34/ABPR XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Präsidentin des Nationalrats

Anfragebeantwortung

 

Der Abgeordnete Harald Vilimsky hat am 17. März 2010 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 34/JPR betreffend "entstandener Schaden am ungeschützten Parlament im Zuge der Studentendemonstration vom 11. März 2010" gerichtet.

Zur Anfrage nehme ich einleitend wie folgt Stellung:

In Sicherheitsfragen besteht seit vielen Jahren eine bewährte Kooperation zwischen der Sicherheitsabteilung der Parlamentsdirektion und dem Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT), welches für den Personen- und Objektschutz der "Obersten Organe" in der Sicherheitsdirektion Wien zuständig ist.
Aussprachen zwischen den beiden Organisationseinheiten finden regelmäßig statt. Als AnsprechpartnerInnen für operative Aufgaben sind KriminalbeamtInnen des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ständig im Parlament stationiert.

Darüber hinaus finden strategische Besprechungen zum Zwecke der Optimierung der Zusammenarbeit, der Abstimmung der Vorgehensweisen bzw. auch der nachträglichen Evaluierung bei sicherheitsrelevanten Vorfällen zwischen den Sicherheitsbeauftragten des Parlaments und dem Polizeipräsidenten von Wien statt.

Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Eine offizielle Information an die Parlamentsdirektion durch die Bundespolizeidirektion Wien über die voraussichtliche Route der Demonstration ist nicht erfolgt.

Im Zuge der seitens der Parlamentsdirektion erfolgten Kontaktaufnahme teilte das LVT mit, dass die Demonstrationsroute nicht am Parlament vorbeiführe. Letztlich wurde die Demonstration dann doch am Parlament vorbeigeführt.


 

Zu Frage 2:

Siehe Beantwortung Frage 1.

Zu Frage 3:

Die Parlamentsdirektion war über die standardisierte Schiene mit dem Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in Kontakt; insbesondere auch hinsichtlich der Einhaltung der Bannmeile.


 

Zu Frage 4:

Sofern das Parlament von einer Demonstration betroffen ist, erfolgt eine Information seitens des LVT an die Parlamentsdirektion. In einem wechselseitigen Austausch werden dann die seitens der Exekutive geplanten Maßnahmen zur Sicherung des Parlamentsgebäudes besprochen. Bei Gefahr in Verzug trifft die Exekutive Maßnahmen aus eigenem.

Zu Frage 5:

Siehe Beantwortung Frage 1.

Zu Frage 6:

Die Entscheidung über das Aufstellen von mobilen Barrieren ("Tretgittern") obliegt der Exekutive.

Zu Frage 7:

Die Sicherheit im Parlamentsgebäude ("Innensicherung") war zu jedem Zeitpunkt durch die hausinterne Sicherheit und die hauseigenen KriminalbeamtInnen gewährleistet; die "Außensicherung" liegt in der Verantwortung der Exekutive.

Zu Frage 8:

Zum Zwecke der Innensicherung wurden folgende Maßnahmen durch die hausinterne Sicherheit in Absprache mit der Kriminalbeamtengruppe des Parlaments gesetzt:

-  Telefonische Information an Sicherheitsgruppe (ca. 07:30 Uhr) zwecks Sensibilisierung hinsichtlich eines möglichen "Einsickerns" von DemonstrantInnen im BesucherInnenzentrum

-  Information an Sicherheitsgruppe und Sicherheitszentrale in der Morgenbesprechung (08:30 Uhr) betreffend Demonstration am Nachmittag / Abend -

Sensibilisierung hinsichtlich Zutritt und mögliche frühzeitige Torsperrungen

-17:15  Uhr- Schließen der Falttore 1, 4 und 5

-18:40  Uhr- Sperre des Tores 3 und Überprüfung der Verriegelung des Rampentores

-18:42  Uhr Schließen der Außentore durch Sicherheitszentrale (Tor 1, Tor 4 und Schmerlingplatz

Mitte)

-18:45  Uhr -  Schließen der restlichen Falttore

-19:50  Uhr -  Außenrundgang durch MitarbeiterInnen der Sicherheitsgruppe und Sicherheitszentrale zwecks Kontrolle auf mögliche Beschädigungen/Beschmierungen am Parlamentsgebäude;

Beschmierungen wurden in folgenden Bereichen festgestellt: Rossebändiger, Aufgang zum

Rampentor, Auffahrt zur Rampe

-22:04 Uhr Anweisung Videodaten zu sichern


 

Zu Frage 9:

Es kam zu keinen personellen Mehrbelastungen (alle MitarbeiterInnen konnten ihren Dienst wie vorgesehen beenden), ein Sachaufwand für das Entfernen der Beschmierungen ist entstanden.

Zu Frage 10:

Ja, siehe Beantwortung Frage 7.


 

Zu Frage 11:

Eine interne Dokumentation erfolgte durch die Sicherheitsabteilung.

Gerichtliche Vorerhebungen gegen unbekannte Täter wegen des Verdachts der Sachbeschädigung durch Beschmieren des Parlaments werden in dieser Angelegenheit bereits vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung der Bundespolizeidirektion Wien geführt. Mögliche weitere Schritte werden vom Verfahrensablauf der Exekutive abhängig gemacht.

Zu Frage 12:

Beschmierungen im Bereich der Rossebändiger und der Rampe sowie Aufkleber im Bereich des Zentraleinganges.

Zu Frage 13:

Die Kosten belaufen sich auf rund 850,-.

Zu Frage 14:

Die Kosten werden aus dem Sachaufwand gedeckt.

Zu Frage 15:
Ja.

Zu Frage 16:

Siehe Beantwortung Frage 11.

Zu Frage 17:

Der gegenständliche Sachverhalt wurde intern sowie in einem Gespräch mit der Exekutive evaluiert.