bescheidene Summen für Barrierefreiheit dort, wo diese täglich benötigt wird, hingegen nicht so wichtig sind?

Ø  Wie können Sie verantworten, dass mit solchen baulichen Fehlleistungen die Benutzung von Bahnhöfen auch für Eltern mit Kinderwagen sowie für Reisende mit Gepäck – keine extrem seltene Gruppe von Fahrgästen! – massiv erschwert wird?

Ø  Was werden Sie konkret, z.B. im Rahmen der Schwerpunktsetzungen innerhalb ihrer Bahn-Infrastrukturinvestitionen oder im Zuge der Genehmigung der ÖBB-Infrastrukturrahmenpläne, wann dafür unternehmen, dass Barrierefreiheit bei Baumaßnahmen den gebotenen noch höheren Stellenwert bekommt, wenn nötig auch zulasten anderer Infrastrukturinvestitionen?

 

 

Der bestehende Bahnhof St. Peter-Seitenstetten ist nicht barrierefrei. Die Benutzung der Bahn durch Rollstuhlfahrer ist bisher, wie im Rahmen einer Vorortbesprechung von den Verantwortlichen berichtet wurde, nur mittels fremder Hilfe - durch Bahnreisende - möglich. Der Bahnhof verfügt derzeit zum Teil über sogenannte Erdbahnsteige, die nur knapp über die Schienenoberkante reichen. Beim Ein- und Aussteigen ist bei solchen Erdbahnsteigen eine beträchtliche Höhe zu überwinden. Diese Situation wird sich nach dem Umbau des Bahnhofs deutlich verbessern. Auch ist heute die Verwendung von Hebeliften nicht möglich, da die bestehenden Bahnsteige zu schmal sind. Die nunmehr vorgesehenen Baumaßnahmen umfassen die Errichtung eines neuen Inselbahnsteiges mit einer 55 cm hohen Bahnsteigkante und eines Personentunnels mit Stiegenaufgängen inkl. Aufzugschächten.

 

Seitens der ÖBB-Infrastruktur AG wurde kürzlich u.a. die Gemeinde St. Peter in der Au über die Planungen und über die diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben informiert und davon in Kenntnis gesetzt, dass der Einbau von Liften unter Kostenbeteiligung seitens der Gemeinde möglich ist. Es wurde aber auch ausgeführt, dass – wie dies in der Anfrage auch zutreffend angemerkt wird – von der ÖBB-Infrastruktur AG jedenfalls die bauliche Vorsorge (Aufzugschächte) für den späteren Einbau von Aufzügen als Vorleistung getroffen wird. Für die Entscheidung zum Einbau der Aufzüge ist es auf Basis der gesetzlichen Grundlagen von wesentlicher Bedeutung, dass die Gemeinde/das Land die Bereitschaft hat, die Betriebskosten über den Betriebszyklus der Aufzüge zu übernehmen sowie die Kosten der gesetzlich vorgesehenen Notbefreiung im Störungsfall zu übernehmen.

 

Darüber hinaus darf in diesem Zusammenhang auf den sogenannten Etappenplan Verkehr auf Basis des Behindertengleichstellungsgesetzes verwiesen werden.